Was geschieht mit unseren Kindern, wenn wir plötzlich nicht mehr da sind?
Diese Frage schieben viele von uns weit weg. Aus Angst, weil es weh tut, oder weil man glaubt, „so etwas passiert doch nicht uns“. Gerade junge Eltern sollten sich mit diesem Szenario auseinandersetzen. Ein unerwarteter Unfall oder eine schwere Krankheit kann das Leben innerhalb von Sekunden auf den Kopf stellen.
In diesem Artikel zeigen wir, was gesetzlich passiert, wenn beide Eltern plötzlich ausfallen. Außerdem zeigen wir, wie einfache Vorsorge-Schritte unsere Kinder im schlimmsten Fall schützen.
Sterben beide Elternteile oder werden beide plötzlich urteilsunfähig, kann das gravierende Folgen haben, wenn minderjährige Kinder zurückbleiben. Existiert keine schriftliche Vorsorgeregelung, tritt automatisch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) auf den Plan. Ihre Aufgabe: die Situation klären und das Kindeswohl sichern.
Die KESB prüft, wer als Vormund für die minderjährigen Kinder infrage kommt. Häufig werden Verwandte in Betracht gezogen. Das sind jedoch nicht automatisch die Großeltern oder die Paten. Ist niemand geeignet, kann eine vorübergehende Unterbringung in einer Pflegefamilie oder Einrichtung nötig werden.
Bei finanziellen Fragen wie der Erbschaftsverwaltung oder der Alltagsorganisation kann die KESB Beistände einsetzen. Sie übernehmen die rechtliche Verantwortung für das Kind und sein Vermögen. Die gesetzliche Erbteilung funktioniert bei verheirateten und unverheirateten Eltern in der Schweiz grundsätzlich gleich. Die Kinder erben das Vermögen zu gleichen Teilen.
Der Gedanke, dass Kinder plötzlich ohne ihre Eltern dastehen, ist zutiefst beunruhigend. Neben der emotionalen Tragödie stellt sich auch eine ganz praktische Frage: Wie geht es finanziell weiter? Wer sorgt für Unterhalt, Ausbildung und Betreuung?
In der Schweiz haben Kinder, die ein oder beide Elternteile verlieren, Anspruch auf eine staatliche Waisenrente aus der AHV oder der Pensionskasse (BVG). Diese Rente beträgt bei der AHV 40 % der Altersrente, die dem verstorbenen Elternteil zugestanden hätte – pro Kind. Sind beide Eltern verstorben, gibt es die doppelte Leistung. Die Rente wird in der Regel bis zum 18. Geburtstag bezahlt – oder bis maximal zum 25. Lebensjahr, wenn sich das Kind in Ausbildung befindet.
Diese Beträge reichen meist nicht aus, um alle Lebenshaltungskosten zu decken. Besonders wenn hohe Wohnkosten, Ausbildungsausgaben oder spezielle Bedürfnisse hinzukommen. Um solche finanziellen Lücken zu schliessen, kann eine Risiko-Lebensversicherung helfen. Sie zahlt im Todesfall der Eltern einen festen Betrag an die Kinder oder deren Vormund aus. Auch Sparlösungen sowie Absicherungen über die berufliche Vorsorge (2. Säule) oder die Säule 3a tragen dazu bei, finanzielle Engpässe abzufedern.
Für weiterführende Informationen zur Risiko-Lebensversicherung und wie man seine Familie im Ernstfall schützen kann, besuche die Webseite der Versicherung-Schweiz. Dort finden sich verständliche Erklärungen, Vergleichsmöglichkeiten und praktische Tipps zur passenden Absicherung.
Wer im Ernstfall klare Entscheidungen für seine Familie treffen möchte, muss rechtzeitig handeln. Ob verheiratet oder im Konkubinat: Die gesetzliche Situation unterscheidet sich. Ohne eine private Vorsorgelösung, wie einen Vorsorgeauftrag oder einen Konkubinatsvertrag entscheidet im Ernstfall die KESB.
Auch als verheiratete Eltern lohnt es sich, über den gesetzlichen Rahmen hinaus vorzusorgen. Ein Vorsorgeauftrag mit Zusatz für minderjährige Kinder bietet hier umfassenden Schutz:
Was ist geregelt:
Unverheiratete Paare sind rechtlich schlechter abgesichert – gerade bei gemeinsamen Kindern oder im Patchworkmodell. Ein Konkubinatsvertrag mit Kindern schafft hier Klarheit und schützt alle Beteiligten:
Was wird geregelt:
Sich mit dem Gedanken auseinanderzusetzen, was im Ernstfall mit den eigenen Kindern geschieht, fällt niemandem leicht. Dieser Schritt ist jedoch entscheidend, um Verantwortung zu übernehmen. Sorge dafür, dass im schlimmsten Fall klare Verhältnisse herrschen – rechtlich, emotional und praktisch. Die gute Nachricht: Man muss diesen Weg nicht allein gehen.
1. Thema offen ansprechen – innerhalb der Familie:
Sprich mit deinem Partner oder deiner Partnerin über die mögliche Absicherung eurer Kinder. Was ist euch wichtig? Wer kommt als Betreuungsperson in Frage? Gibt es Personen, die ausdrücklich ausgeschlossen werden sollen?
2. Klärt eure Familiensituation:
Lebt ihr im Konkubinat oder seid ihr verheiratet? Gibt es Kinder aus früheren Beziehungen? Wie sieht eure finanzielle Situation aus? Diese Punkte sind entscheidend für die Auswahl und Ausgestaltung der richtigen Dokumente.
3. Wünsche und Bedürfnisse sammeln:
Notiert gemeinsam, was ihr euch im Notfall für eure Kinder, euer Vermögen und euch selbst wünscht – emotional und praktisch. Wer soll Entscheidungen treffen, wenn ihr das nicht mehr könnt?
4. Professionelle Beratung in Anspruch nehmen:
Bei komplexen Themen wie Vormundschaft, Sorgerecht, Erbrecht und Vermögensregelung ist fachliche Unterstützung zentral. Genau hier kommt PlusMinus50 ins Spiel.
Individuell, empathisch und rechtlich fundiert – PlusMinus50 unterstützt Eltern vom ersten Gespräch bis zur rechtsgültigen Beurkundung.
Das Ergebnis sind vollständige, gültige und durchdachte Dokumente, die euch – und vor allem euren Kindern – im Ernstfall Schutz, Orientierung und Sicherheit bieten.
Mit PlusMinus50 gebt ihr die Verantwortung nicht aus der Hand.
Ihr entscheidet heute – damit eure Familie morgen nicht in Unsicherheit fällt.
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