Der Schlüssel zur Selbstbestimmung in der Medizin - Die Patientenverfügung

Seit 2 Jahren lebe ich in einer glücklichen Beziehung mit meinem Partner Anton. Er lebt seit vielen Jahren getrennt von seiner Frau, beide haben sich aus finanziellen Gründen dafür entschieden, sich nicht scheiden zu lassen. Mit den zwei bereits erwachsenen Töchtern aus dieser Ehe besteht kaum Kontakt zum Vater. Mein Partner hatte einen Unfall bei der Arbeit und lag vor einem halben Jahr für mehrere Tage im Koma auf der Intensivstation. Dort wurde mir bewusst, dass ich in keiner Art und Weise abgesichert bin. Der Zutritt wurde mir von den Töchtern verweigert – das Personal im Spital war ratlos und ich verzweifelt, weil ich meinen Freund nicht sehen konnte. Glücklicherweise hat er sich zwischenzeitlich erholt und ich kümmere mich um ihn. Sobald er sich wieder zu 100% von seinem Schädelbruch erholt hat, werde ich darauf bestehen, dass er eine Patientenverfügung erstellt, wo alles geklärt ist.

In einer Welt, die sich ständig verändert und in der Ungewissheit oft unser ständiger Begleiter ist, gibt es eine Sache, auf die wir uns verlassen können. In der Schweiz können wir unsere Stimme nutzen und eigene Entscheidungen über unsere Gesundheit fällen. Besonders in Situationen, in denen wir selbst nicht in der Lage sind, sie direkt auszudrücken.

Die Rede ist von Patientenverfügungen - einem Dokument, das oft übersehen wird, aber entscheidend für jeden Einzelnen von uns sein kann.

In diesem Artikel werden wir uns eingehend mit der Relevanz von Patientenverfügungen befassen. Wir erklären, warum sie von Bedeutung sind und wie wir sie für unsere Vorsorge nutzen.


Die Patientenverfügung im Detail

Eine Patientenverfügung ist ein rechtliches Dokument, das die  Wünsche und Präferenzen einer Person bezüglich medizinischer Behandlungen festhält. Sie dient dazu, sicherzustellen, dass diese Wünsche respektiert und umgesetzt werden. Der Inhalt kommt zum Zug, wenn Personen durch diverse Ursachen nicht mehr in der Lage sind, bewusste Entscheidungen zu treffen.

Ein wichtiger Aspekt ist die Rechtsverbindlichkeit. In Ländern wie der Schweiz und vielen anderen europäischen Ländern haben Patientenverfügungen gesetzlichen Status. Das bedeutet, dass Ärzte und medizinisches Personal verpflichtet sind, die darin enthaltenen Anordnungen zu respektieren, sofern sie den rechtlichen Anforderungen entsprechen.

Vorsorge von A bis Z

Die Bandbreite der Entscheidungen, die in dem Vorsorgedokument festgehalten werden können, ist vielfältig. Sie hängt stark von den individuellen Überzeugungen und medizinischen Präferenzen einer Person ab. Im Allgemeinen können folgende Punkte aufgeführt werden:

Lebenserhaltende Maßnahmen: Die Verfügung kann angeben, ob lebenserhaltende Maßnahmen wie künstliche Beatmung, Herz-Lungen-Wiederbelebung oder Dialyse im Falle eines irreversiblen Gesundheitszustands gewünscht oder abgelehnt werden.

Schmerztherapie: Die Vorlieben bezüglich der Schmerzbehandlung können festgehalten werden, einschließlich der Verwendung von Schmerzmitteln oder alternativen Methoden zur Schmerzlinderung.

Künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr: Es kann festgelegt werden, ob und unter welchen Umständen eine künstliche Ernährung oder Flüssigkeitszufuhr gewünscht oder abgelehnt wird.

Behandlungsort: Die Präferenz bezüglich des Ortes der medizinischen Behandlung kann angegeben werden. Ob dies zu Hause, in einem Krankenhaus oder in einem Pflegeheim sein soll.

Organspende: Die Bereitschaft zur Organspende kann dokumentiert werden, einschließlich der Zustimmung zur Entnahme bestimmter Organe oder Gewebe.

Geistige Gesundheit: Entscheidungen darüber, welche Behandlungen im Falle einer psychischen Erkrankung gewünscht oder abgelehnt werden, können ebenfalls festgehalten werden.

Bevollmächtigte Person: Die Bestimmung einer bevollmächtigten Person, die im Namen der betroffenen Person medizinische Entscheidungen treffen kann, falls diese selbst nicht mehr dazu in der Lage ist.

Sonstige Wünsche: Jede spezifische medizinische Behandlung oder Pflegepräferenz, kann ebenfalls aufgeführt werden.

Ohne detaillierte Anordnungen werden Angehörige und medizinisches Personal im Ernstfall vor schwierige Entscheidungen gestellt.


Wer sollte eine Patientenverfügung verfassen?

In der Schweizer Bevölkerung zeigt sich die Annahme, dass eine Patientenverfügung nur im Alter oder bei schweren Krankheiten relevant ist. Während jeder fünfte Rentner einen Vorsorgeauftrag erstellt hat, sind nur 3% der Bevölkerung zwischen 18 und 39 Jahren im Besitz einer Verfügung.

Eine Studie der Pro Senectute aus dem Jahre 2017 macht deutlich, wie wenig sich der Großteil der Eidgenossen mit Vorsorgefragen beschäftigt. Weitere spannende Statistiken finden Sie im folgenden Link:

Es kann jeden treffen

Die Realität zeigt, dass Vorsorge Dokumente für jeden Erwachsenen von Wichtigkeit sind. Es ist nie zu früh, eine Verfügung zu erstellen, unabhängig von Alter oder Gesundheitszustand. Niemand kann vorhersehen, wann eine Situation eintreten könnte, in der man nicht mehr in der Lage ist, medizinische Entscheidungen zu treffen.

Versetzen Sie sich in die Lage der Kundengeschichte zu Beginn dieses Artikels. Sie sind jung und gesund, doch ein plötzlicher Unfall führt dazu, dass Sie im Koma liegen. In einem solchen Szenario können Sie mit einer Verfügung festlegen, wer als Besuch zugelassen wird und welche medizinischen Behandlungen erwünscht sind. Dasselbe gilt für den Fall einer schweren Krankheit.

Im hohen Alter wird die Dringlichkeit des Dokumentes deutlicher. Es bietet die Möglichkeit, ihre Vorstellungen von Lebensqualität und Behandlung klar zu kommunizieren. Zusätzlich gibt es den Angehörigen sowie dem medizinischen Personal klare Anweisungen.

Damit die Vorsorge nicht versagt

Das Erstellen einer Patientenverfügung ist eine entscheidende Vorsorgemaßnahme, um sicherzustellen, dass unsere Wünsche in Gesundheitsfragen respektiert werden. Allerdings kann die Wirksamkeit des Dokumentes beeinträchtigt werden, wenn wichtige Aspekte nicht ausreichend berücksichtigt werden. Es ist wichtig, dass folgende Fehler unter allen Umständen vermieden werden:

  1. Unklare Formulierungen: Zu vage oder unpräzise formulierte Anweisungen können zu Missverständnissen führen.
  2. Fehlende Informationen: Das Auslassen wichtiger Details über medizinische Präferenzen oder Behandlungswünsche kann die Wirksamkeit beeinträchtigen.
  3. Nichtaktualisierung: Versäumnis, die Patientenverfügung regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf zu aktualisieren, um sicherzustellen, dass sie den aktuellen Wünschen entspricht.
  4. Fehlende Unterschrift oder Zeugen: Das Versäumnis, die Verfügung ordnungsgemäß zu unterzeichnen oder Zeugen hinzuzuziehen, kann ihre Rechtsverbindlichkeit in Frage stellen.
  5. Unzureichende Beratung: Der Verzicht auf professionelle Beratung durch Rechtsanwälte oder medizinisches Fachpersonal kann zu rechtlichen oder medizinischen Fehlern führen.
  6. Nichtkommunikation mit Angehörigen: Das Nichtteilen der Inhalte der Patientenverfügung mit Familienangehörigen oder anderen Vertrauenspersonen kann zu Konflikten oder Missverständnissen führen.
  7. Unrealistische Erwartungen: Das Festhalten an unrealistischen oder nicht durchführbaren Wünschen in der Patientenverfügung kann zu Konflikten mit der Realität führen.

Professionelle Beratung für eine lückenlose Vorsorge

Vorsorge ist ein Thema, das in der Schweiz gerne vernachlässigt wird. In der Realität sind diese Dokumente jedoch unverzichtbar, wenn es zu einem Ernstfall kommt. Das Erstellen einer Patientenverfügung kann für viele zu einer großen Herausforderung werden, welche Stolpersteine mit sich bringt.

Als Experten von PlusMinus50 stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung, um Sie bei der Erstellung oder Überarbeitung Ihrer Patientenverfügung zu unterstützen. Unsere erfahrenen Fachkräfte bieten professionelle Beratung und Begleitung. Wir stellen sicher, dass die Dokumente vollständig ihren Wünschen entsprechen und allen Eventualitäten vorgebeugt werden.

Unsere detaillierte Patientenverfügung ist von neutralen Fachexperten, Juristen und medizinischem Fachpersonal auf Herz und Nieren geprüft.  Die rechtsgültige Anordnung gilt als die umfassendste und praxisnaheste Patientenverfügung in der Schweiz.

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