Viele Paare leben heutzutage in «wilder Ehe». Obwohl diese Form des Zusammenlebens seit Jahren im Trend liegt, bietet das Gesetz praktisch keine Regelungen dazu.
Noch anspruchsvoller wird die Situation, wenn Konkubinatspartner gemeinsame Kinder haben oder ein Partner Kinder in die Patchwork-Familie einbringt. Umso wichtiger ist es, gleich zu Beginn der Beziehung sich selbst, den Partner/Partnerin und natürlich die Kinder abzusichern. Im Merkblatt von PlusMins50.ch erfahren Sie, wie das geht.
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Konkubinatsvertrag mit Kindern: denn das Kindeswohl steht immer im Zentrum!