Ein Anruf, eine "hilfreiche" Nachbarin, ein schneller Zettel auf dem Küchentisch – und plötzlich ist das Erbe nicht mehr das, was Sie wollten. Erbschleicherei passiert nicht nur Prominenten, sondern ganz normalen Familien in der Schweiz. Der beste Schutz? Klare, rechtssichere Dokumente, die öffentlich beurkundet werden. Besser heute als morgen.
Erbschleicher nutzen Zeitdruck, Einsamkeit und Unklarheit. Wo Verfügungen unpräzise, handschriftlich "wackelig" oder falsch aufbewahrt sind, werden sie angefochten. In der Schweiz prüfen Gerichte streng, ob Urteilsfähigkeit und frei gebildeter Wille gegeben waren. Je besser dokumentiert, desto weniger Angriffsfläche.
Erbschleicherei geschieht oft schleichend. Plötzlich ist jemand "immer da", übernimmt Termine, regelt Einkäufe, spricht für die betroffene Person – und isoliert sie dabei zunehmend vom Umfeld. Besonders gefährlich wird es:
Erbschleicher manipulieren oft subtil: durch Schuldgefühle, falsche Versprechungen oder gezielte Verunsicherung. Ist kein klares, rechtsgültiges Dokument vorhanden, wird es im Streitfall heikel – und teuer.
Die öffentliche Beurkundung ist kein bürokratischer Luxus, sondern ein rechtlich belastbares Sicherheitsnetz. Sie findet in der Regel auf dem Notariat statt, kann auf Wunsch aber auch bei Ihnen zu Hause oder im Spital erfolgen. Die Urkundsperson prüft Ihre Identität, urteilt über Ihre Handlungsfähigkeit und stellt sicher, dass Sie die Tragweite Ihrer Entscheidung verstehen. Erst danach wird das Dokument unterzeichnet – in Anwesenheit von Zeugen und protokolliert.
Die Gebühren variieren je nach Kanton und Komplexität. Für eine einfache öffentliche Beurkundung (z. B. Vorsorgeauftrag) sollten Sie mit ca. CHF 300 bis 800 rechnen. Ein öffentlich beurkundeter Erbvertrag oder Ehe- und Erbvertrag kann – je nach Vermögenslage und Aufwand – auch über CHF 1’000 kosten.
Wichtig: Diese Investition schützt oft ein Vielfaches an Vermögen und Familienfrieden.
Öffentliches Testament: Wenn Sie nicht (mehr) eigenhändig schreiben können oder ein «unkaputtbares» Testament wünschen.
Erbvertrag / Ehe- und Erbvertrag: Nur mit öffentlicher Beurkundung gültig.
Vorsorgeauftrag: Alternativ zur vollständigen Handschrift; beurkundet ist er robuster.
* Sie besitzen Immobilien oder Unternehmen in der Schweiz.
* Sie leben in Patchwork-Konstellationen oder unverheiratet in Partnerschaft.
* Sie haben minderjährige Kinder (Stichwort: gewünschter Vormund, KESB).
* In Ihrem Umfeld bestehen Demenz-Anzeichen – je früher, desto stärker die Beweiskraft.
* Sie wollen Streit unter Erben aktiv verhindern (z. B. durch einen Willensvollstrecker).
1. Öffentliches Testament mit Willensvollstrecker: Eine neutrale Person setzt Ihren Willen durch und entlastet Angehörige.
2. Ehe-/Erbvertrag: Regelt, wer was erhält – verbindlich, beurkundet, und nicht einseitig kippbar.
3. Vorsorgeauftrag (beurkundet): Bestimmt, wer Sie vertritt, falls Sie urteilsunfähig werden – nicht die lauteste Stimme im Raum.
4. Nutzniessung zugunsten des Ehepartners: Sichert Wohnen/Lebensstandard, ohne die Kinder zu benachteiligen.
5. Klare Vermächtnisse: (z. B. fürs Familienhaus) statt «es findet sich dann schon».
6. Saubere Aufbewahrung: Originale sicher hinterlegen (z. B. beim Notariat/Kanton) und Zugänge regeln.
Brauche ich für jedes Testament eine Beurkundung?
Nein. Ein eigenhändiges Testament ist gültig, wenn es vollständig von Hand geschrieben, datiert und unterschrieben ist. Beurkundet ist jedoch beweissicherer – gerade bei komplexen Familien- oder Vermögensverhältnissen.
Ist ein Vorsorgeauftrag ohne Notar gültig?
Ja, wenn Sie ihn von A bis Z eigenhändig schreiben, datieren und unterschreiben. Wer diese Hürde nicht will oder kann, wählt die öffentliche Beurkundung.
Was kostet eine Beurkundung?
Die Tarife sind kantonal. Erfahrungsgemäss bewegen sich einfache Beurkundungen im niedrigen bis mittleren vierstelligen Bereich. Was sie spart: jahrelange Konflikte und hohe Prozesskosten.
Was ist mit minderjährigen Kindern?
Eltern können schriftlich festhalten, wen sie als Vormund wünschen, falls beide versterben. Verbindlich entscheidet die KESB – sie berücksichtigt Ihren Vorschlag, wenn er dem Kindeswohl dient. Halten Sie den Kontakt zum gewünschten Vormund lebendig und dokumentieren Sie Ihre Wahl.
Soll ich ein ärztliches Zeugnis zur Urteilsfähigkeit beilegen?
Nicht immer nötig, aber sehr hilfreich, wenn jemand später Ihre Urteilsfähigkeit bestreiten könnte (z. B. bei beginnender Demenz).
Beurkundung ist kein Misstrauen – sie ist Liebe in Papierform.
In der Schweiz schützt sie Ihren letzten Willen, Ihre Familie und Ihren Frieden. Je früher Sie handeln, desto klarer und unantastbarer ist Ihr Wille.
Die Expertinnen und Experten von PlusMinus50 begleiten Sie Schritt für Schritt: von der ersten Orientierung über die Wahl des passenden Vorsorgeinstruments bis hin zur Koordination mit dem Notariat. Dabei achten wir nicht nur auf die rechtliche Gültigkeit, sondern auch auf Ihre persönlichen Werte, familiären Dynamiken und Ihr Lebenswerk.
Vereinbaren Sie jetzt Ihr kostenloses und unverbindliches Erstgespräch. Wir nehmen uns Zeit für Ihre Situation, hören zu und zeigen Ihnen konkrete Lösungen auf – individuell, empathisch und kompetent. Damit Sie mit gutem Gefühl vorsorgen und Erbschleicherei keine Chance geben.