Die Digitalisierung hat die Welt verändert, prägt unseren Alltag und dieser Prozess ist nicht mehr aufzuhalten, geschweige denn umkehrbar. Wir sind alle digital unterwegs, daher ist es unerlässlich, sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen. Doch was verbirgt sich hinter diesem grossen Wort «digital», nach welchem bereits Generationen wie zum Beispiel die Digital Natives (digitale Ureinwohner) oder die Digital Immigrants, also jene Menschen, die noch die vor-digitale Zeit kennen, bezeichnet werden?
Das Wort „digital“ stammt ursprünglich vom lateinischen „digitus" (der Finger) bzw. „digitalis“(zum Finger gehörend) und bedeutet in der Medizin die Finger betreffend. Die häufiger verwendete Bedeutung von „digital“ ist von der englischen Sprache „digit“ für Ziffer abgeleitet.
Das wohl bekannteste Digitale System ist das weit verbreitete Binärsystem. Es besteht lediglich aus den beiden Zeichen 0 und 1. Diese liefern jeweils die Information, ob etwas ein- oder ausgeschaltet ist. Alle digitalen Geräte beruhen auf diesem einfachen System:
ein oder aus!
Gewiss kann und darf ein Menschleben nicht mit einer Maschine verglichen werden. Dennoch – irgendwann endet das Erdendasein jeder Person. Mit dem sprichwörtlichen «AUS» hinterlässt der Mensch auch ein digitales Erbe.
"Es ist erstaunlich, wie wenig Menschen sich Gedanken darüber machen,
was im Fall einer Urteilsunfähigkeit oder noch schlimmer im Todesfall
mit den zeitlebens angehäuften Daten geschehen soll".
Beim Ableben eines Menschen werden die Angehörigen, sprich die Erben nebst der Trauer mit der zusätzlichen arbeitsintensiven Herausforderung konfrontiert, sich im Datendschungel der verstorbenen Person zurechtzufinden. Denn in der Schweiz gehen die elektronischen Daten und Geräte an die gesetzlichen Erben über. Das können z.B. sein: Texte, Fotos und Videos, die auf technischen Geräten wie Computern, Laptops, Tablets oder Smartphones und/oder im Internet gespeichert sind oder Social Media Profile, Webseiten, Blogs, Kundenkonten, Online-Abonnements, Paypal-Guthaben oder Digitalwährungen wie Bitcoin.
Je aktiver eine Person digital in den verschiedensten Lebensbereichen unterwegs war, umso vielfältiger und komplexer gestalten sich für die Hinterbliebenen die Aufräumarbeiten. Und diese kennen In den meisten Fällen weder die genutzten Online-Dienste, Profile noch die Zugangsdaten der verstorbenen Person.
Erschwerend wirkt die Tatsache, dass es bis heute in der Schweiz keine gesetzliche Regelung zum digitalen Nachlass gibt. Generell gilt, dass eine Erbschaft als Ganzes auf die gesetzlichen Erben übertragen wird (Art. 560 Abs. 1 ZGB). Dies umfasst die digitalen Daten auf einem lokalen Datenträger oder einem Endgerät. Das Erbe online gespeicherter Daten, z.B. auf sozialen Medien, ist jedoch nicht eindeutig geregelt. Dies kann zur Folge haben, dass der Zugang zu diesen Daten den Erben abgelehnt wird. Ein weiteres Problem liegt darin, dass viele Anbieter ihren Sitz im Ausland haben und unklar ist, welches Recht überhaupt anwendbar ist. Umso wichtiger ist es deshalb, dass der Umgang mit Benutzerkonten bereits zu Lebzeiten im Hier und Jetzt geregelt wird.
Ältere Generationen mussten sich nicht darum sorgen, dass sie nach ihrem Ableben im Internet weiterleben würden. Heute sind wir mit einer anderen Situation konfrontiert, zumal mit jedem Tag die digitalen Datenmengen auf virtuellen Speichermedien oder sozialen Netzwerken zunehmen. Aufgeräumt und gelöscht werden diese nur in den seltensten Fällen.
In einer digitalen Auslegeordnung bestimmen Sie nicht nur über Dateien, private Bilder, Videos oder andere Inhalte in einer Cloud-Software, sondern auch über:
· E-Mail Accounts: Postfächer, Archive, Kontaktadressen
· Social Media Accounts:Posts und Storys, Aktivitäten, Fotos, Reels und Videos usw.
· Lizenzen und digitale Güter: Software, digitale Musik, E-Books usw.
· Webseiten: Domains, Blogs, Internet-Auftritt
· Bezahlkonten: Logins für Online-Shops, PayPal oder Kreditkarten
· Digitale Währungen: wie Kryptowährungen oder Bitcoins
In dieser Bestandsaufnahme sollten Sie unbedingt festlegen, wer im Ernstfall Zugriff auf die sensiblen und persönlichen Daten erhält. WICHTIG: Die betraute Person oder Personen sollten genügend Internetkompetenz besitzen, um dieser Aufgabe gewachsen zu sein, wie beispielsweise bei auftretenden Problemen mit Online-Diensten adäquat reagieren zu können.
Je konkreter Sie festlegen, was mit dem digitalen Nachlass geschehen soll, desto selbstbestimmter ist das im digitalen Raum verbleibende Bild Ihrer Person nach Ihrem Ableben oder im Falle einer längeren Urteilsunfähigkeit.
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