Sie sind im Besitze einer Patientenverfügung von PlusMinus50.ch!
Herzliche Gratulation zur Selbstbestimmung und vielen Dank für Ihr Vertrauen.
Eine Patientenverfügung sollte regelmässig, d.h. alle 2 Jahre, auf den neuesten Stand gebracht werden, ansonsten könnte diese bei einem später eintretenden Notfall vom Ärzteteam in Frage gestellt werden.
Hand aufs Herz:
Diese Erneuerung geht oftmals vergessen, weil z.B. der «Reminder» beim Handywechsel nicht übertragen oder bei einem Systemwechsel beim PC/Laptop vergessen wird.
Absolut menschlich – aber im Ernstfall hat genau dieses Vergessen oder Aufschieben folgenschwere Konsequenzen.
Daher bieten wir Ihnen einen zusätzlichen Service an:
PlusMinus50.ch erinnert Sie alle 2 Jahre an die Überprüfung und Aktualisierung Ihrer persönlichen Patientenverfügung. Nach den allfälligen Anpassungen können Sie die Anordnung neu datieren und unterschreiben.
Dieser Aktualisierungsservice bieten wir Ihnen für die nächsten 20 Jahre an – für einen einmaligen Betrag von lediglich CHF 100.00!