Sie haben noch keine Generalvollmacht verfasst?
was wäre wenn … das Schicksal zuschlägt und Sie urteilsunfähig oder nicht ansprechbar, z.B. aufgrund eines Unfalls im Koma oder wegen einer schweren Krankheit auf der Intensivstation im Spital liegen? Noch schlimmer: Sie versterben!
Was dann? Bis der Vorsorgeauftrag greift und durch die KESB validiert wird entsteht eine zeitliche Lücke bis hin zu mehreren Monaten. Diese Phase ist nicht nur mit finanziellen Konsequenzen verbunden, sondern stellt nebst zermürbenden Behördengängen auch eine zusätzliche Belastung für Ihr persönliches Umfeld dar.
Um was geht es bei der Generalvollmacht und welches sind die Fragen, die es zu klären gilt?
Bedenken Sie, das Leben geht weiter – Ihre Liebsten sollen handeln können, oder Ihre Firma muss weiterbestehen und Ihre Interessen Ihren Wünschen entsprechend umgesetzt werden. Schaffen Sie Ordnung und Klarheit, dabei erleichtern Sie Ihren Liebsten und Angehörigen das Leben – wenn das kein Plus ist?
Die Generalvollmacht – Ihre Unterschrift garantiert die sofortige Umsetzung Ihrer Interessen im Ernstfall!
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