Anordnungen im Todesfall und Organspende

Sie haben weder Ihre Anordnungen im Todesfall noch die Anordnungen zur Organspende schriftlich festgehalten?

was wäre wenn … Sie durch einen Unfall oder Krankheit unerwartet versterben oder nicht mehr in der Lage sind, sich zu diesen heiklen Themen zu äussern?

 

Anordnungen im Todesfall

Jeder Mensch in der Schweiz hat das Recht für das Lebensende und den Tod Anordnungen zu treffen. Inhaltlich sind Sie bei der Wahl der Anordnungen frei, sofern diese Wünsche realisierbar und für das Umfeld zumutbar sind. Im Grunde genommen sind diese Anordnungen im Todesfall wie ein letzter grosser Liebesbeweis an die Angehörigen zu verstehen.

Bei den Anordnungen im Todesfall gilt es Fragen zu klären wie zum Beispiel:

  • Welche Ihnen nahestehenden Personen möchten Sie bei sich haben, sollte das Ende nahen?
  • Wünschen Sie seelsorgerische Betreuung und Sterbebegleitung?
  • Sind Ihnen eine religiöse Sterbebegleitung und Handlungen vor und nach dem Tod wichtig und falls ja, in welcher Form?
  • Freitod – aktive Sterbehilfe (Exit) ist das ein Thema für Sie?
  • Wo möchten Sie Ihr irdisches Dasein beenden, sofern es medizinisch/pflegerisch vertretbar ist, zu Hause, im Pflegeheim oder im Spital?
  • Welche Wünsche haben Sie nach dem Tod, Benachrichtigungen, Todesanzeige, Leidzirkulare etc.?
  • Wie stellen Sie sich die Details der Bestattung vor, Urne & Grab, Ort der Beisetzung, Abdankung, Rede, Musik & Blumen etc.?
  • Spenden statt Blumen?
  • und vieles mehr

Mit dem Verfassen der Anordnungen im Todesfall wird Ihren Angehörigen eine schwere Last abgenommen. Die Familie kann sich auf das Wesentliche konzentrieren: das Abschiednehmen.

 

Anordnungen zur Organspende

Mit der neuen Regelung über die Einführung der erweiterten Widerspruchslösung steht ein Systemwechsel bevor, wie ihn andere Länder schon lange kennen. Dieser wird nun in der Schweiz frühestens 2024/2025 eingeführt.
Bis dahin gilt weiterhin die erweiterte Zustimmungslösung, bei der eine Entnahme von Organen und Geweben nach dem Tod nur möglich ist, wenn eine klare Zustimmung der verstorbenen Person vorliegt.

 

Neu ab 2024/2025 gilt in der Schweiz:

Ohne Widerspruch dürfen nach dem Tod eines Menschen, Organe und Gewebe für Transplantationszwecke entnommen werden (daher der Name Widerspruchslösung). Bei der vorgesehenen erweiterten Widerspruchslösung können jedoch die Angehörigen stellvertretend den Willen der sterbenden Person äussern, wenn eine schriftliche Dokumentation fehlt.

Niemand ist vor einem Schicksalsschlag sicher! Umso wichtiger ist es, dass Sie sich JETZT mit der Frage der Organspende auseinandersetzen und dieses tabubehaftete Thema innerhalb der Familie oder mit nahestehenden Personen diskutieren.

Jetzt schriftlich Stellung beziehen, also JA oder Nein, und die richtigen Schritte in die Wege leiten, indem Sie die Anordnungen zur Organspende ausfüllen.

Diese sehr persönliche Frage können nur Sie beantworten.

 

Diese zwei wichtigen Anordnungen sind in einem rechtsgültigen Dokument von PlusMinus50.ch für Sie vorbereitet! Sie können es nur noch bestellen, ausfüllen und unterschreiben. Und dies lediglich für CHF 175.00 – wenn das kein Plus ist?

 

Bleiben Sie selbstbestimmt und übernehmen Sie Eigenverantwortung – esgeht um Ihren Körper, Ihre Wünsche und Ihre Menschenwürde!

 

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