Mein Vorsorgeauftrag

Sie haben noch keinen Vorsorgeauftrag?

was wäre wenn … das Schicksal zuschlägt und Sie urteilsunfähig oder nicht ansprechbar, z.B. aufgrund eines Unfalls im Koma oder wegen einer schweren Krankheit auf der Intensivstation im Spital liegen?  Oder noch schlimmer: Sie versterben!

Wenn Sie nicht richtig und rechtzeitig vorsorgen, übergeben Sie in diesem Fall das Zepter der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB). Diese muss von Gesetzes wegen die Urteilsunfähigkeit feststellen – und prüfen, ob eine Beistandschaft erforderlich ist. Ist das der Fall, bestimmt die KESB einen Beistand, den sie für geeignet hält. Das kostet viel Geld und Zeit. Sie werden fremdbestimmt und nicht nur Sie, sondern auch Ihre Liebsten.

Nur mit einem rechtsgültigen Vorsorgeauftrag können Sie Ihre Selbstbestimmung wahren!

Mit einem Vorsorgeauftrag bestimmen Sie als eine urteilsfähige Person für den Fall ihrer Urteilsunfähigkeit, eine juristische oder natürliche Person als ihren Stellvertreter, sprich vorsorgebeauftrage Person in den drei Sachthemen: Personensorge, Vermögenssorge und Vertretung in rechtlichen Angelegenheiten.

 

Um was geht es bei einem Vorsorgeauftrag und welche offenen Fragen gilt es zuklären?

  • Wer ist die Hauptperson Ihres Vertrauens, welche Ersatzpersonen kommen in Frage, gibt es beratende und/oder mitentscheidende Personen? Oder möchten Sie eine Institution mit dieser Aufgabe beauftragen?
  • Welche speziellen Wünsche haben Sie bezüglich Ihrer Personensorge?
  • Haben Sie minderjährige Kinder – wie gestaltet sich die Kindersorge bei Elternverlust?
  • Besitzen Sie eine oder mehrere Immobilien?
  • Sind Sie Eigentümer einer Firma oder haben Sie Beteiligungen an Firmen? Ist die Nachfolge geregelt?
  • Haben Sie Wertschriften – wer soll das Depot in Ihrem Sinne weiter betreuen?
  • Wem können Sie blind vertrauen? Wer soll Sie Ihre Rechtsvertretung im Falle einer Urteilsunfähigkeit übernehmen?
  • und vieles mehr

Der detaillierte, auf Ihre Wünsche und auf Ihre persönliche Lebenssituation ausgerichtete Vorsorgeauftrag von PlusMinus50.ch garantiert die Einhaltung der Formvorschriften. Wichtig zu wissen: 70%aller Vorsorgeaufträge werden aufgrund von Unvollständigkeit und Formfehlern von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB abgewiesen!

Umso wichtiger ist es, dass Sie komplexe Angelegenheiten wie die Ausrichtung eines Vorsorgeauftrags nur mit Fachexperten besprechen. Unser Team steht Ihnen beratend zur Seite  - wenn das kein Plus ist?

 

Der Vorsorgeauftrag – geben Sie das Zepter nicht aus der Hand – bleiben Sie trotz Urteilsunfähigkeit selbstbestimmt! Schützen Sie sich und Ihre Liebsten vor der Fremdbestimmung der Behörden.

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