Der Traum der Frühpensionierung – realistisch oder illusorisch?

Segel setzen – auf zu neuen Ufern und dies bereits vor der Pensionierung

Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer sind ab ca. 55/60 Jahren mit den offenen Fragen konfrontiert, wie sich das Leben nach der Pensionierung verwirklichen lässt und wie es mit der persönlichen finanziellen Situation wohl aussehen wird. Nebst einer intakten Familie, einer glücklichen Beziehung, dem Nachgehen von Hobbys, vor allem aber auch einer «rüstigen» Gesundheit steht für Frau und Herr Schweizer die finanzielle Unabhängigkeit weit oben auf der Liste der Lebenswünsche.

Geld allein macht nicht glücklich, aber eine genaue Abklärung und entsprechende Vorsorge tragen erheblich zur Erhaltung des Lebensstandards bei. Vor allem für Personen, die eine Frühpensionierung in Betracht ziehen, um auf diese Weise den 3.Lebensabschnitt in vollen Zügen geniessen und zu neuen Ufern aufbrechen zu können.  

 

Das Leben ist ein Meer, der Fährmann ist das Geld. Wer diesen nicht besitzt, schifft übel durch die Welt. (Georg Rodolf Weckerhin)

 

Die Frühpensionierung ist in der Regel frühestens im Alter von 58Jahren möglich. Nicht selten scheitert bzw. zerschellt das Vorhaben der Frühpensionierung an den Klippen der Realität, bevor überhaupt die Segel gesetzt werden können, denn sie trägt oft erhebliche Kürzungen der Altersleistungen mit sich.

 

Die zentrale Frage mit welchen Auswirkungen eine Frühpensionierung auf den gewohnten Lebensstandard zu rechnen sind, müssen deshalb geklärt werden.

Frühpensionierung: Ihre ersten Abklärungen

Die voraussichtliche Altersrente setzt sich aus der AHV-Rente und der Pensionskassenrente zusammen. Um die Details und finanziellen Konsequenzen einer möglichen Frühpensionierung zu klären, ist es wichtig, dass Sie sich frühzeitig zu informieren:

  • Sehen Sie im Pensionskassenreglement nach, was der frühestmögliche Zeitpunkt ist.
  • Lassen Sie Leistungskürzungen bei der 1. und der 2. Säule berechnen.
  • Klären Sie Überbrückungsmöglichkeiten ab.
  • Klären Sie bei der Pensionskasse ab, bis wann Sie die vorzeitige Pensionierung und die Option Kapitalbezug (statt Rente) anmelden müssen.

Faktencheck: die Frühpensionierung geht ins Geld

Mit einer detaillierten und kritischen Budgetplanung können Sie feststellen, wie viel Einkommen Sie künftig benötigen, um Ihre Ausgaben zu decken. Als Faustregel gilt, dass feste Ausgaben durch feste Einnahmen gedeckt werden sollten. Sind die Fixkosten definiert, sollten Sie die variablen Ausgaben wie z.B. für Hobbys und Reisen aufführen. Ausserdem müssen Sie sich überlegen, ob noch grössere Ausgaben wie die Renovation des Eigenheims ansteht oder Sie den Kauf eines neuen Autos planen. Für diese grösseren Investitionen muss zusätzliches Geld zurückgelegt werden. Auch ein Notgroschen sollten Sie einplanen!

Die Budgetplanung wird Ihnen deutlich veranschaulichen, welche Lücken bis zum Zeitpunkt des ordentlichen Rücktrittsentstehen und mit welchen finanziellen Einbussen bei einem früheren Arbeitsaustritt zu rechnen sind.

 

Finanzielle Lücken schliessen

Sicherlich gibt es Möglichkeiten diese Lücken zu schliessen. So zum Beispiel kann das Guthaben der Säule 3a grundsätzlich bis zu fünf Jahre vor dem Erreichen des AHV-Alters bezogen werden.

Bei einer Frühpensionierung durch Erwerbsunfähigkeit bietet sich ausserdem die Auszahlung der kapitalbildenden Lebensversicherung zur Überbrückung an.

Des Weiteren ist auch ein Vorbezug der AHV-Rente von ein oder zwei Jahren vor der regulären Pensionierung möglich. Vorsicht: ein solcher Vorbezug bringt aber eine lebenslange Kürzung der Rente mit sich.

Darüber hinaus muss das fehlende Einkommen während der Frühpensionierung ausgeglichen werden. Auch hierfür gibt es verschiedene Optionen:

  • Vermögensverzehr
  • Teilbezug aus der Säule 3a
  • Vorbezug von Pensionskassengeldern
  • Auszahlung aus der Lebensversicherung
  • Erhöhung der Hypothek (Empfehlung: Immo-Check)

Alternative: sanfter Übertritt in Rente dank Teilpensionierung

Eine gute Alternative zur Frühpensionierung bietet die Teilpensionierung. Sie ist finanziell tragbar und ermöglicht einen sanften Übertritt in den Ruhestand. Die Teilpensionierung beginnt frühestens mit 58 und endet spätestens mit dem 70.Altersjahr. Diese erfolgt bis hin zu drei Schritten. Das Arbeitspensum wird bei jedem Teilschritt um mindestens 20 Prozent reduziert, wobei jeweils mindestens ein Jahr dazwischen liegen muss.

Der Vorteil davon ist, dass die AHV-Beiträge weiterhin entrichtet werden. Der Arbeitgeber zahlt dabei seinen Anteil der Pensionskassenbeiträge auf dem effektiven Lohn. Die restlichen Spar- und Risikoprämien auf dem fiktiv versicherten Lohn zahlt der Arbeitnehmer ein.

Bei maximal zwei der drei möglichen Pensionierungsschritten kann aus dem Altersguthaben ein Kapitalbezug getätigt werden. Die Steuerbehörden akzeptieren in der Regel zwei Kapitalbezüge in unterschiedlichen Jahren.

Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen. (Aristoteles)

Ihre Lebenssituation - Ihre individuellen Ansprüche - Ihre Frühpensionierung

Nicht nur im Fall einer Frühpensionierung, sondern auch allgemein ist es wichtig, für die finanzielle Zukunft im Alter vorzusorgen. Das Expertenteam von PlusMinus50.ch steht Ihnen bei der Zusammenstellung der wichtigen Fragen, der Analyse der Fakten und der daraus resultierenden Massnahmen zur Seite.

Wir bilden den Anker – damit Ihr Projekt der «Frühpensionierung» gelingt.

Jede einzelne Lebenssituationen ist in ihrer Einzigartigkeit so individuell wie das Leben selbst. Demensprechend sind auch unsere Lösungen.

Nichts darf dem Zufall überlassen werden, wenn es um die Erhaltung Ihres Lebensstandards im 3. Lebensabschnitt geht!

Nehmen Sie jetzt mit uns Kontakt auf und treffen Sie die notwendigen Abklärungen rund um das Thema Alters- und Pensionsplanung.

Wenn nicht jetzt – wann dann?

Blog 02.22 | Bildnachweis: Pixabay

Buchen Sie jetzt eine Online-Beratung!

termin Vereinbaren