Erbvertrag & Erbverzicht

Verbindlich regeln, wie Ihr Nachlass verteilt werden soll

Mit einem Erbvertrag können Sie gemeinsam mit zukünftigen Erben verbindliche Vereinbarungen über Ihren Nachlass treffen. Anders als bei einem Testament werden die Regelungen gemeinsam vereinbart und können grundsätzlich nicht einseitig geändert werden.

Ein Erbverzicht wird ebenfalls im Rahmen eines Erbvertrags geregelt. Dabei verzichtet eine zukünftige Erbin oder ein zukünftiger Erbe ganz oder teilweise auf den späteren Erbanspruch.

So können Sie frühzeitig Klarheit schaffen und Ihre Nachlassregelung individuell auf Ihre Familie, Partnerschaft und Vermögenssituation abstimmen.

Was kann geregelt werden?

Je nach persönlicher Situation können unter anderem folgende Punkte vereinbart werden:

✓ Begünstigung des Ehepartners oder anderer Personen
✓ Aufteilung des zukünftigen Nachlasses
✓ Berücksichtigung von Konkubinatspartnern, Patchworkfamilien oder Stiefkindern
✓ Vereinbarungen mit zukünftigen Erbinnen und Erben
✓ Ganz oder teilweiser Erbverzicht
✓ Regelungen im Zusammenhang mit Unternehmen oder Immobilien
✓ Individuelle Vereinbarungen für besondere familiäre oder finanzielle Situationen

Wann ist ein Erbverzicht sinnvoll?

Ein Erbverzicht kann beispielsweise sinnvoll sein, wenn Nachkommen bereits zu Lebzeiten finanziell berücksichtigt wurden oder wenn der überlebende Ehepartner zunächst stärker abgesichert werden soll.

Auch bei Patchworkfamilien, Unternehmensnachfolgen oder komplexeren Vermögensverhältnissen kann eine individuelle Vereinbarung zusätzliche Klarheit schaffen.

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Individuell und verbindlich geregelt

Erbverträge und Erbverzichtsregelungen sind sehr persönliche Vereinbarungen. Deshalb werden Ihre familiäre Situation, Ihre Wünsche und die bestehenden Vermögensverhältnisse individuell berücksichtigt.

PlusMinus50 unterstützt Sie dabei, die gewünschten Regelungen zu definieren und die notwendigen Unterlagen vorzubereiten.

Erbvertrag Erstellung ab CHF 450.00

Erbverzichtsvertrag Erstellung ab CHF 500.00

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Öffentliche Beurkundung

Ein Erbvertrag muss öffentlich beurkundet und unter Mitwirkung von zwei Zeugen abgeschlossen werden.

PlusMinus50 unterstützt Sie auf Wunsch auch bei der Organisation der notwendigen Beurkundung. Die Kosten der Urkundsperson bzw. des Notariats werden separat verrechnet.

Beurkundung ab CHF 1'300.00

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Klarheit für Sie und Ihre Familie

Eine frühzeitige Nachlassregelung hilft, persönliche Wünsche verbindlich festzuhalten und Unklarheiten unter zukünftigen Erben zu vermeiden.

Heute gemeinsam vereinbaren, was später klar geregelt sein soll.

Praktisches Nachlasswissen zum Nachlesen

Merkblatt Erbvertrag

Merkblatt Erbverzichtsvertrag

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