Ob Spuren im Schnee oder Spuren im Sand – wir hinterlassen immer Spuren, die jedoch wieder durch natürliche Phänomene innert kurzer Zeit verwischt und ausgelöscht werden. Anders gestaltet es sich jedoch mit den Spuren im Netz, die wir bewusst oder teils auch unbewusst hinterlassen. Der normale «User» – wie Sie und ich – regelt die meisten privaten und geschäftlichen Angelegenheiten zunehmend online, wir machen uns jedoch meist keine Gedanken darüber, was im Fall einer Urteilsunfähigkeit oder noch schlimmer im Todesfall mit den Daten geschehen soll. Jede zweite Person hat die Zugangsdaten zu Internet-Diensten nur im Kopf. Stirbt diese Person unerwartet, so nimmt sie alle diese Informationen mit in das Jenseits.
Über 90% der Internetbenutzer weltweit haben keinerlei Vorsorge zu ihrem digitalen Erbe getroffen. Dies hat im Todesfall zur Folge, dass die Angehörigen die digitale Aktivität des Verstorbenen nachzeichnen müssen. Eine schwierige, ja unzumutbare Sisyphus-Arbeit! Es kann auch sein, dass ein Mensch aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit, z.B. im Alter aufgrund einer Demenz für längere Zeit urteilsunfähig ist oder bleibt. Auch in diesem Fall muss die Familie wissen, wie sie Zugang auf die entsprechenden digitalen Information erhält.
Es ist deshalb sehr wichtig, sich schon zu Lebzeiten Gedanken darüber zu machen, was nach dem Tod oder bei einer Urteilsunfähigkeit mit den eigenen Accounts und Daten geschehen soll. Angehörige/Erben sollten wissen, wie sie auch ohne Vorkehrungen des Verstorbenen oder des Patienten sich im unüberblickbaren Datendschungel zurechtfinden können.
Und das sind wir unseren Liebsten schuldig!
Beim digitalen Nachlass oder digitalem Erbe handelt es sich um eine Vielzahl von Rechtspositionen eines verstorbenen Internetnutzers, insbesondere dessen Vertragsbeziehungen zu Host-, Access- oder E-Mail-Providern sowie zu Anbietern sozialer Netzwerke oder virtueller Konten. Es zählen auch Eigentumsrechte des Verstorbenen an Hardware, Nutzungsrechte an der Software, Urheberrechte und Rechte an hinterlegten Bildern, Foreneinträgen und Blogs dazu. (Quelle Wikipedia)
Niemand denkt gern an Unfälle, Krankheiten oder sogar den Tod. Trotzdem ist es wichtig, rechtzeitig alle wichtigen Anordnungen zu treffen. Und rechtzeitig heisst: Solange Sie gesund und urteilsfähig sind. Mit Sicherheit ist es nicht einfach, sich hinzusetzen und niederzuschreiben, was geschehen soll, wenn man eines Tages nicht mehr kann oder nicht mehr ist. Es hat aber auch etwas Befreiendes und Beruhigendes, wenn Sie Klarheit und Ordnung schaffen!
Seit der Digitalisierung aller Lebensbereiche hinterlassen Menschen, wenn sie sterben, nicht nur in der analogen Welt ihre Spuren, sondern auch in der digitalen: Das sind z.B. Texte, Fotos oder Videos, die auf technischen Geräten wie Computern, Laptops, Tablets oder Smartphones und/oder im Internet gespeichert sind, Social Media Profile, Websites, Blogs, Kundenkonten, Online-Abonnements, Paypal-Guthaben oder Digitalwährungen wie Bitcoin.
Je konkreter Sie festlegen, was mit dem digitalen Nachlass geschehen soll, desto "selbstbestimmter" ist das im digitalen Raum verbleibende Bild Ihrer Person nach Ihrem Ableben oder im Falle einer längeren Urteilsunfähigkeit.
Am einfachsten ist es, wenn Sie jetzt vorsorgen und Ihren nahestehenden Personen Zugang zu Ihrem digitalen Nachlass ermöglichen. Dazu können Sie eine Liste mit den benutzten Diensten und den jeweiligen Passwörtern erstellen, die Sie zusammen mit den anderen wichtigen Dokumenten aufbewahren. Insbesondere der Zugang zum E-Mail-Konto ist wichtig, denn so können fehlende Passwörter im Ernstfall zurückgesetzt werden.
Drei Tipps zur Vorsorge des digitalen Nachlasses
Drei Tipps für das Erstellen der Übersicht des digitalen Nachlasses
Wenn Sie NICHT möchten, dass die Familie oder die Erben/Angehörigen Zugang zu allen Daten und Profilen erhalten, können Sie in Ihrem Testament einen «digitalen» Willensvollstrecker einsetzen. Diesem können Sie die Aufgabe übertragen, alles zu sichten und nach Ihren Wünschen digitale Dokumente, Bilder etc. zu löschen oder der Familie und den Erben zugänglich zu machen.
Der digitale Willensvollstrecker – die Person Ihres Vertrauens
In dieser Bestandsaufnahme sollten Sie unbedingt festlegen, wer im Todesfall Zugriff auf die sensiblen und persönlichen Daten erhält. WICHTIG: Die betraute Person oder Personen sollten genügend Internetkompetenz besitzen, um sich dieser Herausforderung anzunehmen und beispielsweise bei auftretenden Problemen mit Online-Diensten adäquat reagieren zu können.
PlusMinus50.ch bietet Ihnen für Ihren digitalen Nachlass eine Hinterlegungskonzept, das den höchsten Sicherheitsstandards entspricht und Sie und vor allem Ihre Angehörigen/Erben im Falle im Falle Ihres Ablebens entlastet.
Es ist wichtig für Sie, sämtliche Vorsorgedokumente, das Testament sowie den digitalen Nachlass frühzeitig und rechtsgültig aufzusetzen. Nur so können Sie sicher sein, dass Ihrem Willen entsprochen wird. Und nur so ersparen Sie Ihren Angehörigen zusätzlichen weiteren Kummer!