Nachlassplanung

Sie befassen sich seit einiger Zeit gedanklich mit Ihrer Nachlassplanung und trotzdem verschieben Sie dieses heikle Thema immer wieder aufs Neue?

was wäre wenn … das Schicksal zuschlägt und Sie urteilsunfähig oder nicht ansprechbar, z.B. aufgrund eines Unfalls im Koma oder wegen einer schweren Krankheit auf der Intensivstation im Spital liegen?  Oder noch schlimmer: Sie versterben!

Was dann? Dann geht womöglich Ihr Hab & Gut nicht an die Personen, die Sie beerben wollten, …. oder zumindest erhalten diese nicht den Anteil, wie Sie sich das insgeheim vorgestellt hatten. Noch bedenklicher: der Schweizer Staat profitiert allenfalls von Ihrem Nachlass? Und dies nur weil Sie das Thema der Nachlassplanung immer wieder «aufgeschoben» haben.

Das neue Erbrecht trat am 1. Januar 2023 in Kraft und ermöglicht Ihnen als Erblasser oder Erblasserin mehr Handlungspielraum, um den Nachlass zu verteilen. Dies setzt jedoch voraus, dass entweder ein Testament oder ein Erbvertrag verfasst wird oder, dass die bestehenden Regelungen für den Erbfall überprüft und allenfalls angepasst werden.

Rund um die Nachlassplanung gibt es viele sehr persönliche Aspekte, die es abzuklären gilt. Hier einige Beispiele:

 

  • Sie sind verheiratet – haben Sie Ihre güterrechtlichen Verhältnisse innerhalb eines Ehevertrags geregelt?
  • Wussten Sie, dass Sie in einem Erbvertrag als Ehepaar | Konkubinatspaar um Einiges mehr Handlungsspielraum haben als in einem Testament? Darin kann das gesetzliche Erbrecht geändert werden. Das Pflichtteilsrecht kann übergangen und es können mit anderen Personen verbindliche Abmachungen auf den Tod hin getroffen werden.
  • Vielleicht reicht in Ihrem Fall das Verfassen eines Testaments (letzter Wille)?
  • Sie möchten Ihren/Ihre Ehepartner/-in finanziell bestens absichern und die Nachkommen sind bereit, auf das Erbe zu verzichten bis beide Elternteile verstorben sind. Dies kann in einem Erbverzichtsvertrag geregelt werden.
  • Sie haben eine oder mehrere Immobilien, eine Firma und sind an weiteren Unternehmen beteiligt, verfügen über mehrere Konten (Wertschriften) etc. – dann ist eine auf Ihre Wünsche ausgerichtete Nachlassplanung ein absolutes MUSS!
  • Wer sind in Ihrem Fall die gesetzlichen Erben? Und welches sind die Ersatzerben?
  • Haben Sie pflichtteilsgeschützte Erben? Die freie Quote, was ist darunter zu verstehen?
  • Wünschen Sie einen Willensvollstrecker – welches sind die Vorteile?
  • Ist es Ihr letzter Wille, zum Beispiel ein Vermächtnis | Legat auszurichten?
  • Sie haben noch minderjährige Kinder: wie gestaltet sich das Sorgerecht sollten Sie unerwartet versterben?
  • Kennen Sie die Formvorschriften? Welche weiteren Anordnungen sind für Sie und Ihre Wünsche bezüglich Nachlassplanung sinnvoll?
  • Welches sind die Hinterlegungsmöglichkeiten des Testaments | Erbvertrags | Ehevertrags| Erbverzichtsvertrags usw.?
  • und vieles mehr

 

Komplexe und sehr persönliche Angelegenheiten wie die Nachlassplanung sollten Sie nur mit Fachexperten besprechen. Unser Team steht Ihnen professionell, beratend und diskret zur Seite. Wir unterstüzen Sie auch gerne bei der öffentlichen Beurkundung der jeweiligen Verfügungen -  wenn das kein Plus ist?

 

Das Expertenteam von PlusMinus50.ch nimmt Ihnen auch die inhaltliche Überprüfung bestehender Anordnungen ab. Somit stellen wir sicher, dass im Erbfall keine Interpretationslücken bestehen und garantieren, dass Ihr letzter Wille respektiert und umgesetzt wird.

 

Mit einer umfassenden und professionell aufbereiteten Nachlassplanung schaffen Sie Klarheit und Ordnung, für sich selbst und die Erben. Nur Ihr Wille soll geschehen!

 

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