Willenvollstreckung

Sie befassen sich seit einiger Zeit gedanklich mit Ihrer Nachlassplanung und wollen ein Testament erstellen oder haben sogar diese so wichtige letztwillige Verfügung bereits verfasst?

Dennoch sind Sie sich nicht 100% sicher, dass Ihr letzter Wille nach Ihrem Ableben durch die Erben auch umgesetzt wird. Diese berechtigte Sorge kann verschiedene Gründe haben:

  • Es liegen in Ihrem Fall komplizierte Familien- und Vermögensverhältnisse vor.
  • Ihr Nachlass muss unter vielen Erben untereinander aufgeteilt werden.
  • Die Hinterbliebenen sind mit den administrativen Aufgaben und rechtlichen Fragen überfordert.
  • Sie als Erblasser bzw. Erblasserin haben komplexe Anordnungen getroffen.
  • Sie befürchten erbrechtliche Auseinandersetzungen innerhalb der Erben.
  • Allenfalls haben Sie minderjährige Erben oder alleinstehende Erben ohne Einkünfte.
  • Sie hinterlassen unterschiedliche Arten von Vermögensanlagen, Immobilien oder Unternehmen oder Firmenbeteiligungen.
  • Oder ein oder mehrere Erbe/n haben den Wohnsitz im Ausland.
  • Sie haben Bedenken, dass sich die Erbteilung aus anderen Gründen stark verzögern könnte und deshalb die Gefahr besteht, dass die Bewirtschaftung des Nachlassvermögens vernachlässigt wird.

 

Ein Willensvollstrecker / eine Willensvollstreckerin sichert die Durchführung des letzten Willens

Mit der Beauftragung eines Willensvollstreckers / einer Willensvollstreckerin haben Sie die Garantie, dass Ihre Wünsche bzw. Ihr persönlicher letzter Wille auch umgesetzt wird. Sie möchten damit die Umsetzung Ihres Testaments nicht allein den Erben überlassen und diese auch entlasten.

PlusMinus50.ch hat sich im Bereich der Nachlassplanung in der Schweiz einen Namen geschaffen. Seit Jahren unterstützen Fachexperten zufriedene Kunden bei der Erstellung von Nachlassdokumenten wie z.B. Testament, Erbvertrag, Ehe- und/oder Erbvertrag.

Gerne überprüfen wir auch bestehende Nachlassdokumente, die aufgrund der Revision des Erbrechts in der Schweiz eventuelle Interpretationslücken aufweisen oder einer neuen Lebenssituation angepasst werden sollten.

Um diese Aufgaben kompetent erfüllen zu können, bringen die Fachexperten / Fachexpertinnen von Plusminus50.ch fundierte und aufeinanderabgestimmte Kenntnisse in den Bereichen Steuern, Versicherungen, Geldanlagen, Liegenschaften und Erbrecht mit. Dabei stehen Professionalität, Qualität und Diskretion im Zentrum unserer Beratungstätigkeit.

Aufgrund dieser langjährigen Expertise übernehmen wir auch die vertrauensvolle Position als neutralen Willensvollstrecker – wenn das kein Plus ist? Beratung: ab CHF 200.00 | pro Stunde

Treten Sie mit uns in Kontakt – wir freuen uns auf Sie!

Möchten Sie, dieses Gespräch bei Ihnen zu Hause oder an einem anderen Ort ausserhalb unserer Räumlichkeiten durchführen, verrechnen wir zusätzlich:
Fahrspesen inkl. Fahrzeit (über 50km) à CHF 2.95/km (davon sind CHF 0.95/km für die Fahrspesen).

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