Die Patientenverfügung – Zeichen der Solidarität!

Endlich zurück in den normalen Alltag – das wünschen wir uns alle!

Die Corona-Pandemie hält uns nach wie vor fest im Griff. Neue Varianten werden entdeckt und schränken erneut unseren Alltag ein, zwingen die Wirtschaft in die Knie und kaum sehen wir einen Lichtblick am Horizont, wird von Experten bereits die nächste Welle angekündigt. Panikmache oder nicht - Tatsache ist, dass solange das Virus weltweit nicht gleichermassen mit Impfungen bekämpft wird, sind Mutationen unvermeidlich. Die Pandemie bewältigen wir alle nur mit globaler Solidarität.

Unsere Gesellschaft wird jedoch verständlicherweise immer ungeduldiger, frustrierter und das Verhalten einiger Individuen sogar aggressiver. Von der anfänglichen Solidarität im Jahre 2020 ist kaum mehr etwas zu verspüren. Und auch der Ton der Impf-Befürworter, bzw. der Impf-Gegner wird zusehends schärfer. Tägliche Statistiken, Reportagen und Diskussionsrunden überwiegen die Nachrichten - Schlagzeilen, Fake News und verbale Schlagabtausche dominieren den News Feed der sozialen Medien. Und dabei wollen wir doch alle nur dasselbe – endlich zurück in den normalen Alltag und diese Pandemie hinter uns lassen!

 

Auch die arbeitenden Menschen im Gesundheitswesen sehnen sich nach Normalität

Bewundernswert ist, wie das medizinische Fachperson auf den Intensivstationen und Notfallabteilungen oder die Betreuerinnen und Betreuer in Alters- und Pflegeheimen diese enorme Belastung in der aktuellen Zeit bewältigen. Ausgepowert und teils frustriert müssen sich wohl so einige Ärztinnen und Ärzte, das Fach- und Pflegepersonal, Sanitäter, Therapeuten, Seelsorger, um nur einige Berufskategorien zu nennen, fühlen. Diese können sich NICHT aus der Verantwortung ziehen. Ärztinnen und Ärzte sind momentan wieder zu Triagen gezwungen und müssen im Ernstfall über Leben oder Tod eines Kranken entscheiden. Die Mitwirkenden in unserem Gesundheitswesen verdienen unseren Respekt und eine grosse Prise Solidarität!

 

Gemeinschaftssinn zeigen z.B. mit einer Patientenverfügung

Mit einer gültigen und aktualisierten Patientenverfügung können wir einen kleinen Beitrag zur Entlastung im Gesundheitswesen leisten, im Notfall sofort Transparenz schaffen und die Angehörigen vor schwierigen Situationen befreien!

Egal ob durch eine Krankheit oder einen Unfall, etwas in die Jahre gekommen oder noch jung, mit einer oder ohne gesundheitlicher Vorgeschichte – es kann jeden von uns treffen. Das Schicksal ist voller Überraschungen, trifft meist unerwartet zu und darauf müssen wir vorbereitet sein. Und es dreht sich nicht alles um die Corona-Pandemie, sondern um eine Vielfalt an menschlichen «Gebresten» oder Unfällen mit den unterschiedlichsten Konsequenzen, vor denen wir nicht gefeit sind.

Mit einer Patientenverfügung übernehmen Sie Eigenverantwortung und zeigen Gemeinschaftssinn! Ihren Angehörigen wird eine grosse Last abgenommen, wenn sie im Fall einer schweren Krankheit oder eines Unfalls verbindlich wissen, wie sie Ihren Wünschen gerecht werden können.

 

Auch für Ärztinnen und Ärzte und deren Teams ist es sehr hilfreich zu wissen, wie Sie über Krankheit, Leben und Sterben denken. 8 von 10 Patientenverfügungen können nicht umgesetzt werden, da diese z.B. inhaltlich widersprüchlich sind, formale Fehler aufweisen und älter als 2 bis 3 Jahre sind, sprich der aktuellen Gesundheits-und Lebenssituation der Person nicht mehr entsprechen. In einer Notsituation geht somit viel Zeit verloren und dies wirkt sich zusätzlich belastend für alle Beteiligten aus, sei es für die Patientin oder den Patienten selbst, die Angehörigen aber auch für das medizinische Fachpersonal.

 

Umso wichtiger ist es, dass Sie sich für eine qualitativ hochstehende und aktuelle Patientenverfügung entscheiden und diese im Ernstfall griffbereit haben. PlusMinus50.ch bietet Ihnen 2 Varianten an:

 

Notfall-Patientenverfügung kurze Version von PlusMinus50.ch beinhaltet:

Medizinische Anordnungen | Organspende | Anordnungen Todesfall | Blutgruppe | Hausarzt | Vertretung für medizinische Sorge

 

Patientenverfügung umfassende Version von PlusMinus50.ch beinhaltet:

Persönlichen Notfallausweis mit QR-Code; für den sofortigen Zugriff | persönliche vertretungsberechtigte Person | Vertretungsberechtigte Ersatzpersonen (bis 5 Personen), falls Hauptperson ausfallen würde |  Besuchsrecht für den Konkubinatspartner oder nicht verwandte Personen | unerwünschte Personen von besuchsberechtigten Personen | persönliche Werthaltungen im Leben | detaillierte medizinische Anweisungen | Anweisungen bei einer Pandemie | Anweisungen im Todesfall | Anweisungen" Exit" | detaillierte Anweisungen für die Organspende

Diese Patientenverfügungen von PlusMinus50.ch wurden von Fachleuten für Medizin, Recht und Ethik erarbeitet und entsprechen den rechtlich festgelegten Anforderungen.

 

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