Sie befassen sich seit einiger Zeit gedanklich mit Ihrer Nachlassplanung und trotzdem verschieben Sie dieses heikle Thema immer wieder aufs Neue?
was wäre wenn … das Schicksal zuschlägt und Sie urteilsunfähig oder nicht ansprechbar, z.B. aufgrund eines Unfalls im Koma oder wegen einer schweren Krankheit auf der Intensivstation im Spital liegen? Oder noch schlimmer: Sie versterben!
Was dann? Dann geht womöglich Ihr Hab & Gut nicht an die Personen, die Sie beerben wollten, …. oder zumindest erhalten diese nicht den Anteil, wie Sie sich das insgeheim vorgestellt hatten. Noch bedenklicher: der Schweizer Staat profitiert allenfalls von Ihrem Nachlass? Und dies nur weil Sie das Thema der Nachlassplanung immer wieder «aufgeschoben» haben.
Das neue Erbrecht trat am 1. Januar 2023 in Kraft und ermöglicht Ihnen als Erblasser oder Erblasserin mehr Handlungspielraum, um den Nachlass zu verteilen. Dies setzt jedoch voraus, dass entweder ein Testament oder ein Erbvertrag verfasst wird oder, dass die bestehenden Regelungen für den Erbfall überprüft und allenfalls angepasst werden.
Rund um die Nachlassplanung gibt es viele sehr persönliche Aspekte, die es abzuklären gilt. Hier einige Beispiele:
Komplexe und sehr persönliche Angelegenheiten wie die Nachlassplanung sollten Sie nur mit Fachexperten besprechen. Unser Team steht Ihnen professionell, beratend und diskret zur Seite. Wir unterstüzen Sie auch gerne bei der öffentlichen Beurkundung der jeweiligen Verfügungen - wenn das kein Plus ist?
Das Expertenteam von PlusMinus50.ch nimmt Ihnen auch die inhaltliche Überprüfung bestehender Anordnungen ab. Somit stellen wir sicher, dass im Erbfall keine Interpretationslücken bestehen und garantieren, dass Ihr letzter Wille respektiert und umgesetzt wird.
Mit einer umfassenden und professionell aufbereiteten Nachlassplanung schaffen Sie Klarheit und Ordnung, für sich selbst und die Erben. Nur Ihr Wille soll geschehen!
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