Erbverzicht 2026, warum kluge Familien heute regeln, was morgen Streit verhindern kann

Es ist paradox: Sie planen Ihre Ferien frühzeitig, vergleichen Hypotheken, optimieren Ihre Steuererklärung. Beim eigenen Nachlass hingegen hoffen viele Menschen, dass es «es schon gut kommt». Gerade beim Thema Erbverzicht entscheidet jedoch Weitsicht darüber, ob Ihr Vermögen schützt oder Ihre Familie auseinander bringt.

Seit der Revision des Schweizer Erbrechts im Jahr 2023 ist der Handlungsspielraum grösser geworden. Mehr Freiheit bedeutet jedoch auch mehr Verantwortung. Wer heute nichts regelt, überlässt morgen alles dem Gesetz. Das Gesetz kennt weder Ihre Familiengeschichte noch Ihre persönlichen Werte.

Gesetzliche Grundlage, was gilt 2026

Der Erbverzicht ist in den Artikeln 495 bis 497 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches geregelt. Eine pflichtteils geschützte Person verzichtet zu Lebzeiten des Erblassers vertraglich auf ihr künftiges Erbrecht, ganz oder teilweise.

Wichtige Punkte sind klar definiert:

  • Der Verzicht muss in Form eines Erbvertrags erfolgen.
  • Der Vertrag ist öffentlich zu beurkunden.
  • Zwei Zeugen müssen anwesend sein.
  • Änderungen oder Aufhebungen sind nur mit Zustimmung aller Vertragsparteien möglich.
  • Ohne anderslautende Vereinbarung gilt der Verzicht auch für die Nachkommen der verzichtenden Person.

Man unterscheidet zwischen einem unentgeltlichen Erbverzicht und einem Erbauskauf. Beim unentgeltlichen Verzicht erhält die verzichtende Person keine Gegenleistung. Beim Erbauskauf erfolgt der Verzicht gegen eine Abfindung.

Seit der Revision 2023 haben die Eltern keinen Pflichteil mehr. Der Pflichtteil der Nachkommen beträgt die Hälfte des gesetzlichen Anspruchs während die andere Hälfte an den Ehepartner geht. Diese Regeln gelten unverändert im Jahr 2026 und eröffnen neue Gestaltungsmöglichkeiten.

Wann ein Erbverzicht sinnvoll ist

Ein Erbverzicht ist kein Instrument für «harmonische Familien ohne Vermögenswerte». Er ist ein strategisches Werkzeug, vor allem in komplexeren Situationen.

1. Immobilie schützen statt verkaufen müssen

Nehmen wir ein Beispiel aus der Praxis. Ein Ehepaar besitzt ein Einfamilienhaus im Wert von CHF 1.6 Mio. Das Vermögen steckt fast vollständig in der Liegenschaft und flüssige Mittel sind knapp.

Verstirbt ein Ehepartner, haben die Kinder grundsätzlich Anspruch auf ihren Pflichtteil. Ohne vertragliche Regelung kann das bedeuten: Der überlebende Ehepartner muss die Kinder auszahlen.

Die Folge?

  • Hypothekarische Mehrbelastung
  • Liquiditätsengpass
  • Im schlimmsten Fall: Verkauf des Eigenheims

Mit einem Erbverzicht zugunsten des überlebenden Elternteils können die Kinder festlegen, dass sie erst beim Tod des zweiten Elternteils erben.

2. Frühzeitige Unterstützung beim Immobilienkauf der Kinder

Wohneigentum ist in der Schweiz teuer und schwer zugänglich. Viele Eltern unterstützen ihre Kinder bereits zu Lebzeiten mit namhaften Beträgen. Ohne klare Regelung kann eine solche Unterstützung später zu Ausgleichspflichten führen. Geschwister fühlen sich benachteiligt und Diskussionen sind vorprogrammiert.

Des Einen Freud, des Anderen Leid. Ohne einen geplanten Erbverzicht können in der Familie Leute den anderen gegenüber bevorzugt werden.

Ein sauber strukturierter Erbauskauf schafft Klarheit. Das Kind erhält eine definierte Abfindung und verzichtet im Gegenzug ganz oder teilweise auf weitere Ansprüche. Spätere Streitigkeiten über Ausgleich oder Gleichbehandlung werden vermieden. Finanzielle Hilfe wird so nicht zur Quelle familiärer Spannungen.

3. Patchworkfamilien: wenn Vermögenswelten aufeinandertreffen

In Patchwork-Konstellationen wird es besonders anspruchsvoll. Es gibt Kinder aus erster Ehe, gemeinsame Kinder, neue Partnerschaften. Gesetzlich erben immer zuerst die eigenen Nachkommen. Der neue Ehepartner erhält seinen gesetzlichen Anteil, jedoch keinen automatischen Vorrang gegenüber den Kindern aus früheren Beziehungen.

Ein gezielter Erbverzicht kann hier eine ausgewogene Lösung ermöglichen. Kinder können zugunsten des neuen Ehepartners auf ihren Pflichtteil verzichten. Vermögen bleibt in klar definierten Linien. Die finanzielle Absicherung des überlebenden Partners wird gestärkt.

4. Zweite Ehe im späteren Leben

Viele Menschen glauben, dass mit einer Gütertrennung automatisch sichergestellt ist, dass das eigene Vermögen bei den eigenen Kindern bleibt. Das ist ein Irrtum, da Güterrecht und Erbrecht auf unterschiedlichen Ebenen sind. Ein Ehevertrag allein hebt das gesetzliche Erbrecht nicht auf.

Wenn verwitwete Personen erneut heiraten, entstehen neue gesetzliche Erbansprüche. Ohne Erbverzicht oder Erbvertrag kann Vermögen in eine andere Familienlinie fliessen. Ein gezielter Verzicht sorgt für Transparenz und schützt bestehende Vermögenswerte. Er schafft Planungssicherheit für alle Beteiligten.

Risiken und Bindungswirkung

Ein Erbverzicht ist rechtlich stark bindend und die Tragweite kann unterschätzt werden. Typische Konfliktpunkte entstehen, wenn:

  • Der verzichtende Erbe die Vermögenshöhe nicht genau kannte.
  • Das Vermögen später stark gestiegen ist.
  • Emotionale Veränderungen in der Familie auftraten.
Ein Erbverzichtsvertrag wird öffentlich von einem Anwalt beurkundet. Die vorliegenden Dokumente müssen von allen beteiligten Personen genaustens studiert werden, bevor man seine Zustimmung gibt.

Gerichte prüfen bei einer Anfechtung, ob der Verzicht freiwillig und informiert erfolgt ist. Sie prüfen, ob eine klare Willensäusserung vorlag und ob keine Übervorteilung stattgefunden hat.

Es empfiehlt sich, ausdrücklich festzuhalten, dass der Verzicht unabhängig vom aktuellen oder zukünftigen Vermögensstand gilt. Ohne professionelle Begleitung werden solche entscheidenden Klauseln häufig nicht ausreichend berücksichtigt.

Häufige Fragen zum Erbverzicht

Kann ich nur teilweise verzichten?
Ja. Ein Verzicht kann beschränkt oder bedingt formuliert werden.

Gilt der Verzicht automatisch für meine Kinder?
Grundsätzlich ja, ausser es wird anders vereinbart.

Kann ich später zurücktreten?
Nur wenn alle Vertragsparteien zustimmen und dies wiederum öffentlich beurkundet wird.

Ist ein Erbverzicht steuerlich relevant?
Je nach Kanton können Abfindungen (Erbauskauf) steuerliche Konsequenzen haben. Hier ist eine genaue Prüfung zwingend.

Fazit: Verantwortung statt Zufall

Ein Erbverzicht ist kein Ausdruck von Misstrauen, er ist ein Instrument der Verantwortung. Er schützt Ihren Ehepartner, Ihre Kinder, Ihre Immobilie und Ihr Lebenswerk.

Wenn Sie Vermögen aufgebaut haben, eine Immobilie besitzen, eine Firma gegründet haben oder eine komplexe Familiensituation leben, sollten Sie dieses Instrument ernsthaft prüfen. Das Gesetz verteilt nach einem starren Schema. Sie hingegen wissen, was in Ihrer Familie fair und sinnvoll ist.

PlusMinus50 begleitet Sie strukturiert und ganzheitlich durch diesen sensiblen Prozess. Wir analysieren Ihre familiäre Situation und prüfen Ihre Vermögensstruktur mit Immobilien, Beteiligungen und Vorsorgegeldern sorgfältig. Gleichzeitig stellen wir sicher, dass der Erbverzicht sauber mit Ihren übrigen Vorsorgedokumenten abgestimmt ist, damit ein stimmiges Gesamtkonzept entsteht.

Wer auf professionelle Begleitung verzichtet, riskiert im Ernstfall erhebliche emotionale und finanzielle Folgekosten. Wer hingegen frühzeitig Klarheit schafft, gewinnt Sicherheit und Ruhe.

Überlassen Sie Ihren Erbverzicht deshalb nicht dem Zufall. Nutzen Sie die Erfahrung und das Fachwissen von PlusMinus50, damit Ihre Nachlassplanung juristisch korrekt, menschlich durchdacht und langfristig tragfähig ist.

Treten Sie noch heute unverbindlich mit uns in Verbindung. Wir unterstützen Sie gerne und beantworten Ihre Fragen.

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