Das Handbuch für die Angehörigen – die Anordnungen im Todesfall

Keiner von uns beschäftigt sich gern mit dem eigenen Sterben und dem Tod. Unsere Vergänglichkeit ist jedoch Tatsache und daher ist es richtig, wenn Sie die wichtigsten Dinge zu Lebzeiten regeln. Sollten Sie schwer erkranken oder verunfallen, haben Sie vielleicht keine Zeit mehr dazu oder sind plötzlich nicht mehr dazu in der Lage, weil Sie handlungsunfähig sind.

Jeder Mensch hat das Recht für sein Lebensende und den Tod Anordnungen zu treffen. Inhaltlich sind Sie bei der Wahl der Anordnungen frei, sofern diese Wünsche realisierbar und für das Umfeld zumutbar sind. Die Anordnungen für den Todesfall sind als Wünsche zu verstehen und helfen den Angehörigen, in der schwierigen Zeit des Trauerns, die richtigen Entscheidungen zu treffen und diese im Sinne der verstorbenen Person umzusetzen.

 

Die Bestattungsriten befinden sich im steten Wandel!

Traditionell ist die Bestattungs- und Trauerkultur in unserem Land vom christlichen Glauben geprägt. Bestattungsriten sind ein Weg das Andenken des Verstorbenen – oder der Lebenden – zu ehren, indem man sich an die guten Zeiten erinnert, das verwandschaftliche Umfeld und die verlorenen Freunde wieder zu vereinen, aber auch um die Trauer leichter zu überwinden. In der Schweiz leben auch Menschen aus anderen Religionen und Glaubensgemeinschaften (Islam, Judentum, Hinduismus, Buddhismus). Verstirbt ein Mensch, so wünscht die Familie oftmals eine in den Traditionen und dem Glauben eingebettete Bestattung mit den entsprechenden Ritualen und Gebräuchen, um sich von dem Verstorbenen verabschieden zu können. Alle Kulturkreise und Religionsgemeinschaften haben ihre eigenen Vorstellungen vom Leben nach dem Tod und binden diese in ihre jeweilige Bestattungskultur ein. Dennoch werden die Begräbnisriten immer mehr durch weltliche Zeremonien abgelöst. Als kleines Beispiel diene die folgende Tatsache: Während in 1984 nur ein von zwei Schweizern sich für die Einäscherung entschied, bevorzugen heute fast 90% die Einäscherung als Bestattungsform.

 

Zeremonie der katholischen Bestattung

Der Ablauf einer katholischen Begräbnisfeier (Exequien) besteht aus einer bis ins Frühmittelalter zurückreichende Liturgie. Im Gegensatz zur evangelischen Trauerzeremonie, haben die Angehörigen wenig Einfluss auf den Ablauf der Totenmesse, die entweder in der Kirche oder einer Kapelle stattfindet. Die Trauergemeinde gedenkt des Todes und der Auferstehung des Herrn. Ausserdem bittet man für den Verstorbenen um Erlösung und  Ewiges Leben. Nach der Eröffnung mit Musik besprengt der Geistliche (Priester | Diakon) den Sarg mit Weihwasser. Anschliessend folgen Bibelzitate, Gebete, Erlösungsbitten und Lieder in einer festgelegten Reihenfolge. Danach erfolgt die Grablegung auf dem Friedhof umrahmt von weiteren Segnungen und Gebeten. Seit 1963 verbietet die katholische Kirche die Einäscherung nicht mehr, obwohl sie dazu aufruft, die Asche auf einem Friedhof aufzubewahren.

 

Evangelische Bestattungsriten

Im Gegensatz zu den Katholiken richten sich die evangelischen Bestattungsriten an die Lebenden und nicht an die Verstorbenen. Die Zeremonie ist nicht streng festgelegt und auch die Angehörigen können gemeinsam mit dem Pfarrer den Ablauf mitgestalten und beeinflussen. Das Glockengeläute eröffnet die Trauerfeier, es folgen üblicherweise die Begrüssung, ein Lied, ein Psalm, die Verkündigung mit Schriftlesung und Schriftwort. Die Antwort der Trauergemeinde besteht dann aus Glaubensbekenntnis und dem Dank. Die evangelischen Beerdigungen gestalten sich in der Regel eher nüchtern, ebenso wie der Sarg und natürlich der Innenausbau der Kirche oder der Friedhofskappelle. Die Zeit des Gebets wird der trauernden Familie gewidmet; die sterblichen Überreste werden nicht gesegnet.

Auch die Bestattungsarten durchleben einen Wandel

Bestattungen sind in der Schweiz kantonal oder kommunal geregelt. Wir kennen hierzulande zwei Formen der Bestattung. Die Erdbestattung eines Sargs zum einen und zum anderen die Feuerbestattung (Kremation). Die Überreste des menschlichen Körpers werden dabei in einen Kremationsofen gelegt. Nach der Einäscherung und der Beseitigung der Metallreste wird die Asche der Familie | den Angehörigen in einer Urne übergeben. Während ein Sarg ausschliesslich in einem Friedhof beerdigt werden darf, kann eine Urne auf viele verschiedene Arten bestattet werden. Diese alternativen Bestattungsarten erlauben besondere Wünsche der Menschen zu erfüllen. Gleichzeitig können oder wollen sich viele Angehörige nicht mehr jahrelang um ein Grab auf einem Friedhof kümmern müssen.

So kann beispielsweise die Asche eines geliebten Menschen zu Hause in der Urne aufgestellt, oder auch im Garten vergraben werden. Da Asche als natürlich gilt, kann diese auch in der Natur verstreut werden (Wiesenbestattung, Baumbestattung). Ausserdem ist es erlaubt, die Asche in einem See oder einem Fluss zu verstreuen. Die Urne darf jedoch dabei nicht in einem Gewässer «versenkt» werden. Die Asche kann zudem auch in der Luft verstreut werden, z.B. aus einem Flugzeug, Helikopter oder Heissluftballon. Es gibt sogar die Möglichkeit, die Asche von Verstorbenen in einem mit Helium gefüllten Ballon bis an den Rand der Stratosphäre zu bringen (gerade preiswert ist diese Bestattungsart jedoch nicht).

Zu den weitere Bestattungsarten zählen u.a.

Selbstverständlich kann die Urne aber auch im Friedhof vergraben werden, z.B. im Familiengrab, einem Urnengrab, einer Kolumbarium-Nische oder die Asche kann anonym im Garten der Erinnerung in einem Gemeinschaftsgrab des Friedhofs zerstreut werden.

 

Zu Lebenszeiten klare Verhältnisse schaffen

Mit dem Verfassen der Anordnungen im Todesfall wird den Angehörigen eine schwere Last abgenommen. Die Familie kann sich auf das Wesentliche konzentrieren: das Abschiednehmen. Ausserdem können Sie mit dem Verfassen dieses "Handbuchs"verhindern, dass innerhalb der Angehörigen Unstimmigkeiten aufkeimen, die dann irgendwann zum Eklat führen. Dabei ist es auch wichtig, mit den Familienmitgliedern | Freunden über die eigenen Wünsche zu reden, denn diese müssen mit dem letzten Willen nach Ihrem Tod weiterleben. Missverständnisse und Verletzungen können anlässlich dieser Gespräche, auch wenn diese auf den ersten Anhieb als sehr unangenehm erscheinen, aus der Welt geschaffen werden.

Mögliche Inhalte der Anordnungen im Todesfall:

  • Gewünschte / unerwünschte Sterbebegleitung
  • Gewünschte / unerwünschte Rituale oder Behandlungen nach dem Tod
  • Bevorzugter Sterbeort (z.B. zu Hause)
  • Organspende Ja | Nein (WICHTIG)
  • Ort und Art der Aufbahrung
  • Erlauben einer Obduktion bzw. Autopsie
  • Körperspende für die Wissenschaft
  • Bestattungsart (Erdbestattung oder Kremation)
  • Wünsche bezüglich Sarg oder Urne
  • Wünsche für die Abdankungs- und Gedenkfeier
  • Wünsche zur letzten Ruhestatte: (z.B. Familiengrab, Gemeinschaftsgrab)
  • Wünsche zur Grabgestaltung
  • etc.

Die Anordnungen im Todesfall – integrierter Bestandteil der Patientenverfügung von PlusMinus50.ch

Die Anordnungen für den Todesfall sollten Sie schriftlich festhalten. Am einfachsten geht es in der Patientenverfügung von PlusMinus50.ch. Dort sind die Anordnungen im Todesfall bereits im gleichen Dokument integriert. Die Anordnungen im Todesfall können jederzeit abgeändert werden und sollten auf Ihre aktuelle Lebenssituation abgestimmt sein.

Wichtig: Die Anordnung für den Todesfall sollte an einer gut auffindbaren Stelle in den Wohnräumen aufbewahrt werden - am besten griffbereit und zusammen mit anderen wichtigen persönlichen Dokumenten wie z.B. der Patientenverfügung. Da das Testament erst nach der Beerdigung geöffnet wird, sollten die Anordnungen im Todesfall NICHT in der letztwilligen Verfügung enthalten sind.

Nehmen Sie jetzt mit uns Kontakt auf!

Verpassen Sie keine wichtigen und aktuellen Informationen und bestellen Sie jetzt den kostenlosen Newsletter von PlusMinus50.ch

Klicken Sie auf den Button und scrollen Sie runter zum Seitenende, dort können Sie Ihre Mailadresse hinterlegen!

 

Blog 20.22 | Bildnachweis: Pixabay

Buchen Sie jetzt eine Online-Beratung!

termin Vereinbaren