Was ist, wenn die Ehe, das Konkubinat, die Beziehung nicht so verläuft, wie Sie sich das gemeinsam vorgestellt haben?
Tatsache ist, dass die durchschnittliche Ehedauer in der Schweiz stabil bei 15 Jahren liegt.
Die Scheidungsrate liegt bei ca. 40%!
Treffen Sie die Massnahmen heute, d.h. zu „Friedenszeiten“. Wenn der Streit bereits aufkeimt und Sie keine güterrechtliche Vorsorge vereinbart haben, könnte Ihnen das Fell abgezogen werden.
In der Schweiz haben wir 3 Güterstände
Für Ehepaare, die nichts geregelt haben, gilt hierzulande grundsätzlich die Errungenschaftsbeteiligung. Wer nichts geregelt hat, wird die fatalen Folgen erst dann spüren, wenn sich der/die einst geliebte Partner/Partnerin als Wolf oder Wölfin im Schafspelz entpuppt.
Die Gütergemeinschaft wird vorgezogen, wenn viele Eigengüter vorhanden sind, und wenn der überlebende Partner bestmöglich begünstigt werden soll.
Die Gütertrennung steht für getrennte Kassen und Vermögenspositionen. Dieser Güterstand kommt meistens bei gleichgeschlechtlichen Paaren zum Einsatz.
Mit PlusMinus50.ch sparen Sie Zeit, Geld und Ärger in der Zukunft. «Das heisst für Sie konkret mehr Lebensqualität, weil alle Wünsche auf Ihre aktuelle Lebenssituation abgestimmt und klar geregelt sind.»
Ausserdem haben wir für Sie verschiedene Merkblätter zum Thema der rechtlichen und persönlichen Vorsorge zusammengestellt. Bringen Sie in Erfahrung, warum diese Anordnungen von äusserster Wichtigkeit sind und auf welche Punkte Sie unbedingt achten sollten.
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Anordnungen im Todesfall und zur Organspende
Generalvollmacht über den Tod hinaus
Beauftragte und Ersatzbeauftragte
Einleitung und gesetzliche Grundlagen
Checklisten, Fragen und Antworten
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