Verkauf des Eigenheims aufgrund Todesfall

based on a true story

Vor über 3 Jahren ist mein Mann unerwartet verstorben. Unsere 2 gemeinsamen Kinder sind immer noch minderjährig und wir lebten gemeinsam in unserer Eigentumswohnung am Vierwaldstättersee. Obwohl mein Mann die Kinder und mich beerbt hat, konnten wir gemäss Tragbarkeitsrechnung der Bank die Schuldenlast nicht mehr meistern. Die schöne Wohnung musste verkauft werden und auch die KESB stellte umgehend sicher, dass das zugesprochene Geld für die Kinder sichergestellt ist. Der Umzug aus dem Eigenheim war sehr stressig für mich als alleinerziehende Mutter. Und auch die Kinder litten unter dieser Situation. Glücklicherweise fanden wir in der gleichen Gemeinde eine Mietwohnung und die Kinder mussten die Schule nicht wechseln. Auch wohnen meine Eltern in der Nachbarschaft, die sich liebevoll um die Kinder kümmern. Ich habe eine 80%ige Anstellung und bin meinem persönlichen Umfeld dankbar, dass diese mich in dieser schwierigen Zeit so gut unterstützt haben.

Ein Zwangsverkauf der Immobilie droht, wenn nicht richtig vorgesorgt wird und keine Klarheit besteht!

  • Können pflichtteilsgeschützte Erben (Kinder z.B.) Cash ausbezahlt werden? Die KESB wird das in einem solchen Fall überwachen!
  • Die Bank prüft dann die Tragbarkeit Ihres Eigentum. Ist die Immobilie für die überlebende Person finanziell noch tragbar?
  • Es kann zu einem Zwangsverkauf kommen ...
  • Die überlebende Person müsste in diesem Fall mit den Kindern umziehen. Diese werden nebst der Trauer aus ihrem sozialen Umfeld gerissen.

Sorgen Sie vor, solange Sie noch können. Mit unserer Hilfe erhalten Sie einen klaren Immo-Check-Masterplan, sollten dunkle Wolken aufziehen oder für den WorstCase-Fall.

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