Die 13. AHV-Rente kommt: Was heisst das für Ihre persönliche Vorsorge?

Ein zusätzlicher Rentenmonat ab Dezember 2026 klingt wie ein Geschenk.

Stellen Sie sich vor: Sie sind 65 Jahre alt, besitzen ein Eigenheim, haben gut in Ihre Pensionskasse eingezahlt und verfügen über ein schön angespartes Vermögen. Und dann die Nachricht: Ab Ende 2026 erhalten Sie jährlich einen 13. AHV-Monatsbetrag. Eine willkommene Finanzspritze im Alter, oder?

So einfach ist es leider nicht. Diese zusätzliche Leistung hat weitreichende Folgen für Ihre Steuerlast, Ihre Pensionsplanung und sogar Ihre Nachlassregelung. Wer seine Vorsorge jetzt nicht neu justiert, verschenkt möglicherweise bares Geld oder verpasst wichtige Optimierungs Chancen.

Was genau ist die 13. AHV-Rente?

Ab Dezember 2026 wird allen AHV-Beziehenden in der Schweiz eine zusätzliche Monatsrente pro Jahr ausbezahlt. Anspruchsberechtigt sind alle Personen, die eine Alters- oder Hinterlassenenrente der AHV beziehen. Die Zahlung erfolgt automatisch, ohne dass ein separater Antrag notwendig ist.

Die 13. Rente wurde durch eine Volksabstimmung im März 2024 beschlossen. Sie soll eine spürbare Entlastung im Alter bringen, angesichts steigender Lebenshaltungskosten. Für viele Pensionierte ist das ein positives Signal. Doch wie bei jeder staatlichen Leistung steckt der Teufel im Detail.

Zwar erhöht die 13. Rente nominal das Einkommen – doch sie ist steuerpflichtig. Zudem kann sie sich auf andere Leistungen auswirken wie Ergänzungsleistungen oder Prämienverbilligungen.

Detailliertere Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundesamtes für Sozialversicherungen BSV in der Schweiz.

Was Sie mit dem zusätzlichen Geld tun können:

Für viele bedeutet die zusätzliche AHV-Rente mehr finanziellen Spielraum:

  • Mehr Lebensqualität: Zusätzliche Mittel für Reisen, Freizeit, Gesundheit oder Hobbys
  • Gezielte Investitionen: Pflegevorsorge, Umbauten oder altersgerechte Massnahmen in der eigenen Immobilie
  • Private Vorsorge stärken: Einzahlungen in die Säule 3a, Einkauf in die Pensionskasse oder Umschichtungen im Anlageportfolio
  • Unterstützung für die nächste Generation: durch Schenkungen, Bildungsbeiträge oder frühe Erbvorbezüge
Die 13. AHV-Rente bedeutet mehr finanzielle Freiheit für viel Schweizer Pensionierte.

Wann die 13. Rente zur Steuerfalle wird

Die 13. AHV-Rente ist steuerlich wie jede andere Rentenzahlung in der Schweiz zu behandeln. Das bedeutet:

  • Höheres steuerbares Einkommen: Wer bereits nahe an einer höheren Progressionsstufe ist, kann durch die 13. Rente deutlich mehr Steuern zahlen und der Nettoeffekt schrumpft.
  • Einfluss auf Ergänzungsleistungen (EL): Die 13. Rente kann zu einer Reduktion oder gar zum Verlust von EL führen, falls die Einkommensgrenzen überschritten werden.
  • Verlust von Prämienverbilligungen: Auch kantonale Sozialleistungen können durch das zusätzliche Einkommen beeinträchtigt werden.
  • Unangemeldete Veränderungen im Nachlass: Viele Testamente und Vorsorgevollmachten basieren auf alten Einkommensprognosen. Die neue Rente kann bestehende Pläne ins Wanken bringen.

Ein typisches Beispiel: Eine Frau mit 62 Jahren, die neben der AHV eine kleine PK-Rente bezieht, verliert durch die 13. Rente ihre Prämienverbilligung. Obwohl sich ihre reale Kaufkraft kaum verändert hat.

Welche Schweizer und Schweizerinnen besonders gut planen sollten

Die Einführung der 13. Rente betrifft alle Renten Beziehenden. Doch besonders genau hinschauen sollten:

  • Selbstständigerwerbende: mit individueller Altersvorsorge, die stark auf der AHV aufbaut
  • Teilpensionierte: deren Einkommensmix besonders komplex ist
  • Eigentümerinnen und Eigentümer: mit Immobilien im Alter, oft verbunden mit Steuer- und Liquiditätsfragen
  • Eltern minderjähriger Kinder: die Nachlassfragen regeln müssen, insbesondere bei Risikosituationen
  • Personen mit Vorsorge- oder Erbverfügungen von vor 2024: Diese könnten durch die neue Einkommenslage veraltet sein
Es ist eine gute Planung gefordert von Schweizerinnen und Schweizern, die die 13. AHV-Rente erhalten werden.

Was bedeutet das konkret für Ihre Vorsorgeplanung?

Die 13. AHV-Rente verändert den finanziellen Rahmen vieler Schweizerinnen und Schweizer im Ruhestand. Doch was heisst das konkret?

  • Ganzheitlich denken: Ihre Vorsorgeplanung muss jetzt alle Säulen einbeziehen: AHV, Pensionskasse, Säule 3a, privates Vermögen, Immobilien und Nachlass.
  • Steuerlich simulieren: Wie verändert sich Ihre Steuerbelastung durch die neue Rente? Lohnt sich ein Vorbezug oder eine Investition?
  • Testamente und Verfügungen überprüfen: Sind Ihre Erbregelungen noch realistisch? Oder führt die zusätzliche Rente zu neuen Pflichtteils Konflikten?
  • Vorsorgevollmachten anpassen: Änderungen bei Einkommen und Vermögen wirken sich auch auf bevollmächtigte Personen aus.

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