Wandersaison: eine gute Vorbereitung und eine grosse Portion Eigenverantwortung werden vorausgesetzt!

Mit Beginn der sonnigeren und längeren Tage zieht es uns in die Natur! Nach der langen Zeit an Einschränkungen besteht ein unermüdlicher Nachholbedarf nach Outdoor-Aktivitäten und dies gilt für jede Altersgruppe. Vielleicht gehören Sie zu den Menschen, die es vorziehen, einen gemütlichen Spaziergang, z.B. um einen kleinen See zu machen oder Sie entscheiden sich dafür, mit einer Bergbahn bequem auf die Spitze eines Berggipfels zu gelangen und von dort oben die herrliche Aussicht zu geniessen. Hauptsache ist, dass wir uns bewegen, draussen die frische Luft und die wärmenden Sonnenstrahlen geniessen.

Die Schweiz und das Fürstentum Liechtenstein verfügen insgesamt über 65 000 Kilometer Wanderwege, davon ca.22 000 Kilometer Bergwanderwege. Dies zur grossen Freude aller etwas sportlicheren Outdoor-Personen. Vor allem passionierte Wanderfreunde zieht es in höhere Lagen ganz nach dem Motto von Luis Trenker «der Berg ruft»! Egal ob alleine unterwegs, mit der Familie, mit Freunden oder mit einer Gruppe, „Wandern ist die vollkommenste Art der Fortbewegung, wenn man das wahre Leben entdecken will. Es ist der Weg in die Freiheit.“ (Elizabeth von Arnim)

 

Wie steht es mit der Vorbereitung einer Wanderung?

Eine längere Wanderung bedarf jedoch nebst Eigenverantwortung und Selbstdisziplin weiterer Vorkehrungen, um auch unerwartete Risiken (z.B. ein Steinschlag) zu vermeiden oder im Notfall richtig zu agieren.

Die Auswahl an Literatur für eine optimale und verantwortungsbewusste Vorbereitung einer Wanderung ist endlos. Auch unzählige Webseiten mit Online-Ratschlägen widmen sich diesem Thema. Sicherlich stehen die folgenden Voraussetzungen im Fokus: Kondition | Geschicklichkeit und gutes Gleichgewicht | Wanderroute und Planung | Wetterbedingungen | alleine oder in einer Gruppe | Ausrüstung und Sicherheit | Karten und Orientierungshilfen | Verpflegung | usw.

 

Wie verhalten wir uns korrekt im Falle eines Malheurs, sprich Steinschlags?

Auf einer Wanderung sind wir immer wieder den unterschiedlichsten Gefahrenausgesetzt. In diesem Blog thematisieren wir den Steinschlag.

Steinschlag ist nicht nur ein Thema im Hochgebirge, auch in Mittelgebirgen können Sie oder die Wandergruppe vom Steinschlag getroffen werden. Die Gefahr steigt besonders nach Regenfällen, Frostwechsel und starken Temperaturschwankungen, z.B. zwischen Tag und Nacht. Das Wetter spielt einen wesentlichen Faktor für die Steinschlaggefahr und nicht zu unterschätzen sind die Folgen des Klimawandels.

Einfache Verhaltenstipps für unterwegs auf Wanderwegen

  • Warn- und Hinweisschilder beachten.
  • Beim Queren eines Steinschlaggebietes: einzeln und zügig, aber sicheren Schrittes durchgehen und nicht länger als notwendig stehenbleiben (kein Picknick, kein Verweilen).
  • Hinhören und achtsam sein. Wenn sich Felsbrocken lösen, ist oft ein Grollen oder Rumpeln hörbar, das den Steinschlag begleitet.
  • Sorgfältig Tritt suchen und selbst keine Steine lostreten, die einen Steinschlag auslösen könnten.
  • Bei Unsicherheit oder ungutem Gefühl besser umkehren.

 

Wichtige Verhaltenstipps im Falle eines Steinschlags

Rasch Schutz suchen
Verlassen
Sie die Gefahrenzone so schnell wie möglich. Ist dies nicht möglich, suchen Sie unter einem Felsvorsprung Schutz oder pressen Sie sich zumindest hangseitig an die Felswand, da dies die Gefahr mindert, dass Sie von Steinen und Felsbrocken getroffen werden.

Kopf schützen
Der Kopf ist das verletzlichste Körperteil. Falls möglich schützen Sie den Kopf mit dem Rucksack. Ist dies nicht möglich, halten Sie die Arme über den Kopf.

Erste Hilfe / Alarmieren
Als unverletzte Person Verletzten Hilfe leisten und wenn nötig die Rettungskräfte alarmieren.
Solange das Ereignis noch im Gange ist, steht Ihre Sicherheit an erster Stelle, d.h. bleiben Sie geschützt und warten Sie ab.

Wer haftet im Falle eines Steinschlags?

Wichtig: Sollten Sie einen Wanderweg begehen, sind Sie selbst für eine unfallfreie Begehung verantwortlich. Das heisst, Sie sind sich über den entsprechenden Schwierigkeitsgrad, die Dauer der geplanten Wanderung, Ihre Kondition, die Ausrüstung und die Wetterlage bewusst. Sie kennen die Vorsichtsregeln z.B. in den Bergen und verfügen über die Fähigkeit der Orientierung und der Gefahrenerkennung.

Die Eigenverantwortung findet aber ihre Grenze dort, wo Sie als Wandernder trotz pflichtgemässer Aufmerksamkeit eine Gefahr nicht (rechtzeitig) erkennen können. In diesen Fällen müssen Sie vom «Wegverantwortlichen» davor geschützt oder zumindest gewarnt werden. Es ist die Aufgabe der Kantone dafür zu sorgen, dass Fuss- und Wanderwege angelegt, unterhalten und gekennzeichnet werden sowie «möglichst gefahrlos» begangen werden können. Diese Aufgabe und Verantwortung werden oftmals den örtlichen Gemeinden oder Gebietskörperschaften übertragen.

In der Schweiz unterscheiden wir die folgenden Wegkategorien: Wanderwege | Kulturwege | Bergwanderwege | Alpinwanderwege  | Winterwanderwege.

Gelbe Wanderwege müssen einem höheren Sicherheitsstandard genügen als Berg- oder Alpinwanderwege. Insbesondere müssen die Wege regelmässig kontrolliert werden, z.B.  ob die Signalisation vorhanden ist, Markierungen noch lesbar sowie Geländer und Treppen ordnungsgemäss sind. Die Formulierung «möglichst gefahrlos» ist natürlich ein dehnbarer Begriff, welcher deutlich macht, dass es keine absolute Sicherheit gibt und Gefahrenpotentiale nicht auszuschliessen sind.

Tritt also ein Steinschlag unerwartet an einer scheinbar sichereren Stelle ein, kann niemand zur Rechenschaft gezogen werden. Das Eigenverschulden des Wandernden steht der Werkeigentümerhaftung gegenüber. Im Falle eines Unfalls muss die Rechtslage durch eine Expertin oder Experten beurteilt werden.

Die Eigenverantwortung steht im Vordergrund – die Patientenverfügung von PlusMinus50.ch

Was wäre, wenn Sie in einen Steinschlag geraten und urteilsunfähig in der Notfallabteilung des Spitals landen und während Wochen im Koma auf der Intensivstation betreut werden müssen?

Haben Sie eine Patientenverfügung verfasst? Und wie aktuell ist diese?

Treffen Sie jetzt die richtigen Anordnungen und übernehmen Sie Eigenverantwortung! Ihren Angehörigen wird eine grosse Last abgenommen, wenn sie im Fall einer schweren Krankheit oder eines Unfalls verbindlich wissen, wie sie Ihren Wünschen gerecht werden können. Auch für Ärztinnen und Ärzte ist es sehr hilfreich zu wissen, wie Sie über Krankheit, Leben und Sterben denken.

Die Patientenverfügung von PlusMinus50.ch wurde von Fachleuten für Medizin, Recht und Ethik erarbeitet und entspricht den rechtlich festgelegten Anforderungen.

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Blog 24.21 | Bildnachweis: Pixabay - PixelRaw

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