Die Verwandtenunterstützung klingt veraltet – ist jedoch immer noch ein Thema!

Wer seinen Lebensunterhalt nicht mehr selbst finanzieren kann, hat in der Schweiz einen gesetzlichen Anspruch auf Unterstützung durch seine nahen Verwandten.

Sollte beispielsweise eine ältere Person nicht mehr in der Lage sein, den Lebensunterhalt selbst bestreiten zu können und bereits Sozialhilfeleistungen beziehen, dann kann durch die Gemeinde oder das Sozialamt die Verwandtenunterstützungspflicht geprüft werden.

Diese Verwandtenunterstützungspflicht wird dann begutachtet, wenn beim Betroffenen die für den Unterhalt notwendigen Mittel fehlen. Ist das Vermögen aufgebraucht (Freibetrag CHF 4'000) und reichen die Ergänzungsleistungen sowie die Beiträge der Krankenkasse oder Hilflosen Entschädigung nicht mehr, dann müssen Sozialhilfeleistungen in Anspruch genommen werden. Für die Ausgestaltung der Sozialhilfe sind die Kantone und Gemeinden zuständig. Dabei stützen sie sich auf die Empfehlungen der SKOS (Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe), die einen Standard für das soziale Existenzminimum definieren.

 

Finanzieller Beistand - ein reelles Szenario, das jede Altersgruppe betreffen kann

Immer mehr Menschen sind auf externen finanziellen Beistand angewiesen. Auch wenn unser erster Gedanke den älteren Menschen gilt, müssen wir uns stets bewusst sein, dass auch die jüngere Generation vor Schicksalsschlägen nicht gefeit sind. Im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls entstehen erhebliche Pflegekosten und dies gilt für jede Altersklasse.

 

Die Altersarmut ist hierzulande zur Realität geworden

Für Seniorinnen und Senioren, die keine Möglichkeit hatten, etwas Geld für das Alter zu sparen, wird der Aufenthalt in einem Alters- und Pflegeheim kaum mehr finanzierbar. Und falls der Pensionär dennoch etwas Reserven hat, wird dieses Ersparte an den Staat fliessen und die Nachkommen gehen leer aus.

Durch die Überalterung in unserer Gesellschaft, den steigenden Lebenskosten und den hohen Ausgaben für den Aufenthalt in den Pflege- und Altersheimen, wird sich das harterarbeitete Vermögen rasch abbauen => Vermögensverzehr. Dies hat zur Folge, dass ungefähr 60% der pflegebedürftigen Personen für die Finanzierung der Pensionskosten auf die Hilfe der Ergänzungsleistungen (EL)angewiesen sind.    

 

Die Verwandtenunterstützung – wer wird zur Kasse gebeten und in welchem Umfang?

Gleich vorweg – Geschwister sind nicht verpflichtet sich gegenseitig finanziell zu unterstützen. Die Unterstützungspflicht gilt nur unter Verwandten in auf- und absteigender Linie: also zwischen Grosseltern, Eltern und Kindern. Weitere Voraussetzungen bilden die Vermögens-und Einkommenssituation des Unterstützungspflichtigen.

Was ist unter «günstigen finanziellen Verhältnissen» zu verstehen?

Gemäss Rechtsprechung des Bundesgerichts lebt jemand in günstigen Verhältnissen, wenn diese Person aufgrund der Einkommens- und Vermögenssituation ein wohlhabendes Leben führen kann. Dabei stützt sich das Einkommen und Vermögen auf die Angaben der Steuerbehörde.

In konkreten Zahlen bedeutet das gemäss der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS): Alleinstehende können etwa ab einem steuerbaren Jahreseinkommen von 120'000 Franken unterstützungspflichtig werden, Verheiratete ab 180'000 Franken. Bei unmündigen Kindern im Haushalt erhöht sich die Limite um 20'000 Franken pro Kind. Grundsätzlich können Sie vom steuerbaren Vermögen einen Freibetrag abziehen. Dieser liegt bei 250'000 Franken für Alleinstehende und 500'000 Franken für Verheiratete. Pro Kind kommen weitere 40'000 Franken hinzu.

Vom verbleibenden Betrag wird der jährliche Vermögensverzehr abgezogen. Das heisst: Sollten Sie unterstützungspflichtig werden, dürfen Sie einen Teil des Vermögens pro Jahr selbst verbrauchen; Sie müssen nicht das gesamte Vermögen in die Unterstützungsleistung einbringen. Im Alter von 18–30 Jahren ist das 1/60 pro Jahr, im Alter von 31–40 Jahren 1/50 pro Jahr, im Alter von 41–50 Jahren 1/40pro Jahr, im Alter von 51–60 Jahren 1/30 pro Jahr und ab 61 Jahren 1/20 pro Jahr. 

Quelle: Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS)

Finanzielle Unabhängigkeit im Alter – nur möglich, wenn Sie früh genug vorsorgen!

Niemand möchte finanziell von der Familie abhängig sein oder werden – zumindest die meisten von uns nicht. Und mit grosser Wahrscheinlichkeit möchten Sie auch nicht für ein Familienmitglied aufkommen, schon gar nicht, wenn beispielsweise die Beziehung zur bedürftigen Person schwierig ist. Der Entscheid, ob Sie ein Mitglied der Familie finanziell unter die Arme greifen, sollte eigentlich aus freien Stücken erfolgen und nicht aufgezwungen werden.

Umso wichtiger ist es, dass Sie frühzeitig vorsorgen, um einer Abhängigkeit, sei es vom Staat oder sei es von den Verwandten - entgegenzuwirken.

PlusMinus50.ch hat sich vertieft mit dieser Thematik auseinandergesetzt und einen entsprechenden individuelleren und massgeschneiderten Lösungsansatz gemeinsam mit internen und externen Experten und Expertinnen sowie mit Fachpersonen und Organisationen zusammengestellt, der selbstverständlich auf Ihre Wünsche und den gesetzlichen Bestimmungen angepasst ist.

Ziel ist hierbei auch frühzeitig und auf der Basis einer weitsichtigen Planung die freien Vermögenswerte zu sichern, an die nächste Generation zu übertragen und nicht dem Staat zu verschenken!

"Lassen Sie sich weder von den Behörden geschweige denn vom Staat zum Affen machen – und schon gar nicht von der Verwandtschaft".  
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