Wenn ein Mensch nicht mehr selber entscheiden kann – oder noch schlimmer – nicht mehr lebt und nicht entsprechend vorgesorgt hat, werden die Entscheidungen vom Gesetzgeber, resp. den Behörden übernommen und das auf Ihre Kosten. Tritt die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB auf den Plan, haben Sie und Ihre Liebsten das Spiel bereits verloren.
Spiel mir das Lied … was geschieht mit mir, wenn es geschieht?
Ein „Schlägli“, ein Unfall oder eine Krankheit mit ungewissem Verlauf? Dann bestimmen nicht mehr Sie, sondern die anderen z.B. über die medizinischen Behandlungsformen, entscheiden über Sie im Spital oder im Pflegeheim und auch vor- und nach dem Tod werden Sie weiter «fremdbestimmt».
Du willst spielen? Aber denk daran auch ich kenne dieses Spiel. Und wenn du denkst, du hast gewonnen, steh ich hinter dir und flüstere dir ins Ohr: GAME OVER
Lassen Sie die KESB aus dem Spiel, sorgen Sie vor und lassen Sie sich nicht in die Karten schauen!
Diese Chance sollten Sie nutzen – im Ernstfall werden Ihnen alle Betroffenen dafür dankbar sein. Vorsorgeauftrag? Vollmachten? Patientenverfügung? Wir begleiten Sie bei sämtlichen Schritten und regeln dabei auch den Kontakt zu den involvierten Behörden wie der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB).
Sie erhalten von PlusMinus50.ch auf Ihre Bedürfnisse ausgerichtete und rechtliche geprüfte, gegenseitig abgestimmte Vorsorgedokumente. Sie sparen Zeit, Geld sowie den Ärger mit der KESB. Das heisst für Sie konkret mehr Lebensqualität, weil alle Wünsche auf Ihre aktuelle Lebenssituation abgestimmt und klar geregelt sind.
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