Formfehler im Testament mit fatalen Folgen

based on a true story

In den Schweizer Medien ist die folgende Geschichte unter demTitel: Mega-Rechnung statt Millionen-Erbe zu entnehmen. Was ist passiert?

Eine Dame aus Basel sollte über 3 Millionen erben. Aufgrund eines Formfehlers im Testament geht sie nun leer aus – schlimmer noch, sie soll für die Verfahrens- und Anwaltskosten von CHF 250’000 aufkommen.

Die Erblasserin erklärte zwei Tage vor ihrem Tod in einem Schreiben all ihre früher verfassten Testamente für ungültig.

Die Knacknuss: Am Ende des Schreibens der alten Dame fehlte ein entscheidendes Detail – ihre Signatur. Und erst mit der Unterschrift hätte sie rechtskräftig bestätigt, dass dies ihr letzter Wille war.

Leider ist um das Erbe ein Streit zwischen besagter Cousine und einem anderen möglichen Erben entbrannt. Die Geschichte ging vor Gericht, über zwei Instanzen. Und am Ende hatte die Cousine der Verstorbenen das Nachsehen. Als letzten Schritt könnte sie nun den Fall noch ans Bundesgericht weiterziehen. Ein Entscheid zu Gunsten der Cousine ist wohl eher ausgeschlossen.

 

 

Das Expertenteam von PlusMinus50.ch unterstützt seit vielen Jahren Kundinnen und Kunden bei der Erstellung oder der Überprüfung von Testamenten und Erbverträgen in der Schweiz.

Durch die fundierte und professionelle Beratungssichtweise, die in die Zukunft ausgerichtet ist, kann eine klare Nachlassregelung erstellt werden, die genau auf die Lebenssituation und auf die einzelnen Wünsche und Vorstellungen der Klientel abgestützt ist.

Nur so hat die Kundin | der Kunde auch die Gewissheit, dass der letzte Wille umgesetzt wird. wenn die Stunde schlägt. Und vor allem Formfehler wie im oben erwähnten Fall nicht passieren!

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Bildquelle: Felix W. auf Pixabay

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