Wird jeder potenzieller Organspender per Gesetz?

Das neue Gesetz will all Ihre Organe im Todesfall entnehmen, wenn Sie nichts unternehmen.

Die aktuelle Abstimmungsvorlage wird darüber entscheiden.

Heute kann jeder, der zur Organspende bereit ist, sich einen entsprechenden Ausweis beschaffen. Die «Widerspruchsinitiative» hingegen sieht eine Verfassungsänderung vor, die auf dem Grundsatz einer «vermuteten Zustimmung» beruht. Damit würden alle Menschen zu Organspendern, sofern sie dem zu Lebzeiten nicht explizit widersprochen haben, oder die Angehörigen nicht wissen, ob sich die verstorbene Person gegen eine Organspende ausgesprochen hat.

Eine im Oktober 2017 lancierte und im Frühling 2019 eingereichte Initiative verlangt deshalb einen Systemwechsel hin zur Widerspruchslösung. Das heisst, wer nicht deklariert, dass er seine Organe nicht spenden will, ist mit einer Spende einverstanden. Die Initiative soll dazu beitragen, die Anzahlpotenzieller Spender zu erhöhen, um damit mehr Leben retten zu können. Österreich, Italien, Spanien oder die skandinavischen Länder kennen bereits eine entsprechende Lösung.

Sorgen Sie heute schon vor, bevor Sie nicht selber mehr darüber bestimmen können.

Mit dem Begehren wollen die Initianten den Mangel bei den Organspenden lindern. Parallel zur Initiative der JCI hat PlusMinus50.ch einen weiteren Weg zur Verbesserung der Organspende zahlen eingeschlagen.PlusMinus50.ch hat bereits seit 1.7.2018 eine Patientenverfügung lanciert, dass Menschen ab 16 Jahren auch ohne Spendeausweis festhalten können, ob sie ihre Organe spenden wollen oder nicht. Darüber Hinaus können die Anordnungen im Todesfall auch gleich festgehalten werden.

Wir sorgen dafür, dass mit der 720° Life Case Strategie, dass2×360° auf das Worst Case Szenario vorbereitet sind.

Erstellung Patientenverfügung, damit Ihre Wünsche erfüllt werden inkl. Ausstellung von 3 laminierten Notfallausweise

Einrichten Vorsorgeauftrag bei Urteils-Unfähigkeit, damit nicht die KESB sondern Sie über Ihr Vermögen entscheiden

Erstellung der Anordnungen für die Organspende

Erstellung Ihrer persönlichen Anordnungen im Todesfall

Einrichten eines Betreuungsauftrag bei längerem Heim- oder Pflegeanstalt

Periodische Überwachung und Erneuerung der Patientenverfügung

Abklärungen mit dem Notariat, Organisation und Terminierung der Beurkundung

Erstellung Patientenverfügung/Vorsorgauftrag mit Sonderbestimmungen

Erstellung einer General-Vollmacht über den Tod hinaus

Organisation der Hinterlegung

Nehmen Sie es selber in die Hand, solange Sie es „noch“ selber bestimmen können!

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