Patientenverfügung – Selbstbestimmung über den eigenen Körper

Was Wäre Wenn … das Schicksal zuschlägt und Sie urteilsunfähig oder nicht ansprechbar, z.B. im Koma, auf der Intensivstation liegen? Und dies auf unbestimmte Zeit?

Mit der professionellen Patientenverfügung von PlusMinus50.ch können Sie festlegen, welche medizinischen Massnahmen Sie wünschen, wenn Sie wegen Krankheit oder Unfall urteilsunfähig werden sollten. Sie können angeben, ob Sie bei einer tödlichen Erkrankung oder einem Unfall auf lebensverlängernde Massnahmen verzichten oder ob Sie auch bei aussichtsloser Prognose mit allen Mitteln am Leben erhalten werden möchten.

Sie haben auch die Möglichkeit festzulegen, welche Person im Fall lhrer Urteilsunfähigkeit mit dem Arzt die medizinischen Massnahmen besprechen und an lhrer Stelle entscheiden soll. Sie können dieser Vertrauensperson auch konkrete Anweisungen erteilen. Zudem können Sie auch eine Ersatzperson angeben, welche für Sie bestimmt, wenn die Vertrauensperson nicht entscheiden will oder kann. Die Rechtsverbindlichkeit der Patientenverfügung ist im ZGB, Art. 370 Abs. 1 und 2 festgelegt.  

Die Patientenverfügung hat grundsätzlich drei Funktionen:

  1. Klärungsinstrument (damit für alle Eventualitäten Klarheit herrscht)
  2. Kommunikationsinstrument (wenn man im Notfall nicht mehr selber entscheiden könnte oder urteilsunfähig wäre)
  3. Entscheidungsinstrument für Mediziner

Die detaillierte, auf Ihre Wünsche und auf Ihre persönliche Lebenssituation ausgerichtete Patientenverfügung von PlusMinus50.ch enthält zudem die Anordnungen im Todesfall sowie die Anordnungen zur Organspende. Auf dem entsprechenden persönlichen Notfallausweis in Kreditkartenformat und QR-Code, kann umgehend Klarheit geschaffen werden.

Damit entlasten Sie Ihre Angehörigen und erweisen ihnen einen grossen Dienst. Die Patientenverfügung (detaillierte Version und Notfall-Version) sind von neutralen Fachexperten, Juristen und von medizinischem Fachpersonal auf Herz und Nieren geprüft.

Es ist äusserst wichtig in einer Notsituation qualitativ hochwertige Dokumente griffbereit zu haben, anstelle einer «halbbatzigen» Version aus dem Internet, da diese unter Umständen zu ungenau ist und matchentscheidende Fehler aufweist. Dies hat zur fatalen Konsequenz, dass Ihre Wünsche und Ihr Wille nicht respektiert werden können.

Beim Ausfüllen der Patientenverfügung empfehlen wir eine medizinische Fachperson beizuziehen, um einen neutralen und medizinischen Rat zu bekommen. Auch da hat PlusMinus50.ch eine Lösung für unsere Kunden und eine Fachperson bietet Beistand beim Komplettieren der Patientenverfügung.

  

Bestehende Verfügungen müssen zudem regelmässig auf Aktualität überprüft werden. So sollte beispielsweise die Patientenverfügung alle 2 Jahre aktualisiert werden. Durch Nachhaltigkeit gehen wir von PlusMinus50.ch proaktiv auf die Kunden zu, wenn es gesetzliche Änderungen gibt. Wir bieten unseren Kunden eine einfache Lösung dazu an, dass alles immer auf dem aktuellen Stand ist, damit der WILLE auch umgesetzt wird.

Es ist den Angehörigen verantwortungslos gegenüber, ihnen in einer Notsituation zusätzlich schwere Entscheidungen zu übertragen. Liefern Sie sich nicht selbst und Ihre Liebsten ans Messer! Erstellen Sie die Verfügungen. Besser heute als morgen, denn es geht um Leib und Leben.

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