Generalvollmacht

Bestimmen Sie selbst, wer für Sie handeln darf

Mit einer Generalvollmacht legen Sie fest, welche Person Sie in wichtigen persönlichen, finanziellen oder rechtlichen Angelegenheiten vertreten darf.

Sie bestimmen selbst, wem Sie dieses Vertrauen schenken und in welchen Bereichen die bevollmächtigte Person in Ihrem Namen handeln kann.

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Was wird geregelt?

In Ihrer persönlichen Generalvollmacht können unter anderem folgende Punkte festgelegt werden:

✓ Wer Sie vertreten darf
✓ Welche Angelegenheiten die Vollmacht umfasst
✓ Ob eine oder mehrere Personen bevollmächtigt werden
✓ Welche Befugnisse die bevollmächtigten Personen erhalten
✓ Ob die Vollmacht bei Verlust der Urteilsfähigkeit weiterbestehen soll
✓ Ob bestimmte Befugnisse über den Tod hinaus gelten sollen  

Je nach persönlicher Situation können beispielsweise finanzielle, administrative, vertragliche oder geschäftliche Angelegenheiten berücksichtigt werden.

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Vertrauen klar festhalten

Eine Generalvollmacht kann weitreichende Befugnisse übertragen. Umso wichtiger ist es, sorgfältig festzulegen, wer Sie vertreten darf und welche Handlungsmöglichkeiten diese Person erhalten soll.

PlusMinus50 unterstützt Sie dabei, Ihre Wünsche und Zuständigkeiten klar zu definieren und die Generalvollmacht auf Ihre persönliche Situation abzustimmen.

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Klarheit schaffen – bevor sie benötigt wird

Mit einer Generalvollmacht sorgen Sie frühzeitig dafür, dass eine Person Ihres Vertrauens in Ihrem Interesse handeln kann, wenn Sie selbst verhindert sind.

Sie bestimmen, wer handeln darf und welche Befugnisse diese Person erhält.

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