Sie befassen sich seit einiger Zeit gedanklich mit Ihrer Nachlassplanung und wollen ein Testament erstellen oder haben sogar diese so wichtige letztwillige Verfügung bereits verfasst?
Dennoch sind Sie sich nicht 100% sicher, dass Ihr letzter Wille nach Ihrem Ableben durch die Erben auch umgesetzt wird. Diese berechtigte Sorge kann verschiedene Gründe haben:
Ein Willensvollstrecker / eine Willensvollstreckerin sichert die Durchführung des letzten Willens
Mit der Beauftragung eines Willensvollstreckers / einer Willensvollstreckerin haben Sie die Garantie, dass Ihre Wünsche bzw. Ihr persönlicher letzter Wille auch umgesetzt wird. Sie möchten damit die Umsetzung Ihres Testaments nicht allein den Erben überlassen und diese auch entlasten.
PlusMinus50.ch hat sich im Bereich der Nachlassplanung in der Schweiz einen Namen geschaffen. Seit Jahren unterstützen Fachexperten zufriedene Kunden bei der Erstellung von Nachlassdokumenten wie z.B. Testament, Erbvertrag, Ehe- und/oder Erbvertrag.
Gerne überprüfen wir auch bestehende Nachlassdokumente, die aufgrund der Revision des Erbrechts in der Schweiz eventuelle Interpretationslücken aufweisen oder einer neuen Lebenssituation angepasst werden sollten.
Um diese Aufgaben kompetent erfüllen zu können, bringen die Fachexperten / Fachexpertinnen von Plusminus50.ch fundierte und aufeinanderabgestimmte Kenntnisse in den Bereichen Steuern, Versicherungen, Geldanlagen, Liegenschaften und Erbrecht mit. Dabei stehen Professionalität, Qualität und Diskretion im Zentrum unserer Beratungstätigkeit.
Aufgrund dieser langjährigen Expertise übernehmen wir auch die vertrauensvolle Position als neutralen Willensvollstrecker – wenn das kein Plus ist? Beratung: ab CHF 200.00 | pro Stunde
Treten Sie mit uns in Kontakt – wir freuen uns auf Sie!
Möchten Sie, dieses Gespräch bei Ihnen zu Hause oder an einem anderen Ort ausserhalb unserer Räumlichkeiten durchführen, verrechnen wir zusätzlich:
Fahrspesen inkl. Fahrzeit (über 50km) à CHF 2.95/km (davon sind CHF 0.95/km für die Fahrspesen).