In fast jedem zweiten Schweizer Haushalt leben Haustiere: Katzen zählen zu den beliebtesten Vierbeinern und dominieren mit ihrer Selbstständigkeit rund 28 % der hiesigen Haushalte, gefolgt von den anspruchsvolleren Hunden, deren treue Anwesenheit in ca. 12 % in Häusern oder Wohnungen vorzufinden sind. Zu den weiteren Heimtieren gehören auch Vögel, Kaninchen, Nager, Aquarienfische oder gar Reptilien, nebst weiteren Haustieren wie Hühner, Gänse, Enten, Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen oder Pferde, obwohl diese meist in Stallungen leben. Insbesondere Pferde haben sich im letzten Jahrhundert vom Helfer in der Landwirtschaft und Mobilität zum Freizeit- und Sportpartner entwickelt.
Zweifelsohne, wir lieben unsere klassischen Haustiere! Pflegen und hegen sie, achten auf ihre gesunde Ernährung, Hygiene und Bewegung sowie auf ihre medizinische Versorgung. Oftmals werden diese pelzigen, gefiederten oder auch geschuppten Freunde zum Mittelpunkt des Geschehens, sei es innerhalb einer Familie, bei Paaren, aber allen voran bei Singlehaushalten … und werden nach Strich und Faden verwöhnt, ja sogar vermenschlicht.
Und all dies zum Wohle des Haustieres?
Es soll hier nicht in Frage gestellt werden, dass Haustiere viel Aufmerksamkeit und Zuneigung verdienen. Zumal die klassischen Haustiere die unterschiedlichsten Lebensspannen haben – und leider sind diese um Einiges kürzer als die der/des Besitzers/-in. Umso wichtiger ist es, diese viel zu kurze Zeit mit der geliebten Fellnase, dem feschen Pony, dem verschmusten Stubentiger, dem putzigen Nager, dem gefiederten Freund, ja sogar Eidechse zu geniessen, dies bis hin zum letzten Atemzug, wenn es heisst von ihnen Abschied zu nehmen. Das Auskosten dieser gemeinsamen Zeit zählt zum zentralen «Commitment» eines jeden verantwortungsbewussten Tierhalters.
=> Aber es gibt noch einen weiteren wesentlichen Aspekt, der all zu oft verdrängt oder vergessen wird.
was wäre wenn das Schicksal zuschlägt und nicht das geliebte Haustier verstirbt, sondern die Besitzerin oder der Besitzer schwer erkrankt, oder wegen eines Unfalls urteilsunfähig wird und sich nicht mehr dauerhaft um das oder die Haustier/-e kümmern kann?
Der Verlust der eigenen Urteilsfähigkeit oder der eigene Tod sind keine Themen, mit denen man sich gerne befasst. Um jedoch der Gefahr einer Verwahrlosung entgegenzuwirken, sollte sich jede Haustierbesitzerin | jeder Heimtierbesitzer gründlich Gedanken über den Verbleib des geliebten Haustiers machen und vor allem schriftlich festhalten.
Die Tier-Vorsorgeerklärung von PlusMinus50.ch - zum Wohle Ihres Tieres
Mit einer Tier-Vorsorgeerklärung ist die Möglichkeit gegeben, die Zukunft und das Wohlbefinden eines Tieres klar zu regeln. Darin kann entweder eine tierliebende Person bevollmächtigt werden, diese Aufgabe zu übernehmen. Dies bedingt jedoch auch das Einverständnis und die Bereitschaft der bevollmächtigen Person (z.B. Familienmitglied, eng befreundete Person). Oder ein vertrauenswürdiger Tierschutzverein wird bestimmt, der sich während der krankheitsbedingten Abwesenheit oder schlimmstenfalls im Todesfall um das Haustier artgerecht kümmert.
Innerhalb der Tier-Vorsorgeerklärung sind zudem alle wissenswerten Informationen und Bedürfnisse pro Haustier festgehalten, um sicherzustellen, dass die Versorgung ganz nach den Vorstelllungen der oder des Besitzers/-in erfolgen wird.
=> Urteilsunfähigkeit:
Vorsorge beim Eintritt der eigenen Urteilsunfähigkeit – Der Vorsorgeauftrag und eine Vorsorgeerklärung für die Haustiere
=> Todesfall:
Vorsorge beim Eintritt des Todes – Das Testament und eine Vorsorgeerklärung für die Haustiere
Für das Tier vorzusorgen, ist ein wichtiger aber oft vernachlässigter Teil der Tierhaltung. Aus Liebe und aus Respekt zum Haustier ist es umso wichtiger, dass für diese «tierischen» Familienmitglieder rechtzeitig vorgesorgt wird und diese im Ernstfall nicht herumgereicht, geschweige denn verkümmern.
Nicht vermenschlichen – aber menschlich handeln, richtig vorsorgen und jetzt bestellen!
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