1. Lebenserhaltende Massnahmen
Falls ich mich in einer der folgenden Situationen befinden sollte, erwarte ich vom Behandlungsteam folgendes Verhalten (reichen in einer konkreten Entscheidungssituation die Anordnungen indieser Patientenverfügung für einen Entscheid nicht aus, ist meine vertretungsberechtigte Person befugt, gemäss meinem mutmasslichen Willen den vorgeschlagenen medizinischen Massnahmen zuzustimmen oder diese abzulehnen):
Variante A: Lebenserhaltende Massnahmen (inkl. Reanimationsversuche) sind gänzlich zu unterlassen.
Variante B: Lebenserhaltende Massnahmen (inkl. Reanimationsversuche) sind zu unterlassen bei schlechter Erholungschance und stattdessen soll eine Behandlung nach den Erkenntnissen der modernen Palliative Care erfolgen.
Variante C: Lebenserhaltende Massnahmen (inkl. Reanimationsversuche) sind in jeder Situation durchzuführen. Beschwerden, die allfällig aus der lebenserhaltenden Behandlung resultieren, nehme ich in Kauf.
Variante D: Lebenserhaltende Massnahmen (inkl. Reanimationsversuche) sind nur bei günstiger medizinischer Prognose durchzuführen.
Variante E: Entscheidung durch vertretungsberechtigte Person
Bei andauerndem Verlust der Kommunikationsfähigkeiten (durch Unfall oder Krankheit - z. B. Hirnschlag) und bei nur ganz geringer Aussicht, mit anderen Menschen je wieder eine Beziehung haben zu können, möchte ich (selbst wenn der Todeszeitpunkt noch nicht absehbar ist)...
Bei intensivmedizinischer Betreuung mit schlechter Langzeitperspektive möchte ich (auch dann, wenn eine kurzzeitige Besserung möglich ist)...
Im Verlauf einer fortschreitenden, unheilbaren Erkrankung (z. B. Krebs, Demenz), bei der ich mit schweren körperlichen und/oder geistigen Einschränkungen rechnen muss, möchte ich (selbst wenn der Todeszeitpunkt noch nicht absehbar ist)...
Im Endstadium einer unheilbaren tödlich verlaufenden Erkrankung möchte ich (selbst wenn der Todeszeitpunkt noch nicht absehbar ist)...
In unmittelbarer Todesnähe möchte ich... (wenn es absehbar ist, dass der Tod eintritt)