Der Vorsorgeauftrag – Selbstbestimmung auch bei Urteilsunfähigkeit

Überlassen Sie nichts dem Zufall, sorgen Sie vor – Ihnen und Ihren Liebsten zuliebe

Mit dem Frühlingserwachen und dem verbundenen Tatendrang denkt niemand gerne an einen Unfall z.B. bei der Ausübung des geliebten Hobbies, oder an eine plötzlich aufkeimende Krankheit oder gar an den unerwarteten Tod. Und dennoch ist es wichtig sich vor Augen zu halten, dass das Leben in jeder Altersphase mit unerwarteten Ereignissen aufwartet – seien es positive oder weniger erfreuliche Überraschungen. Sicher ist eines, wir werden alle  – vergleichen wir es mit den Jahreszeiten – irgendwann in herbstliche, gar winterliche Gefilde ziehen. Aber sind wir auch genügend «warm angezogen» für den letzten Lebensabschnitt und nicht nur diesen?

«Haben wir rechtzeitig, solange wir gesund und urteilsfähig sind, die «richtigen Anordnungen getroffen» oder überlassen wir es den zuständigen Behörden?»
Überlassen Sie nichts dem Zufall – sprich den Behörden

Wussten Sie, dass im Falle einer Urteilsunfähigkeit automatisch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) auf den Plangerufen wird? Diese muss von Gesetzes wegen die Urteilsunfähigkeit der betroffenen Person feststellen und prüfen, ob eine Beistandschaft erforderlich ist. Ist dies der Fall, bestimmt die KESB einen Beistand, den sie für geeignet hält.

Sollten Sie jedoch wohlweislich bereits einen Vorsorgeauftrag erstellt haben, können Sie entscheiden, wer für Ihre finanziellen und persönlichen Angelegenheiten zuständig ist, und wer Sie rechtlich in Situationen vertritt, in denen Sie Ihre Wünsche nicht mehr ausdrücken können. Obwohl auch dieser Vorsorgeauftrag von der KESB unter die Lupe genommen wird, um sicherzustellen, dass sämtliche Voraussetzungen zur Validierung erfüllt sind, ist Ihre Selbstbestimmung garantiert und zudem werden hohe Kosten gespart.

Die 3 Pfeiler des Vorsorgeauftrags von PlusMinus50.ch

Im Zentrum steht für PlusMinus50.ch die Fürsorge rund um das körperliche, geistige und seelische Wohlergehen des urteilsunfähig gewordenen Menschen sowie der Schutz seiner Persönlichkeit.

Die Personensorge umfasst die Fürsorge in persönlichen Angelegenheiten sowie Hilfestellung im Alltag. Auch die allgemeine Gesundheitssorge kann dazugehören, etwa die Anstellung von Pflegepersonal oder Entscheide über Spital- und Heimaufenthalte.

Die Vermögenssorge umfasst die finanziellen Fragen und betrifft sowohl das Einkommen als auch das Vermögen. Dabei geht es etwa um die Vermögensverwaltung, die Renten, das Begleichen offener Rechnungen und das Einhalten von finanziellen Verpflichtungen. Bei der Vermögensverwaltung können etwa Anordnungen getroffen werden, wie die Aufgaben zu erfüllen sind, oder bestimmte Vorkehrungen verbieten.

Die Vertretung im Rechtsverkehr: Jemanden «im Rechtsverkehr vertreten» bedeutet, für diese Person gültig Rechte und Pflichten/Verpflichtungen (z.B. durch Abschluss oder Kündigung von Verträgen) begründen zu können. Die Vertretung im Rechtsverkehr ist notwendig, um etwa die Personen- und Vermögenssorge bei Amtsstellen/Behörden, Versicherer, privaten und öffentlichen Einrichtungen und Privatpersonen zu gewährleisten.

Jetzt ist der richtige Zeitpunkt zur Selbstbestimmung

PlusMinus50.ch entwickelte in Zusammenarbeit mit Expertinnen und Experten aus Medizin, Recht und Ethik und der Beratungspraxis ein neues und umfassendes Dokumentenpaket für die persönliche Vorsorge, das Ihrer aktuellen Lebenssituation angepasst ist. Lassen Sie sich beraten, denn wir sind Experten im Gebiet der persönlichen und rechtlichen Vorsorge! Der Vorsorgeauftrag ist an Formvorschriften geknüpft und wir stehen Ihnen zur Seite, damit Sie gut vorgesorgt haben, im Falle eines unerwarteten Schicksalsschlags oder für Ihren 3. Lebensabschnitt, den Sie sorglos geniessen sollten.

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