Sport & Fun ja – aber fordern Sie das Schicksal nicht heraus!

Endlich Frühling und bald Sommer! Die Blumen auf den Wiesen und im Garten spriessen, die Bäume und Sträucher kleiden sich neu ein, die in heimischen Gefilde zurückgekehrten Sing-und Wandervögel nisten fleissig, die Tage sind spürbar länger und hoffentlich auch bald wärmer! Während einige Menschen unter Frühlingsmüdigkeit oder Pollenallergien leiden, erfasst die anderen eine schier unversiegbare Quelle des Tatendrangs. Raus aus der guten Stube – rein ins Abenteuer und draussen in der Natur Sport treiben.

Mit der zurückgewonnenen Mobilität kombiniert mit unserem Freiheitsdrang fordern wir jedoch auch unser Schicksal heraus. Wir überschätzen unseren Energie-und Fitnesslevel und bringen uns ungewollt in gefährliche Situationen. Sei es beim Wandern, Bergsteigen, Radeln | Biken oder sei es bei adrenalintreibenden Outdoor-Aktivitäten wie z.B. Gleitschirmfliegen oder Canyoning. In ein paar Wochen werden zudem die Tore der Badeanstalten geöffnet, und auch Fluss- und Seebäder laden zum Eintauchen in das kühlende Nass ein. Aber auch beim Baden | Schwimmen in offenen Gewässern passieren jährlich zu viele Unfälle, teils mit Todesfolge - Tendenz steigend - die vermieden hätten werden können.

Im Bergsport (Bergwandern | Bergsteigen) sind pro Jahr weitaus die meisten Todesopfer zu beklagen und in allen Sportarten ausser dem Pferdesport verunfallen deutlich mehr Männer (über 80 %) als Frauen tödlich. Dies lässt sich nicht nur mit der erhöhten Exposition in gewissen Sportarten erklären, sondern auch mit der höheren Risikobereitschaft der Männer.

Die Anzahl tödlich verunfallter Sportlerinnen und Sportler nach Altersklassen lässt sich bei den unterschiedlichen Sportarten annähernd hochrechnen. Zum Beispiel gewinnt das Bergwandern mit zunehmendem Alter an Beliebtheit, während das Baden und Schwimmen insbesondere bei Kindern und jungen Erwachsenen grossen Anklang findet. (Quelle BFU Beratungsstelle für Unfallverhütung)

 

Wie können Sportunfälle vermieden werden?

 

No Risk – No Fun – falsch! Das Risiko kann Ihnen zum Verhängnis werden

Wer beim Sport eher auf Nummer sicher geht, statt nach dem Motto “No Risk - No Fun“ zu agieren, kann die meisten Unfälle verhindern. In diese Kategorie fällt auch, dass Sie die Herausforderungen und Schwierigkeitsgrade beim Sport nur langsam steigern. Lassen Sie sich keinesfalls von anderen Sportlern – zum Beispiel beim Mountainbiken oder Klettern – zu Aktionen hinreissen, die Sie sich nicht zutrauen.

Eine gute körperliche Vorbereitung ist das "A und O"

Viele Sportunfälle entstehen durch eine unzureichende Vorbereitung des Körpers. Sind die Muskeln, Gelenke und Bänder nicht ausreichend erwärmt, sind Probleme in heiklen Situationen vorprogrammiert. Und sollte es doch einmal zu einem Unfall kommen ist gut erwärmtes und elastisches Gewebe weniger anfällig für schwere Verletzungen.

Tragen Sie immer die empfohlene Schutzausrüstung und sparen Sie nicht beim Material

Schützen Sie Ihren Körper beim Sport mit der empfohlenen Schutzausrüstung und vermeiden Sie bei heftigen Stürzen und Zusammenstössen allzu heftige Folgen. In diese Kategorie fallen neben dem Helm z.B. beim Fahrrad- und Skifahren (im Winter) oder Reiten, hochwertige feste Schuhe mit hohem Schaft beim Wandern, Schienbeinschoner beim Fussball oder auch entsprechende Protektoren beim Skaten usw..

Behalten Sie das Wetter und die Witterung im Auge

Die meteorologischen Bedingungen spielen beim Unfallrisiko während des Sports einen sehr wichtigen, leider nur zu oft unterschätzten Faktor. Aufziehende Gewitter, Starkregen, Nebel und sogar grosse Hitze erhöhen die Unfallwahrscheinlichkeit beim Sport drastisch. Behalten Sie bei der Planung Ihrer sportlichen Aktivitäten das Wetter also immer im Auge und bleiben Sie im Zweifelsfall lieber zuhause.

 

Und falls es doch passiert …. Versicherungsschutz

Die obligatorische Unfallversicherung kommt bei einem Sportunfall für die finanziellen Kosten auf. Sie deckt die Heilungskosten, bei Spitalaufenthalten genauso wie in der Reha und zahlt Erwerbstätigen Taggelder. Verunfallte Personen mit einer Unfallversicherung über die Grundversicherung Ihrer Krankenkasse müssen für die Franchise und den Selbstbehalt selbst aufkommen. Bei einer Nichtberufsunfallversicherung durch den Arbeitgeber entstehen den Verunfallten keine Kosten.

Angestellte Personen mit einem Wochenpensum von mindestens 8 Stunden sind durch den Arbeitgeber auch bei Unfällen in der Freizeit versichert. In diesem Fall wird keine zusätzliche Unfalldeckung bei der obligatorischen Krankenversicherung, sprich Grundversicherung benötigt. Auch Unfälle auf dem Arbeitsweg sind durch die Nichtbetriebsunfallversicherung abgedeckt. Bei Mitarbeitenden, die unter 8 Stunden pro Woche angestellt sind, wird ein Unfall auf dem Arbeitsweg durch die Betriebsunfallversicherung des Arbeitsgebers abgedeckt.

 

Vorsicht ist bei Extremsportarten geboten, denn ein sogenanntes «Wagnis» wird bei einem Sportunfall mit einer Leistungskürzung von bis zu 50 Prozent bestraft. In besonders schweren Fällen droht sogar eine komplette Streichung der Leistungen. Bei Invalidität kann eine Kürzung der Rente drohen.
Risikosportlerinnen und -sportler sollten daher unbedingt Rücksprache mit der Versicherung halten. Diese bietet unter Umständen Schutz mit einem Prämienaufschlag oder einer entsprechenden Zusatzversicherung an. Es empfiehlt sich auch mit der Personalabteilung des Arbeitsgebers in Kontakt zu treten, um die entsprechenden Regelungen, bzw. den Schutz innerhalb des Personalreglements in Erfahrung zu bringen.

 Und sollten dennoch alle Stricke reissen - haben Sie eine Patientenverfügung?

Niemand ist vor einem Schicksalsschlag sicher, auch wenn Sie diesen nicht herausfordern! Umso wichtiger ist es, dass Sie richtig vorsorgen und im Falle eines Sportunfalls |Unfalls oder einer Krankheit und daraus resultierender Urteilsunfähigkeit eine aktuelle Patientenverfügung griffbereit haben.

Die umfassende und praxisnahe Patientenverfügung von PlusMinus50.ch enthält ausserdem die sehr wichtigen Anordnungen zur Organspende sowie die Anordnungen im Todesfall.

In der Patientenverfügung können Sie z.B. festlegen, welche medizinischen Massnahmen Sie wünschen, wenn Sie wegen einer Krankheit oder eines Unfalls urteilsunfähig (z.B. im Koma liegend) werden sollten. Zudem wird in einer Patientenverfügung festgelegt, wer in diesem Fall stellvertretend für Sie entscheiden soll.

Egal ob Sie sportlich oder weniger sportlich unterwegs sind - stellen Sie sich BITTE jetzt dem Thema und treffen Sie jetzt die für Sie richtigen und wichtigen Anordnungen! Ihren Angehörigen wird eine grosse Last abgenommen, wenn diese im Fall verbindlich wissen, wie sie Ihren Wünschen gerecht werden können. Auch für Ärztinnen und Ärzte ist es sehr hilfreich zu wissen, wie Sie über Krankheit, Leben und Sterben denken.

Sport ist Mord – keineswegs, im Gegenteil! Aber sorgen Sie richtig vor und übernehmen Sie Verantwortung!

 

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Die Patientenverfügung von PlusMinus50.ch wurde von Fachleuten für Medizin, Recht und Ethik erarbeitet und entspricht den rechtlich festgelegten Anforderungen.

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Blog 19.22 | Bildnachweis: Pixabay - Reinhard Thrainer

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