Unsere größte Angst: Wer sorgt für unsere Kinder, wenn uns etwas passiert?

Was geschieht mit unseren Kindern, wenn wir plötzlich nicht mehr da sind?

Diese Frage schieben viele von uns weit weg. Aus Angst, weil es weh tut, oder weil man glaubt, „so etwas passiert doch nicht uns“. Gerade junge Eltern sollten sich mit diesem Szenario auseinandersetzen. Ein unerwarteter Unfall oder eine schwere Krankheit kann das Leben innerhalb von Sekunden auf den Kopf stellen.

In diesem Artikel zeigen wir, was gesetzlich passiert, wenn beide Eltern plötzlich ausfallen. Außerdem zeigen wir, wie einfache Vorsorge-Schritte unsere Kinder im schlimmsten Fall schützen.

Was passiert, wenn nichts geregelt ist? – Die Rolle der KESB

Sterben beide Elternteile oder werden beide plötzlich urteilsunfähig, kann das gravierende Folgen haben, wenn minderjährige Kinder zurückbleiben. Existiert keine schriftliche Vorsorgeregelung, tritt automatisch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) auf den Plan. Ihre Aufgabe: die Situation klären und das Kindeswohl sichern.

Die KESB prüft, wer als Vormund für die minderjährigen Kinder infrage kommt. Häufig werden Verwandte in Betracht gezogen. Das sind jedoch nicht automatisch die Großeltern oder die Paten. Ist niemand geeignet, kann eine vorübergehende Unterbringung in einer Pflegefamilie oder Einrichtung nötig werden.

Bei finanziellen Fragen wie der Erbschaftsverwaltung oder der Alltagsorganisation kann die KESB Beistände einsetzen. Sie übernehmen die rechtliche Verantwortung für das Kind und sein Vermögen. Die gesetzliche Erbteilung funktioniert bei verheirateten und unverheirateten Eltern in der Schweiz grundsätzlich gleich. Die Kinder erben das Vermögen zu gleichen Teilen.

Mit einer durchdaten und frühzeitigen Vorsorge kann sicher gestellt werden, dass Kinder auch bei einem Schicksalsschlag in liebevollen Händen bleiben.

Die Waisenrente als finanzielle Stütze bei einem Schicksalsschlag

Der Gedanke, dass Kinder plötzlich ohne ihre Eltern dastehen, ist zutiefst beunruhigend. Neben der emotionalen Tragödie stellt sich auch eine ganz praktische Frage: Wie geht es finanziell weiter? Wer sorgt für Unterhalt, Ausbildung und Betreuung?

In der Schweiz haben Kinder, die ein oder beide Elternteile verlieren, Anspruch auf eine staatliche Waisenrente aus der AHV oder der Pensionskasse (BVG). Diese Rente beträgt bei der AHV 40 % der Altersrente, die dem verstorbenen Elternteil zugestanden hätte – pro Kind. Sind beide Eltern verstorben, gibt es die doppelte Leistung. Die Rente wird in der Regel bis zum 18. Geburtstag bezahlt – oder bis maximal zum 25. Lebensjahr, wenn sich das Kind in Ausbildung befindet.

Diese Beträge reichen meist nicht aus, um alle Lebenshaltungskosten zu decken. Besonders wenn hohe Wohnkosten, Ausbildungsausgaben oder spezielle Bedürfnisse hinzukommen. Um solche finanziellen Lücken zu schliessen, kann eine Risiko-Lebensversicherung helfen. Sie zahlt im Todesfall der Eltern einen festen Betrag an die Kinder oder deren Vormund aus. Auch Sparlösungen sowie Absicherungen über die berufliche Vorsorge (2. Säule) oder die Säule 3a tragen dazu bei, finanzielle Engpässe abzufedern.

Für weiterführende Informationen zur Risiko-Lebensversicherung und wie man seine Familie im Ernstfall schützen kann, besuche die Webseite der Versicherung-Schweiz. Dort finden sich verständliche Erklärungen, Vergleichsmöglichkeiten und praktische Tipps zur passenden Absicherung.

Vorsorgen – für dich und deine Kinder

Wer im Ernstfall klare Entscheidungen für seine Familie treffen möchte, muss rechtzeitig handeln. Ob verheiratet oder im Konkubinat: Die gesetzliche Situation unterscheidet sich. Ohne eine private Vorsorgelösung, wie einen Vorsorgeauftrag oder einen Konkubinatsvertrag entscheidet im Ernstfall die KESB.

Für verheiratete Eltern: Der Vorsorgeauftrag mit Zusatzteil für minderjährige Kinder

Auch als verheiratete Eltern lohnt es sich, über den gesetzlichen Rahmen hinaus vorzusorgen. Ein Vorsorgeauftrag mit Zusatz für minderjährige Kinder bietet hier umfassenden Schutz:

Was ist geregelt:

  • Jeder bestimmst eine oder mehrere Vertrauenspersonen, die im Fall der Urteilsunfähigkeit handeln dürfen – bei der Personensorge, der Vermögensverwaltung und der rechtlichen Vertretung.
  • Ihr legt verbindlich fest, wer sich im Notfall um eure Kinder kümmern soll und wer ausdrücklich nicht zuständig sein soll.
  • Die Betreuung wird individuell auf eure Familiensituation abgestimmt (z. B. Großeltern, Geschwister, enge Freunde).
  • Der Vorsorgeauftrag ist rechtssicher, individuell angepasst und erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen.
Für nicht verheiratete Eltern: Der Konkubinatsvertrag mit Kindern

Unverheiratete Paare sind rechtlich schlechter abgesichert – gerade bei gemeinsamen Kindern oder im Patchworkmodell. Ein Konkubinatsvertrag mit Kindern schafft hier Klarheit und schützt alle Beteiligten:

Was wird geregelt:

  • Rechte und Pflichten zwischen den Partnern – insbesondere in Bezug auf gemeinsame oder mitgebrachte Kinder.
  • Anerkennung des Kindes durch den Vater, Namensgebung, Bürgerort, Unterhaltsregelungen und mehr.
  • Was im Falle einer Trennung oder eines Todesfalls geschieht (z. B. Erbfolge, Sorgerecht, Beistandsregelung).
  • Finanzielle Regelungen: Eigentum, Altersvorsorge, Versicherung, Waisenrente, Steuern.

Der Weg zur Sicherheit, Klarheit und Selbstbestimmung

Sich mit dem Gedanken auseinanderzusetzen, was im Ernstfall mit den eigenen Kindern geschieht, fällt niemandem leicht. Dieser Schritt ist jedoch entscheidend, um Verantwortung zu übernehmen. Sorge dafür, dass im schlimmsten Fall klare Verhältnisse herrschen – rechtlich, emotional und praktisch. Die gute Nachricht: Man muss diesen Weg nicht allein gehen.

Schritt für Schritt zur Vorsorge

1. Thema offen ansprechen – innerhalb der Familie:
Sprich mit deinem Partner oder deiner Partnerin über die mögliche Absicherung eurer Kinder. Was ist euch wichtig? Wer kommt als Betreuungsperson in Frage? Gibt es Personen, die ausdrücklich ausgeschlossen werden sollen?

2. Klärt eure Familiensituation:
Lebt ihr im Konkubinat oder seid ihr verheiratet? Gibt es Kinder aus früheren Beziehungen? Wie sieht eure finanzielle Situation aus? Diese Punkte sind entscheidend für die Auswahl und Ausgestaltung der richtigen Dokumente.

3. Wünsche und Bedürfnisse sammeln:
Notiert gemeinsam, was ihr euch im Notfall für eure Kinder, euer Vermögen und euch selbst wünscht – emotional und praktisch. Wer soll Entscheidungen treffen, wenn ihr das nicht mehr könnt?

4. Professionelle Beratung in Anspruch nehmen:
Bei komplexen Themen wie Vormundschaft, Sorgerecht, Erbrecht und Vermögensregelung ist fachliche Unterstützung zentral. Genau hier kommt PlusMinus50 ins Spiel.

Wie PlusMinus50 euch begleitet

Individuell, empathisch und rechtlich fundiert – PlusMinus50 unterstützt Eltern vom ersten Gespräch bis zur rechtsgültigen Beurkundung.

  • In einem persönlichen Beratungsgespräch analysieren wir eure Lebenssituation in allen relevanten Bereichen.
  • Auf dieser Basis erstellen wir maßgeschneiderte Entwürfe:
    • Vorsorgeauftrag mit Zusatz für minderjährige Kinder
    • Konkubinatsvertrag mit Kindern
    • Testament, falls gewünscht
  • Die Dokumente werden juristisch geprüft und bis zur Finalversion optimiert.
  • Für die nötige Rechtssicherheit sorgen wir gemeinsam mit unseren Partner-Notaren, die die Beurkundung übernehmen oder euch bei der korrekten Umsetzung begleiten.

Das Ergebnis sind vollständige, gültige und durchdachte Dokumente, die euch – und vor allem euren Kindern – im Ernstfall Schutz, Orientierung und Sicherheit bieten.

Mit PlusMinus50 gebt ihr die Verantwortung nicht aus der Hand.
Ihr entscheidet heute – damit eure Familie morgen nicht in Unsicherheit fällt.

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