Taylor Swift sagt Ja – und Sie? So schützt ein Ehevertrag Ihre Liebe und Ihr Vermögen

Am 26. August 2025 verkündeten Taylor Swift und der NFL-Star Travis Kelce ihre Verlobung – ein Moment, der die Herzen weltweit eroberte. Auf Instagram teilte sie mit den Worten: „Your English teacher and your gym teacher are getting married.“

Das Foto, der funkelnde 550 000 Dollar teure Ring, die romantische Inszenierung im Garten: Es war ein Augenblick, der nicht nur Millionen von Fans bewegte, sondern auch die Schlagzeilen dominierte.

Taylor Swift ist längst mehr als eine Sängerin – sie ist ein globales Phänomen. Mit einem geschätzten Vermögen von 1,6 Milliarden USD, über 500 Millionen Followern auf Social Media und einer Fangemeinde von rund 100 Millionen echten „Swifties“ prägt sie den Zeitgeist. Auch in der Schweiz füllt sie Stadien – bei ihrem letzten Auftritt strömten Zehntausende zu ihren Konzerten, und jede Tour wird hierzulande mit Spannung erwartet.

Doch während die Welt ihre romantische Seite feiert, lohnt sich der Blick auf das, was eine Verlobung in der Schweiz tatsächlich bedeutet – und warum ein Ehevertrag gerade für Vermögende so entscheidend ist.

Verlobung in der Schweiz – mehr als ein Liebesversprechen

Viele Paare sehen die Verlobung als reinen Akt der Liebe. Doch rechtlich ist sie in der Schweiz genau geregelt:

  • Art. 90 ZGB: Die Verlobung ist ein gegenseitiges Eheversprechen, kann aber jederzeit gelöst werden. Niemand ist zur Ehe verpflichtet.
  • Art. 91 ZGB: Geschenke, die über einen Blumenstrauß hinausgehen – etwa teure Ringe, Autos oder Immobilien – können bei Auflösung zurückgefordert werden.
  • Art. 92 ZGB: Bereits bezahlte Hochzeitskosten (z. B. für das Kleid, die Feier oder Flitterwochen) können ausgeglichen werden.
  • Art. 93 ZGB: Alle Ansprüche verjähren nach einem Jahr.

Das bedeutet: Auch wenn die Liebe in der Luft liegt, sieht das Gesetz nüchtern auf Geschenke und Auslagen. Für Paare mit größerem Vermögen kann dies schnell bedeutend werden.

Von der Verlobung in den Ehealltag

Der Weg von der romantischen Verlobung hin zur Ehe ist ein Schritt voller Erwartungen, Träume und Emotionen. Paare blicken in dieser Phase voller Zuversicht in die Zukunft. Das Bild einer gemeinsamen Familie und eines eigenen Hauses prägt die Vorstellungen vom Leben zu zweit. Doch so sehr die Liebe im Vordergrund steht – in der Schweiz bringt die Eheschließung automatisch auch klare rechtliche Konsequenzen mit sich.

Mit der Hochzeit tritt jedes Paar, ob es will oder nicht, in den gesetzlichen Güterstand der sogenannten Errungenschaftsbeteiligung ein. Dieses Konstrukt des Schweizer Zivilgesetzbuches unterscheidet zwischen dem, was jeder Ehepartner als Eigengut in die Ehe einbringt, und dem, was während der Ehe gemeinsam erwirtschaftet wird, der sogenannten Errungenschaft.

Alles, was vor der Ehe bereits im Besitz war, sowie Erbschaften oder Schenkungen, die während der Ehe zufließen, gelten grundsätzlich als Eigengut. Alles andere – das Einkommen beider Partner, gemeinsam angeschaffte Vermögenswerte, Ersparnisse, Zinsen oder auch Investitionen – wird der Errungenschaft zugerechnet.

Im Falle einer Scheidung wird diese Errungenschaft in der Regel geteilt. Dies unabhängig davon, welcher Ehepartner das höhere Einkommen erzielt oder wie sehr die Beiträge in Geld oder Arbeit voneinander abweichen.

Das heißt:
  • Alles, was Sie vor der Ehe besaßen, erben oder geschenkt bekommen, ist Eigengut.
  • Alles, was während der Ehe gemeinsam erwirtschaftet wird, gehört zur Errungenschaft und wird im Falle einer Scheidung geteilt.
Was in der Theorie einfach klingt, führt in der Praxis oft zu Konflikten:
  • Wem gehört das gemeinsam renovierte Haus, wenn es vor der Ehe im Eigentum eines Partners stand?
  • Wie werden Gewinne aus einem Unternehmen behandelt, das schon vor der Ehe existierte?
  • Was geschieht mit großen Erbschaften, die während der Ehe zufließen?
Die Ehe, als Bund des Lebens bringt rechtliche Konsequenzen mit sich, denen man sich bewusst sein sollte.
Ehevertrag – Klarheit statt Streit

Ein Ehevertrag ist kein Misstrauensvotum. Er ist ein Akt der Fürsorge und Verantwortung. Besonders für Menschen mit Immobilien, Unternehmen, Vermögen oder Kindern ist er ein unverzichtbares Instrument.

Ein Ehevertrag schafft Sicherheit durch:

  • Wahl des Güterstands: Errungenschaftsbeteiligung, Gütertrennung oder Gütergemeinschaft – individuell abgestimmt.
  • Schutz des Eigenguts: Immobilien, Erbschaften, Schenkungen oder Unternehmenswerte bleiben klar abgegrenzt.
  • Vermeidung von Streit: Klare Regeln verhindern teure Auseinandersetzungen.
  • Integration in die Nachlassplanung: Ehe- und Erbvertrag greifen nahtlos ineinander und sichern Familie und Vermögen.
  • Emotionale Ruhe: Statt später Konflikte auszutragen, herrscht von Anfang an Klarheit und Transparenz.

Expertise und Begleitung durch PlusMinus50

Ein Ehevertrag ist ein sensibles Thema. Wir wissen: Gerade in der Phase des Glücks fällt es schwer, nüchtern über Paragraphen nachzudenken. Doch genau dann ist der richtige Zeitpunkt. Bei PlusMinus50 begleiten wir Sie dabei, diese Fragen offen, vertrauensvoll und professionell zu klären.

Unsere Expertise liegt in der Vorsorge- und Nachlassplanung für Menschen mit besonderen Anforderungen. Wir übersetzen komplexe Rechtsfragen in verständliche Lösungen und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen eine Strategie, die zu Ihrer Lebenssituation passt. Dabei profitieren Sie von:

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  • und einer diskreten, persönlichen Begleitung.

Fazit – Liebe feiern, Zukunft sichern

Taylor Swift und Travis Kelce haben mit ihrer Verlobung die Welt verzaubert. Doch während die einen von Brautkleidern und Blumen träumen, sollten Sie die Chance nutzen, an die Realität zu denken. Ein Ehevertrag ist kein Hindernis für Romantik – er ist ihr Fundament.

Er gibt Ihnen die Sicherheit, dass Ihre Liebe frei von finanziellen Schatten wachsen kann. Er schützt Ihr Vermögen, Ihre Kinder und Ihr Lebenswerk. Und er verschafft Ihnen die Gewissheit, dass Ihre Zukunft in guten Händen liegt.

Darum unser Rat: Lassen Sie sich beraten. PlusMinus50 bietet Ihnen ein unverbindliches und kostenloses Gespräch, in dem wir Ihre individuelle Situation beleuchten und gemeinsam einen Weg finden, der Ihre Liebe absichert – so einzigartig wie Ihr Leben selbst.

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