Mit einem Vorsorgeauftrag legen Sie fest, wer Ihre persönlichen, finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten übernehmen soll, falls Sie urteilsunfähig werden und nicht mehr selbst entscheiden können.
So bestimmen Sie frühzeitig, welchen Personen Sie Verantwortung übertragen und welche Wünsche dabei berücksichtigt werden sollen.
Ein Vorsorgeauftrag umfasst drei zentrale Bereiche:
✓ Personensorge – beispielsweise Wohnen, Betreuung und persönliche Angelegenheiten
✓ Vermögenssorge – Verwaltung von Vermögen, Finanzen und laufenden Verpflichtungen
✓ Vertretung in rechtlichen Angelegenheiten – Vertretung gegenüber Behörden, Institutionen und Vertragspartnern
Darüber hinaus können Sie individuell festlegen:
Ein Vorsorgeauftrag sollte nicht nur festlegen, wer Sie vertritt, sondern auch möglichst klar beschreiben, welche Aufgaben und Befugnisse diese Person übernehmen soll.
Gerade bei Immobilien, Unternehmen, grösseren Vermögenswerten oder komplexeren familiären Situationen ist eine sorgfältige Ausgestaltung besonders wichtig.
PlusMinus50 unterstützt Sie dabei, Ihre persönliche Situation zu erfassen, Zuständigkeiten klar zu regeln und Ihre Wünsche verständlich festzuhalten.
Damit ein Vorsorgeauftrag im Ernstfall berücksichtigt werden kann, müssen die gesetzlichen Formvorschriften eingehalten werden.
PlusMinus50 begleitet Sie bei der Erstellung und zeigt Ihnen, welche Schritte notwendig sind, damit Ihr Vorsorgeauftrag korrekt aufgebaut und vollständig dokumentiert ist.
Mit einem Vorsorgeauftrag schaffen Sie Klarheit für sich selbst und für die Menschen, die Ihnen nahestehen.
Sie entscheiden, wem Sie vertrauen und wer Ihre Interessen vertreten soll.