Die Medien berieseln uns stündlich mit weltweiten Vergleichsstatistiken zu neuen Infektionsraten, Todesfällen und weiteren Prognosen rund um das Corona-Virus. Seit Wochen und wohl auch noch in naher Zukunft wird uns vor Augen gehalten, wie verletzlich wir Menschen letztendlich sind und wie wir in unsicheren Zeiten reagieren, statt zu agieren.
Hand aufs Herz – haben nicht auch Sie sich mit einem persönlichen Worst Case Szenario auseinandergesetzt und dann Ihre Gedanken schnell wieder verdrängt? Jetzt sollten Sie handeln!
Wussten Sie, dass im Falle eines Unfalls oder einer eintretenden Krankheit und einer daraus resultierenden Bewusstlosigkeit oder Urteilsunfähigkeit, eine zeitliche Lücke entsteht bis der Vorsorgeauftrag greift, sprich durch die KESB validiert wird? Diese Phase ist nicht nur mit finanziellen Konsequenzen verbunden, sondern stellt nebst zermürbenden Behördengängen auch eine zusätzliche Belastung für Ihr persönliches Umfeld dar.
Mit einer schriftlichen Generalvollmacht / Vollmachten über den Tod hinaus geben Sie einer von Ihnen designierten Person die Vollmacht rechtsgültig an Ihrer Stelle zu handeln und dies sofort; bis über den Tod hinaus.
Wir müssen ja nicht immer mit dem Ernstfall rechnen, dennoch gilt es sich im Klaren zu sein, dass wir mit Vorkehrungen, wie z.B. einer Generalvollmacht / Vollmachten über den Tod hinaus, rechtsgeschäftliche Angelegenheiten beschleunigen, zeitliche Lücken schliessen, zusätzlich Transparenz schaffen und dabei Geld sparen können.
Die Aussagen von Betroffenen sind deutlich und einstimmig:
«Hätten wir uns doch nur Zeitgenommen und uns beraten lassen bevor der Ernstfall eingetreten ist!».
Bitte bedenken Sie, das Unerwartete macht vor keinem Alterhalt!
Handeln Sie jetzt und vereinbaren Sie mit uns einen Termin. Wir nehmen Sie an die Hand und führen Sie professionell, diskret und auf Ihre aktuelle Lebenssituation abgestimmt durch den gesamten Ablauf.