Mit einem Ehevertrag können Sie als Ehepaar Ihre güterrechtlichen Verhältnisse individuell regeln und frühzeitig festhalten, wie bestimmte Vermögenswerte bei einer Scheidung oder im Todesfall behandelt werden sollen.
So schaffen Sie Klarheit für beide Partner – unabhängig davon, wie sich Ihre gemeinsame Lebenssituation später entwickelt.

Je nach persönlicher und finanzieller Situation können unter anderem folgende Punkte festgelegt werden:
✓ Welcher Güterstand für Ihre Ehe gelten soll
✓ Welche Vermögenswerte welchem Ehepartner zugeordnet werden
✓ Regelungen für den Fall einer Scheidung
✓ Güterrechtliche Regelungen für den Todesfall
✓ Individuelle Vereinbarungen zur Begünstigung des Ehepartners
✓ Besondere Regelungen bei Immobilien, Unternehmen oder grösseren Vermögenswerten
Ohne Ehevertrag gilt grundsätzlich der gesetzliche Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung. Mit einem Ehevertrag können unter bestimmten Voraussetzungen auch die Gütergemeinschaft oder Gütertrennung vereinbart oder bestehende Regelungen angepasst werden.
Ein Ehevertrag sollte zu Ihrer tatsächlichen Lebens- und Vermögenssituation passen.
PlusMinus50 unterstützt Sie dabei, Ihre persönlichen Wünsche zu klären, die relevanten Punkte festzuhalten und eine für beide Ehepartner verständliche Regelung zu erarbeiten.
Ein Ehevertrag muss öffentlich beurkundet werden. PlusMinus50 unterstützt Sie bei der Vorbereitung der notwendigen Unterlagen und auf Wunsch auch bei der Organisation der Beurkundung.
Die Kosten der Urkundsperson bzw. des Notariats werden separat verrechnet.
Ein Ehevertrag stellt weder Ihre Beziehung noch Ihre gemeinsame Zukunft infrage. Er schafft vielmehr Transparenz und klare Verhältnisse für beide Ehepartner.
Heute gemeinsam regeln, was auch morgen klar sein soll.