Fehlende Anordnungen zur Bestattung führten zum Familieneklat

based on a true story

Niemand hat damit gerechnet, dass unsere Mutter im Alter von 67 Jahren aus dem Leben gerissen wurde. Sicherlich, sie hatte Diabetes, war übergewichtig und war ein Bewegungsmuffel sondergleichen. Sie vertraute den Genen ihrer Eltern und Grosseltern, die alle ausnahmslos ein rüstiges Leben bis in hohe Alter führten. Nun ist meine Mutter tot und obwohl sie ein Testament verfasst hatte, kannten wir ihre Wünsche bezüglich der Bestattung nicht. Mein Bruder ist ein Atheist, meine Schwester hängt immer noch den wilden 68 Jahren nach und ist eher spirituell veranlagt, mir ist es eigentlich egal und unser Vater ein überzeugter Innerschweizer Katholik! Und bereits als er meine protestantische Mutter aus dem Kanton Bern ehelichte, schlugen die Wellen innerhalb der Verwandtschaft hoch. Nun, kam es leider zum absoluten Eklat! Mein Vater wollte die Mutter im Familiengrab bestatten, seine sturen Geschwister erhoben Einspruch. Mein Bruder und meine Schwester sprachen sich für eine Urnenbestattung in einem Grab der Unbekannten aus – diese Idee gefiel mir nicht, usw.

Schlussendlich wurde meine Mutter in ihrer Heimatortgemeinde im Berner Oberland zu Grabe getragen. Wer sich um das Grab kümmern soll, bleibt mir ein Rätsel. Hätte sie doch nur die Anordnungen schriftlich festgehalten…! Die Streitigkeiten innerhalb der Verwandtschaft konnten trotz des Kompromisses nicht beigelegt werden. Darunter leidet mein Vater sehr.

 

 

Zu Lebenszeiten klare Verhältnisse schaffen

Mit dem Verfassen der Anordnungen im Todesfall wird den Angehörigen eine schwere Last abgenommen. Die Familie kann sich auf das Wesentliche onzentrieren: das Abschiednehmen. Ausserdem können Sie verhindern, dass innerhalb der Angehörigen Unstimmigkeiten aufkeimen, die dann irgendwann zum Eklat führen. Dabei ist es auch wichtig, mit den Familienmitgliedern |Freunden über die eigenen Wünsche zu reden, denn diese Menschen müssen mit dem letzten Willen nach Ihrem Tod weiterleben.

 

Die Anordnungen fürden Todesfall sollten Sie schriftlich festhalten. Am einfachsten geht es in der Patientenverfügungvon PlusMinus50.ch.Dort sind die Anordnungen im Todesfall bereits im gleichen Dokument integriert. Die Anordnungen im Todesfall können jederzeit abgeändert werden und sollten auf Ihre aktuelle  Lebenssituation abgestimmt sein.

Wichtig: Die Anordnung für den Todesfall sollte an einer gut auffindbaren Stelle in den Wohnräumen aufbewahrt werden - am besten griffbereit und zusammen mit anderen wichtigen persönlichen Dokumenten wie z.B. der Patientenverfügung. Da das Testament erst nach der Beerdigung geöffnet wird, sollten die Anordnungen im Todesfall NICHT in der letztwilligen Verfügung enthalten sind.

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