Halloween – den Tod zu Lebzeiten zelebrieren?

Auch hierzulande boomt gegenwärtig das importierte Halloween-Geschäft, auf welches wir eigentlich verzichten könnten. Denn während nunmehr gut zwei Jahren an Restriktionen, Isolationen, Masken tragen, Zertifikaten und politischen Fremdbestimmungen, waren wir selten so mit der eigenen Vergänglichkeit konfrontiert. Viele von uns kennen innerhalb der eigenen Familie oder Verwandtschaft Personen, die entweder aufgrund der Wirtschaftslage den Job verloren haben, an den Folgeschäden einer durchlebten Corona-Infektion leiden oder nahestehende Menschen, die verstorben sind. Weltweit kämpfen betagte Menschen, Erwachsene und Kinder an Depressionen und entscheiden sich aus purer Verzweiflung sogar für den Freitod. Statt das Leben zu zelebrieren, wird der 31. Oktober zum Stichtag jener Menschen, die sich als Untote oder mordende Gespenster verkleiden, um Halloween zu feiern. Sicherlich ist es für Kinder die Gelegenheit ihre Kreativität beim Kürbis schnitzen auszuleben, mit den Gspänlis «verkleidet» an der frischen Luft zu sein und Gespenster zu verjagen. Bei den Erwachsenen gestaltet sich dieser «Hype» aber doch etwas anders. Im Vordergrund stehen die Partys, sich ausgelassen zu amüsieren und vor allem auf den sozialen Medien vertreten zu sein – womöglich mit Latex-Maske Made in China.

Dabei bietet doch gerade jetzt Halloween einen Rahmen, um sowohl Solidarität und Respekt zeigen zu können, als auch das Leben in Gemeinschaft «unmaskiert» zelebrieren zu dürfen.

Nichtdestotrotz verbirgt sich hinter Halloween ein interessanter Ursprung, denn am Abend vor Allerheiligen hebt sich der Schleier zwischen den Lebenden und den Toten – das glaubten zumindest die Kelten.

 

Ursprung und Bedeutung von Halloween

Vom Wortursprung her ist «Halloween» eng verbunden mit Allerheiligen: Der Begriff Halloween ist eine Version des englischen «All hallow’s Eve», was sich mit »Aller Heiligen Abend« übersetzen lässt und sich seit dem 8. Jahrhundert auf den 31.10. bezieht.

Unter Papst Gregor III. (†741) wurde der Feiertag Allerheiligen zunächst nur für Rom, und ca. 100 Jahre später von Gregor IV (†844) für die gesamte Westkirche auf den 1. November gelegt. Um die christliche Missionierung im angelsächsischen Raum einfacher zu gestalten, wurden hierbei lokale heidnische Bräuche und Feste in den liturgischen Kalender aufgenommen. Zum Beispiel wurde Samhain, das grosse keltische Erntedankfest und zugleich das Silvester der Kelten, in der Zeit um den 1. November zelebriert und später von der Kirche übernommen.

Nicht nur in Irland, sondern auch in Wales, Schottland und anderen Regionen wurden den Überlieferungen nach im Herbst das Unheimliche und Gespenstige mit den unterschiedlichsten lokalen Ritualen vertrieben. Dazu wurden u.a. Freudenfeuer auf Hügeln entfacht, die Menschen haben sich abschreckend verkleidet und bemalt, mit Instrumenten und Werkzeug musiziert/gelärmt und getanzt, all dies, um die bösen Geister zu vertreiben.

 

Einmal über den grossen Teich hin und zurück!

Ab dem 19. Jahrhundert wurde Nordamerika zum «Auffangbecken» von Einwanderern aus weiten Teilen Europas und der Welt. Die unterschiedlichsten Traditionen, religiösen Feste und Bräuche trafen aufeinander, verschwanden mit der Zeit oder beeinflussten sich gegenseitig. Um den Herbst zu feiern, den Toten zu gedenken oder um sich von bösen Geistern und Gespenstern zu befreien, erhielt Halloween den eigenen Anlass am 31.10.

Im 20. Jahrhundert kehrte Halloween als kommerzialisierter Re-Import nach Europa zurück und verdrängt immer mehr die teilweise in Vergessenheit geratene christlichen Traditionen rund um die FeiertageAllerheiligen (1.11.) und Allerseelen (2.11.).

Quelle: https://www.vivat.de/

 

Zelebrieren Sie das Leben und nicht den Tod – aber sorgen Sie richtig vor!

Am 1. und 2. November gedenken wir in vielen Kantonen der Schweiz den Verstorbenen. Die Gräber werden herbstlich/winterlich dekoriert und in dieser Zeit rege von Angehörigen besucht. Eine kleine Kerze soll Licht, Wärme und Trost spenden.

Sind Sie auf den Tod vorbereitet? Haben Sie im Falle eines unerwarteten Schicksalsschlags sämtliche Vorsorgedokumente griffbereit? Haben Sie den Partner, die Familie, die Angehörigen entsprechend informiert, so dass im Notfall all Ihre Wünsche umgesetzt werden und Sie bei einer Urteilunfähigkeit nicht fremdbestimmt werden?

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Blog 42.21 | Bildnachweis: Pixabay

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