Sommerferien – Zeit, für Jugendliche das Sackgeld aufzupolieren!

Endlich sind sie da – die langersehnten Sommerferien! Schulfrei, keine Hausaufgaben mehr und viel Zeit die Seele baumeln zu lassen und sich dem Müssiggang zu frönen. Während sich die einen in dieser wohlverdienten Auszeit ihren Hobbies widmen, Sport treiben oder mit Freunden rumhängen, nutzen viele Jugendliche diese Zeit, um ihr Sackgeld aufzupolieren. Der Batzen wird dann stolz in eine langersehnte grössere Anschaffung investiert oder dient als Zusatzgroschen, um beispielsweise mit Freunden die Reiselust auszukosten. Denn nach 2 Jahren Einschränkungen ist es an der Zeit, die zurückgewonnene Freiheit in vollen Zügen zu geniessen und neue Destinationen zu entdecken. Doch die meisten Aktivitäten hinterlassen ein Loch im Geldbeutel. Und dieses wollen|sollen die Eltern nicht immer stopfen; im Gegenteil, die Jungmannschaft wird zur Eigeninitiative aufgefordert. Denn die Ausübung eines Ferien- oder Nebenjobs ermöglicht den Schülerinnen und Schülern nebst einem kleinen Einkommen auch Eigenverantwortung ausserhalb des schulischen Kontexts zu übernehmen und erste Arbeitserfahrungen mit den damit verbundenen Verbindlichkeiten zu sammeln. Im Idealfall werden dabei erste Interessen für die berufliche Zukunft entfesselt!

 

Wo sind Ferien- oder Nebenjobs zu finden?

Gleich vorweg – auf diese Frage wissen die jungen Leute, die heutzutage aktiv auf den Sozialen Medien unterwegs sind, voraussichtlich besser Bescheid als Sie und ich. Dennoch sind erste Kontakte in der Nachbarschaft, oder bei lokalen Geschäften nach Ferienjobs nachzufragen, ein erster Schritt.

Jugendliche haben auch die Möglichkeit, auf den folgenden Plattformen (bitte frühzeitig) Ferienjobs oder Nebenjobs zu suchen und dabei bietet sich auch die Chance, erste berufliche Affinitäten herauszufinden.

www.ferienjob.ch (Stellenbörse speziell für Ferienjobs)

www.mini-jobs.ch (Die Schweizer Plattform für Nebenjobs)

www.Jobs4Teens.ch (Jobbörse für Jugendliche ab 13 Jahren)

www.nebenjobs.ch (Nebenjobs, Minijobs & Teilzeitjobs finden)

www.agriviva.ch (entdecken – anpacken- gewinnen Arbeit in der Landwirtschaft)

www.stagecrew.ch (Veranstaltungen, Events, ab 18 Jahren)

 

Welche Regeln gilt es bei Ferienjobs zu beachten?

Jugendliche Arbeitnehmende werden durch das Arbeitsgesetz geschützt. Welche Art von Nebenjob oder Ferienjob sich für Schülerinnen und Schüler eignen, hängt von verschiedenen Faktoren ab: dabei stehen das Alter, der Arbeitsinhalt, sprich die Aufgabe sowie die Anzahl der geleisteten Stunden im Vordergrund. Aber auch Themen wie Lohn, Ferien und der Versicherungsschutz gilt es zu thematisieren.

Grundsätzlich ist eine Beschäftigung erst ab 15 Jahren erlaubt, für 13- und 15-Jährige sind kleine sowie leichte Arbeiten möglich. Dazu zählen einfache Erledigungen wie Zeitungen austragen, Botengänge erledigen, Gestelle auffüllen, Autos waschen oder Kinder hüten. Die leichten Arbeiten dürfen keinen negativen Einfluss auf die Gesundheit, die Sicherheit und die Entwicklung der Jugendlichen haben und weder den Schulbesuch noch die Schulleistung beeinträchtigen.  

Während der Schulzeit dürfen Jugendliche maximal 9 Stunden pro Woche beschäftigt werden, höchstens 3 Stunden pro Tag. Anders gestaltet sich die Regelung während den Schulferien: In den Ferien dürfen Schülerinnen und Schüler 40 Stunden pro Woche arbeiten, maximal 8 Stunden pro Tag. Allerdings sind Ferienjobs auf die Hälfte der Ferien zu begrenzen und die Schülerinnen und Schüler dürfen nur tagsüber von 6 bis 18 Uhr beschäftigt werden. Im gleichen Umfang zugelassen sind auch Schnupperlehren. Eine einzelne Schnupperlehre darf aber nicht mehr als zwei Wochen dauern. Der Landdienst ist für Jugendlichen ab dem 14. Lebensjahr erlaubt.

 

Einschränkungen – wichtig zu wissen:

Generell gilt, dass für unter 18-jährige Jugendliche gefährliche Arbeiten verboten sind, ebenso die Beschäftigung in gewissen Bereichen (Diskotheken, Bars, Nachtlokale, Filmvorführungen, Zirkus und Schaustellereibetrieben). Sonntagsarbeit ist nur zulässig für Jugendliche mit beendeter obligatorischer Schulpflicht, maximal einen Sonntag auf zwei und ausschliesslich im Gastgewerbe, bei Tierpflegebetrieben und in Bäckereien.  Nicht gestattet ist, dass Jugendliche unter 16 Jahren als Servicekräfte in Hotellerie und Gastronomie eingesetzt werden. Nachtarbeit ist für unter 18-Jährige verboten, ausser sie sei für die berufliche Grundausbildung unerlässlich. Mit Erreichen des 15. Lebensjahres dürfen Schüler für sportliche, künstlerische und kulturelle Tätigkeiten und für Werbezwecke im Zusammenhang mit Film-, Foto-, Radio- und Fernsehaufnahmen, sofern die Bedingungen | Voraussetzungen erfüllt sind, beschäftigt werden.  Weitere Informationen erhalten Sie in der Broschüre:

Jugendarbeitsschutz

Informationen für Jugendliche bis 18 Jahre

Herausgeberin: SECO |Direktion für Arbeit | Arbeitsbedingungen

 

Arbeitsvertrag – ja oder nein?

Sowohl bei Ferienjobs als auch bei Nebenjobs entsteht rechtlich gesehen ein Arbeitsvertrag. Es empfiehlt sich, die wichtigsten Punkte, wie Beginn der Anstellung, die Dauer des Arbeitsverhältnisses und den vereinbarten Lohn schriftlich festzuhalten. Bei Jugendlichen unter 18 Jahren müssen die Eltern zustimmen. Eine schriftliche Vereinbarung ist jedoch grundsätzlich nicht zwingend, aber ratsam. Ausserdem unterstreicht das «schwarz auf weiss» eine beidseitige Verbindlichkeit.

Der selbstverdiente Lohn gehört den Jugendlichen. Die Eltern können jedoch verlangen, dass die Jugendlichen einen kleinen Beitrag an den Unterhalt beisteuern oder z.B. einen Teil des verdienten Geldes für spätere Fahrstunden auf die Seite legen.

 

Entschädigung – Mindestlohn

In der Schweiz gibt es keinen gesetzlichen Mindestlohn. Arbeitgeber sind jedoch an Gesamt- und Normalarbeitsverträge gebunden. Darüber hinaus müssen die für die jeweilige Branche üblichen Löhne und Gehälter eingehalten werden. Sind in den Gesamt- und Normalarbeitsverträgen keine Mindestlöhne vorgeschrieben, empfiehlt der Schweizer Gewerkschaftsbund (SGB) - einen Stundenlohn von rund 15 Franken für Jugendliche, die sich noch in der Ausbildung befinden. Handelt es sich um einen Ferienjob, für den eine geringe Qualifikation erforderlich ist, liegt die Empfehlung des SGB bei einemStundenlohn von 20 Franken. Schülerinnen und Schüler, die einen Ferien- oder Nebenjob im Stundenlohn ausüben, haben Anspruch einen Ferienzuschlag in Höhe von 10,64 Prozent. Dieser Lohnzuschlag muss der Arbeitgeber in der Lohnabrechnung klar ausweisen.

 

Versicherungspflicht des Arbeitgebers

Auch bei einem Ferienjob besteht Versicherungspflicht, und zwar unabhängig davon, ob es sich dabei um einen kurzen oder längeren Einsatz handelt. Das gilt in Bezug auf die Unfallversicherung für Vollzeitarbeitskräfte, deren Versicherungsschutz alle Unfälle umfasst.  Arbeitet man mindestens acht Stunden pro Woche bei einem Arbeitgeber, ist man zusätzlich gegen Nichtberufsunfälle versichert.

Sofern ein Ferienjob eine Dauer von weniger als drei Monaten hat, gibt es keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Die anderen Sozialversicherungen (AHV/IV/EO) müssen erst ab dem 1. Januar des Jahres, in dem jemand den 18. Geburtstag feiert, bezahlt werden. Wer einen Ferienjob ausübt und 18 Jahre alt wird (oder bereits ist), muss die entsprechenden Beiträge bezahlen. Ausnahme: Seit dem 1.Januar 2015 müssen Jugendliche bis 25 Jahre keine AHV-Beiträge auf ihre Sackgeldjobs mehr entrichten, wenn das Einkommen 750 Franken pro Jahr nicht übersteigt.

WICHTIG: sollte der Arbeitgeber die Beiträge nicht zahlen, gilt dies als Schwarzarbeit und hat berechtigte Sanktionen zur Folge.

 

Erste Schritte in die Arbeitswelt – lauernde Gefahren & Risiken besprechen

Bei der Ausübung eines Ferienjobs tun viele Schülerinnen und Schülern die ersten Schritte in die Arbeitswelt. Auf den ersten Blick werden im jugendlichen Übermut die lauernden Gefahren leider nicht wahrgenommen, dennoch bleibt das Berufsunfallrisiko gegeben, auch wenn es sich um einfache Arbeiten handelt. Deshalb ist es umso wichtiger, dass

 

  • der Arbeitgeber, die Jugendlichen bei Antritt des Ferienjobs mit den Sicherheitsvorschriften vertraut macht und in die betrieblichen Regelungen einweist.
  • die jungen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sich konsequent an die Sicherheitsvorschriften halten und die Regeln befolgen.
  • sich die Ferienjobberinnen und -jobber ständig ins Bewusstsein rufen, dass sie keine gefährlichen Arbeiten verrichten müssen. Also: bei Gefahr: nein | stopp sagen und die Hilfe bei einer erfahrenen Person einholen!

 

Es ist in der Verantwortung der Eltern und des Arbeitgebers, die Jugendlichen nicht zu überfordern und im Zweifelsfall eine Beschäftigung abzubrechen. Verschiedene repräsentative Erhebungen zeigen auf, dass jüngere Altersgruppen körperlich generell gesünder, hingegen bei der psychischen Gesundheit zerbrechlicher seien. Dieser Tatsache MUSS Rechnung getragen werden. Eltern und Arbeitgeber sind also mehr denn je gefordert, eine offene und konstruktive Kommunikation mit den Heranwachsenden zu suchen, um erste Anzeichen einer körperlichen, aber auch psychischen Überforderung schnellstmöglich zu erfassen.

 

 

Schritt für Schritt – positive Erfahrungen sammeln!

Junge Menschen brauchen Bezugspersonen auch innerhalb des neuen Arbeitsumfeldes, die ihnen genügend Aufmerksamkeit schenken. Motivierende Aufträge mit klaren Zielsetzungen, kombiniert mit genügend Gestaltungsspielraum, ermöglichen den jungen Schülerinnen und Schülern positive Erfahrungen zu sammeln und den Sinn des Auftrags zu erfassen. Dies wiederum stärkt die Rolle innerhalb des Arbeitsplatzes und das Selbstvertrauen der jungen Person. Denn in welche Richtung die zukünftige Laufbahn führt, kann massgebend von frühen ersten beruflichen Erfahrungen abhängen, also auch vom Ferien- oder Nebenjob.

 

In diesem Sinne wünscht die Redaktion von PlusMinus50.ch allen Schülerinnen und Schülern erlebnisreiche Ferien und viel Freude beim Ferienjob!

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Blog 25.22 | Bildnachweis: Pixabay - Alexas Fotos

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