Wer schützt mich vor den Behörden? – Ihre Rechte im Alter

Stellen Sie sich vor: Ihr ganzes Leben lang haben Sie selbst entschieden. Über Ihr Geld, Ihr Zuhause, Ihre Zukunft. Und dann, von einem Tag auf den anderen, bestimmen plötzlich andere über Sie. Ihr Konto wird gesperrt, Verträge brauchen eine Genehmigung, Ihre Stimme zählt weniger. Nicht, weil Sie etwas falsch gemacht haben, sondern weil jemand der Meinung ist, Sie könnten Hilfe brauchen.

Was als Schutz gedacht ist, kann sich für Betroffene wie ein Entzug der Freiheit anfühlen. Gerade im Alter ist der Übergang zwischen Fürsorge und Fremdbestimmung oft fliessend. In der Schweiz greift die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde, kurz KESB, mit guten Absichten ein. Doch nicht immer mit dem Einverständnis der Betroffenen. Und viele fragen sich: Wer schützt mich eigentlich vor den Behörden?

In diesem Artikel erfahren Sie, welche Rechte Sie im Fall einer KESB-Meldung haben, wie Sie sich rechtzeitig absichern können und warum ein Vorsorgeauftrag heute wichtiger ist denn je.

Wenn Unterstützung zur Bevormundung wird

Viele Schweizerinnen und Schweizer verbinden die KESB mit Kontrollverlust. Oft beginnt alles mit einem scheinbar harmlosen Vorfall: Ein verpasster Zahlungstermin, eine ungewöhnliche Überweisung oder ein Besuch bei der Polizei nach einem Betrugsversuch. Gut gemeinte Hinweise von Dritten, etwa Banken, Nachbarn oder Ärztinnen, können eine Gefährdungsmeldung auslösen. Die Folge: Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) prüft die Situation und kann einschneidende Massnahmen anordnen. Für Betroffene fühlt sich das nicht wie eine Hilfe an, sondern wie ein Eingriff in ihr Leben.

Die KESB kann unter anderem eingreifen, wenn:
  • jemand gesundheitlich oder psychisch stark eingeschränkt ist und keine Unterstützung organisiert hat
  • Anzeichen für Verwahrlosung oder soziale Isolation bestehen
  • finanzielle Angelegenheiten nicht mehr selbstständig geregelt werden können
  • eine Gefahr durch Dritte besteht, zum Beispiel durch Betrug oder Ausnutzung
  • die Person sich selbst gefährdet, etwa durch Medikamentenmissbrauch oder Desorientierung
  • keine gültigen Vorsorgedokumente vorhanden sind, etwa ein Vorsorgeauftrag oder eine Patientenverfügung

Ohne rechtzeitig geregelte Vorsorge übernimmt in solchen Fällen der Staat, auch wenn die betroffene Person es anders gewollt hätte.

Gefährdenmeldungen von Dritten sind of gut gemeint. Jedoch kann das Eingreifen der KESB in der Schweiz einen erheblichen Einschnitt in das Leben einer Person haben. Vor allem wenn auf einmal das Leben von fremden Personen bestimmt wird.
Der Moment, in dem andere über Ihr Leben entscheiden

Wenn die KESB eine sogenannte Beistandschaft anordnet, geht es offiziell um Schutz und Unterstützung. In der Praxis bedeutet das: Eine fremde Person übernimmt die Verantwortung für Ihr Leben in bestimmten Bereichen.

So läuft eine Beistandschaft in der Regel ab:
  1. Gefährdungsmeldung: Eine Institution, ein Angehöriger oder sogar ein Nachbar meldet der KESB, dass eine Person möglicherweise gefährdet oder überfordert ist.
  2. Abklärungsverfahren: Die KESB prüft die Situation. Es werden Gespräche geführt, Dokumente gesichtet und oft auch medizinische Gutachten eingeholt.
  3. Anordnung der Massnahme: Wenn die KESB zum Schluss kommt, dass eine Person nicht (mehr) handlungsfähig ist, wird eine Beistandschaft eingerichtet.
  4. Einsatz eines Beistandes: Diese Person, manchmal ein Familienmitglied, oft aber eine externe Fachperson, übernimmt festgelegte Aufgaben: von der Zahlungsabwicklung bis zur Gesundheits- und Wohnsituation.
  5. Regelmässige Kontrolle: Die KESB überwacht die Tätigkeit des Beistandes, der jährlich Rechenschaft ablegen muss.
Was eine Beistandschaft konkret für Sie bedeuten kann:
  • Ihre Bankgeschäfte werden nur noch mit Zustimmung erledigt.
  • Verträge wie Mietverhältnisse, Versicherungen oder Käufe müssen genehmigt werden.
  • Sie dürfen über gewisse Dinge nicht mehr selbst entscheiden, z. B. Umzug, medizinische Behandlungen oder Vermögensverwaltung.

Eine Beistandschaft ist nicht immer zeitlich begrenzt. Sie kann Jahre dauern. Und sie kann auch gegen den Willen der betroffenen Person weitergeführt werden, wenn keine alternative Regelung besteht.

Deshalb ist es entscheidend, frühzeitig selbst zu bestimmen, wer im Ernstfall für Sie handeln darf und wie.

Vorsorgeauftrag: Ihr Schutzschild gegen ungewollte Eingriffe

Ein grosser Vorteil des Vorsorgeauftrags ist seine Flexibilität. Sie können nicht nur eine Vertrauensperson für alle Belange einsetzen, sondern auch verschiedene Personen für unterschiedliche Aufgaben bestimmen je nach Fachwissen, Nähe oder Vertrauen. So bleibt Ihre Vorsorge individuell, lebensnah und realistisch.

Folgende Bereiche lassen sich im Vorsorgeauftrag klar regeln:

  • Personensorge: Wer kümmert sich um Ihre Betreuung, den Alltag, Ihre Wohnsituation und sozialen Kontakt?
  • Vermögenssorge: Wer darf Ihre Finanzen verwalten, Zahlungen tätigen, Anlagen prüfen oder Verträge abschliessen?
  • Gesundheit: Wer entscheidet im medizinischen Notfall, wenn Sie selbst nicht mehr urteilsfähig sind?
  • Immobilien: Wer handelt im Fall eines Verkaufs, einer Vermietung oder eines Umbaus Ihrer Liegenschaft?
  • Unternehmen: Wer führt Ihre Firma weiter oder trifft strategische Entscheidungen bei Abwesenheit?
  • Kinder: Wer übernimmt vorübergehend die Verantwortung für Ihre minderjährigen Kinder?

Sie können für jeden Bereich eine Hauptbeauftragte oder einen Hauptbeauftragten benennen, sowie zusätzliche Stellvertretungen. Damit schaffen Sie klare Strukturen und vermeiden Konflikte im Ernstfall. So bleibt Ihre Selbstbestimmung nicht nur gewahrt, sondern konkret organisiert.

Im Vorsorgeauftrag von PlusMinus50 halten Sie Ihren Willen schon frühzeitig fest. So können Sie sich gewiss sein, dass die Personen für Sie und Ihre Angelegenheiten sorgen, denen Sie sich anvertrauen.
Was tun, wenn die KESB schon aktiv ist?

Auch wenn die KESB bereits eine Massnahme wie eine Beistandschaft angeordnet hat, heißt das nicht, dass Sie machtlos sind. Das Schweizerische Erwachsenenschutzrecht (Teil des Zivilgesetzbuch (ZGB), insbesondere Art. 380 ff. ZGB) sowie kantonale Verfahren bieten Ihnen Rechte und Handlungsmöglichkeiten.

Ihre Möglichkeiten im Überblick:

  • Überprüfung der Massnahme: Gemäß Art. 393 ff. ZGB und den Ausführungen zum Erwachsenenschutzrecht muss eine behördliche Massnahme erforderlich, geeignet und verhältnismässig sein. Sie können verlangen, dass die Massnahme überprüft oder angepasst wird, wenn sich Ihre Situation geändert hat oder die Massnahme über das Ziel hinausgeht.
  • Einbringen einer Vertrauensperson bzw. Mitentscheidenden: Auch wenn ein Beistand eingesetzt wurde, haben Sie das Recht, mitzubestimmen, so weit dies möglich ist und von Ihnen gewünscht wird. Sie können der KESB zeigen, dass Sie eine Person Ihres Vertrauens als Mitentscheidende benennen möchten oder eine bessere Lösung vorhanden ist.
  • Beschwerde gegen Entscheide der KESB: Wenn Sie mit einem Entscheid nicht einverstanden sind können Sie Beschwerde einlegen. Dabei gilt: Entscheide der KESB sind gerichtlich überprüfbar. Wichtig: Die Frist, binnen der Sie Beschwerde erheben müssen, ist im Entscheid angegeben.
  • Reduktion oder Aufhebung der Massnahme: Wenn sich Ihre Lage verbessert hat oder sich der Schutzbedarf deutlich vermindert hat, können Sie beantragen, dass die Massnahme herabgesetzt oder aufgehoben wird. Das Gesetz verlangt, dass Massnahmen regelmässig auf ihre Angemessenheit überprüft werden.
  • Rechtliche Unterstützung suchen: Da Verfahren vor der KESB oder Beschwerdeinstanzen komplex sind, empfiehlt sich eine Beratung durch eine Fachperson (Rechtsanwalt oder spezialisierte Organisation), die Ihre Interessen vertritt. Dies verbessert Ihre Chancen, Ihren Willen durchzusetzen.

Beratung, die auf Ihrer Seite steht

Wenn es um Ihre Selbstbestimmung geht, sollten Sie nicht abwarten, sondern handeln. Bei PlusMinus50 stehen Ihre Interessen im Zentrum. Unsere Beraterinnen und Berater verfügen über jahrzehntelange Erfahrung in den Bereichen Vorsorge- und Nachlassplannung. Sie kennen die Herausforderungen, vor denen Menschen stehen, und wissen, wie sich rechtliche und persönliche Anliegen in Einklang bringen lassen.

Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Rechte zu sichern, Eingriffe der KESB zu vermeiden und Vorsorgedokumente wie Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung oder Testament rechtssicher zu erstellen. Unsere Beratung ist unabhängig, vertraulich und individuell auf Ihre Lebenslage zugeschnitten.

Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um vorzusorgen. Vertrauen Sie auf Expertise, die auf Ihrer Seite steht.

Vereinbaren Sie Ihre kostenlose Erstberatung auf plusminus50.ch und sorgen Sie dafür, dass Ihr Wille zählt.

Buchen Sie jetzt eine Online-Beratung!

termin Vereinbaren