Der Samichlaus und das Schicksal

Es herrscht Unruhe im tiefen Walde. Geschenke, Süssigkeiten und weitere Gaben für gross und klein türmen sich im kleinen Haus des Samichlauses. Ganze drei Monate hat er persönlich, sein treuer Assistent Schmutzli und die Haushaltshilfe Magda, Bestellungen entgegengenommen, Besorgungen erledigt, Gutzis gebacken, Nüsse & Mandarinen in Jutesäcken abgefüllt, weitere Geschenke verpackt und dabei gewissenhaft vom Plastik getrennt. Lehrling Max bestätigt sämtliche Bestellungen der Eltern oder der Kinder, erfasst die Kontaktdaten sowie die persönlichen Geschichten – all dies Online, auch wenn die Internetverbindung zeitweilen in den finsteren Gehölzen zu wünschen übriglässt. Drinnen im Haus ist es gemütlich warm, der mit Holz geheizte Kachelofen tut das seinige, Solarlampen und Kerzenlicht unterstreichen die Adventszeit. Auf Aussen-Weihnachtsdekoration wird dieses Jahr wegen der drohenden Energieknappheit natürlich pflichtbewusst verzichtet.

Die Rentiere Rudi und Olphi sind startklar. Beide stehen gezäumt und schnaubend vor Aufregung im sauberen Stall, genüsslich an ihrem Heu kauend. Auch der Schlitten in der Ecke erfuhr einen professionellen Rundumservice. Die Kufen sind geschliffen, die Kutsche knallrot gesprayt und die Felldecken durchgelüftet. Auch der Anhänger ist bereits mit Geschenken beladen. Draussen rieselt leise der Schnee (Meteo Schweiz hat korrekt prophezeit), es ist bitterkalt. Glühwein und Thermosflaschen sind bereitgestellt und dienen der eisigen Kälte entgegenzuwirken und sorgen für eine ausgelassene Stimmung beim Weihnachtsteam.

Gemeinsam ziehen Samichlaus und Schmutzli los. Letzterer hat bereits ordentlich am Punsch genippt. Die Rentiere trotten zufrieden durch den Winterwald, Glockenklänge läuten durch die Stille und das fröhliche Gespann verschwindet allmählich in der Dunkelheit.

 

Das Schicksal schlägt zu

Es war eine stressige Vorbereitungszeit und unser Samichlaus ist nicht mehr so belastbar wie in jüngeren Jahren. Sich dessen bewusst, übergibt er dem Schmutzli den Auftrag den Schlitten zu lenken. Ein falscher Entscheid mit folgenschweren Konsequenzen. In seinem angesäuselten Übermut beschleunigt Schmutzli das Tempo und die Rentiere sind nicht mehr zu halten. In einer scharfen Kurve passiert das Unvorstellbare: der Samichlaus fliegt in hohem Bogen aus dem Schlitten, knallt gegen eine Tanne und fällt unsanft auf den schneebedeckten eisig gefrorenen Boden.  Bewusstlos bleibt er im nächtlichen Schneegestöber liegen. Nachdem der Verletzte Stunden später durch den Rettungsdienst ins nahegelegene Spital transportiert wird, kann dort das Ärzteteam einen schweren Schädelbruch diagnostizieren. Unser Samichlaus ist urteilsunfähig, sein Leben hängt am seidenen Faden und sein Körper an Schläuchen auf der Intensivstation.

Dem verzweifelten Schmutzli und der treuen Seele Magda wird der Zugang zum Patienten verweigert. Auch weiss niemand, ob der Samichlaus Angehörige hat und falls ja, wie diese zu finden sind.

 

Fehler1: keine Patientenverfügung

Mit einer Patientenverfügung übernimmt eine Person Eigenverantwortung und zeigt Gemeinschaftssinn! Den Liebsten und den Angehörigen wird eine grosse Last abgenommen, wenn diese im Fall einer schweren Krankheit oder eines Unfalls verbindlich wissen, wie sie den Wünschen eines Patienten gerecht werden können. Auch für Ärztinnen und Ärzte und deren Teams ist es sehr hilfreich zu wissen, wie die/der Betroffene über Krankheit, Leben und Sterben denken.

Auf dem Notfallausweis (inkl. QR-Code) von PlusMinus50.ch ist ersichtlich, wo die Patientenverfügung hinterlegt ist. Somit wird zudem garantiert, dass keine wertvolle Zeit verloren geht und dass vor allem der Wille der Patientin oder des Patienten respektiert wird, wenn es um Leib & Leben geht.

=> Notfall- Patientenverfügung

=> Patientenverfügung – detailliert

 

Alles liegt lahm, nicht nur der Samichlaus, sondern auch das Unternehmen

Während der Samichlaus nun seit über einer Woche auf der Intensivstation liegt, häufen sich die administrativen Aufgaben für sein Team. Enttäuschte Eltern & Kinder kontaktieren die HelpLine, der Assistent Max kann sich vor Reklamationen kaum mehr retten. Wo sind die Accounts und Passwörter? Rechnungen sollten beglichen werden, doch niemand hat eine Vollmacht. Wer wird die Aufgaben des Samichlauses übernehmen? Wer wird sein Nachfolger? Werden die Mitarbeitenden überhaupt einen Lohn erhalten? Wie soll das weitergehen? Das Team sieht mit Besorgnis einer unsicheren Zukunft entgegen.

 

Fehler II: keine Generalvollmacht

Mit einer schriftlichen Generalvollmacht / Vollmachten über den Tod hinaus wird einer designierten Person die Vollmacht gegeben, rechtsgültig für die/den Vollmachtgeber/-in zu handeln und dies sofort; bis über den Tod hinaus. Rechtsgeschäftliche Angelegenheiten werden somit beschleunigt, zeitliche Lücken geschlossen und zusätzlich für alle Involvierten Transparenz geschaffen.

Wichtig zu wissen ist, dass im Falle eines Unfalls oder einer eintretenden Krankheit und einer daraus resultierenden Bewusstlosigkeit oder Urteilsunfähigkeit, eine zeitliche Lücke entsteht bis der Vorsorgeauftrag greift, sprich durch die KESB validiert wird. Diese Phase ist nicht nur mit finanziellen Konsequenzen verbunden, sondern stellt nebst zermürbenden Behördengängen auch eine zusätzliche Belastung für das persönliches Umfeld dar.

=> Generalvollmacht

 

goodbye Selbstbestimmung | welcome Fremdbestimmung

Der Zustand des Samichlauses verschlechtert sich von Stunde zu Stunde. Das medizinische Fachpersonal ist gefordert zu handeln. Sämtliche Nachforschungen nach Angehörigen bleiben ergebnislos. Das rote Chlausgewand wird liebevoll in einen Sack gesteckt, dasselbe gilt für die persönlichen Dinge des Verunglückten. Sowie es aussieht, sind weder die Personensorge, die Vermögenssorge (inkl.Immobilie, Geschäft, Bankkonten) geschweige denn die rechtliche Vertretung geregelt. Die Behörden müssen kontaktiert werden.
War dies wirklich im Sinne unseres Samichlauses?

 

Fehler III: kein Vorsorgeauftrag

Mit einem Vorsorgeauftrag bestimmt eine Person im Falle einer Urteilsunfähigkeit die persönlichen Wünsche und Interessen im Bereich der Personensorge, der Vermögenssorge und der rechtlichen Vertretung. Denn Tatsache ist, dass falls jemand aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit «urteilsunfähig» wird oder noch schlimmer versterben sollte, und kein Vorsorgeauftrag vorhanden ist, die KESB auf den Plan gerufen wird. Dies hat zu Folge, dass der Handlungsbereich der/des Partners/-in und/oder der Familie massiv eingeschränkt ist und die/der Betroffene in mancher Beziehung fremdbestimmt werden. Dasselbe gilt auch für das Team der Firma, wie in unserer Geschichte umschrieben.

Der rechtsgültige Vorsorgeauftrag von PlusMinus50.ch beinhaltet Bereiche wie die Personensorge inkl. das heikle Thema der Kindersorge bei Elternverlust, die Vermögenssorge (Vermögenssorge Immobilien | Vermögenssorge Wertschriften | Vermögenssorge Firmen & Beteiligungen) sowie die Rechtsvertretung bei Urteilsunfähigkeit.

=> Vorsorgeauftrag

 

Das Schicksal nimmt seinen Lauf - unser Samichlaus wird in die Ewigkeit abgerufen

Dunkelheit & Kälte umgibt unseren lieben Samichlaus. Er hat den Kampf aufgegeben und liegt auf dem kühlen Tisch, im Untergeschoss des Spitals, in der Pathologie. Möge er in Frieden ruhen. Als Organspender kam er aufgrund seines Alters und Gebrechen nicht in Frage. Wer wird nun über seine körperliche Hülle entscheiden? Mit grösster Wahrscheinlichkeit wird der Körper des Chlaus kremiert und seine Asche im Gemeinschaftsgrab der Gemeinde Hölzli beigesetzt.

Magda und Max sind immer noch erschüttert! Sie kennen die Wünsche ihres geliebten Arbeitsgebers und Freundes Samichlaus nicht. Ausserdem haben sie keine Befugnis irgendwelche Anregungen auszusprechen.

Und der Schmutzli? Dieser hat seit diesem Unfall mit schweren Depressionen zu kämpfen. Schuldgefühle rauben ihm den Schlaf. Das schwarze Gewand und die strafende Rute hat er entsorgt. Ein Therapieplatz ist nicht vorhanden … ob er wohl jemals die Kurve kriegt, steht in den Sternen.

 

Fehler IV: keine Anordnungen im Todesfall | Anordnungen Organspende

In der Gesellschaft ist es üblich, den Tod so weit wie möglich aus dem Alltag zu verbannen. Aber niemand ist vor Schicksalsschlägen gefeit. Die Anordnungen für den Todesfall sind wie ein Handbuch für die Liebsten und Hinterbliebenen zu verstehen. So erfahren die Angehörigen in dieser Extremsituation, wer zu informieren ist, wo wichtige Dokumente aufbewahrt sind, welche Vorstellungen die/der Verstorbene bezüglich der Bestattung haben und vieles mehr.

Die Frage nach der eigenen Bereitschaft, nach dem Tod Organe und | oder Gewebe zu spenden, ist sehr persönlich und für viele nicht einfach zu beantworten. Schliesslich ist das Thema eng mit dem eigenen Tod und dem eines anderen Menschen verbunden.

Seit Mitte Mai 2022 ist es klar: das Volk hat sich für die Widerspruchslösung bei der Organspende mit 60,2 Prozent der Stimmen ausgesprochen. Ohne Widerspruch dürfen nach dem Tod eines Menschen, Organe und Gewebe für Transplantationszwecke entnommen werden (daher der Name Widerspruchslösung). Bei der vorgesehenen erweiterten Widerspruchslösung können jedoch die Angehörigen stellvertretend den Willen der sterbenden Person äussern, wenn eine schriftliche Dokumentation fehlt.

Egal ob sich eine Person für oder gegen eine Organspende entscheidet – WICHTIG ist, dass sich jeder Mensch mit diesem Thema auseinandersetzt und die Willensäusserung schriftlich festhält.

Beide Anordnungen sind in der Patientenverfügungdetailliert vonPlusMinus50.ch enthalten.

=> Anordnungen im Todesfall | Anordnungen Organspende

 

Was passiert mit den beiden Rentieren Rudi & Olphi?

Wo bleiben das Futter und das frische Wasser? Warum ist der Stall so schmutzig und unordentlich? Warum dürfen die Rentiere nicht mehr durch den Winterwald schweifen? Wer wird sich in Zukunft liebevoll und artgerecht um die Beiden kümmern? Werden sie womöglich verkauft, verschenkt, gehen auf einen Gnadenhof oder werden sogar ins Jenseits befördert (das wäre ja das Kosteneffektivste)?  Rudi & Olphi sind begründet besorgt – ihre traurigen Blicke sprechen Bände …

 

Fehler V:  keine Vorsorgeerklärung für Tiere

Für sein Tier vorzusorgen, ist ein wichtiger aber oft vernachlässigter Teil der Tierhaltung. Der Verlust der eigenen Urteilsfähigkeit oder der Tod sind keineThemen, mit denen sich eine Person gerne befasst. Es sind aber Themen, die zu jeder Zeit und sehr schnell zu dem THEMA im Leben werden können, ganz unabhängig vom Alter und in unserer Geschichte verschont das Schicksal nicht einmal den geliebten Samichlaus. Um eine Verwahrlosung des Haustieres zu vermeiden, sollte man sich deshalb über den Verbleib des Schützlings Gedanken machen. Damit das Haustier/die Haustiere auch im Notfall so schnell wie möglich fach- und artgerecht versorgt und betreut werden können, sind alle Tierbesitzer gut beraten in der Brieftasche einen Hinweis zu bewahren, dass zu Hause ein Tier wartet. Ferner empfehlen wir jeder/jedemTierhalter/-in die Erteilung einer Vorsorgevollmacht. Mit der Vorsorgeerklärung für Haustiere besteht die Möglichkeit, die Zukunft des Tieres klar zu regeln.

=> Vorsorgeerklärung für Haustiere

 

Der Staat steckt alles in den eigenen Sack

Monate sind seit dem tragischen Unfall  des Samichlauses mit Todesfolge verstrichen. Die Behörden arbeiten nach ihrem Tempo und nach ihren Gesetzen. Magda, Max und der Schmutzli haben das Haus im Walde verlassen und sind arbeitslos. Auf die Auszahlung des geschuldeten Lohns müssen sie noch zuwarten. Vor allem trifft es die 60ig jährige Magda sehr schwer, war sie dochseit vielen Jahren die heimliche Lebenspartnerin des Samichlauses. Jetzt steht sie mit leeren Händen da. Leider hat unser Samichlaus es unterlassen sie als Konkubinatspartnerin finanziell und testamentarisch abzusichern. Da weder ein Testament, geschweige denn erbberechtigte Angehörige vorhanden sind, wird das Haus im Wald verkauft, die Bankkonten liquidiert und das gesamte Guthaben geht in den Jutesack des Staates.

Fehler VI: fehlende Nachlassplanung

Das Fehlen eines Testaments kann Streit innerhalb der Familie auslösen, diese sogar für immer unberechtigter- oder unnötigerweise entzweien. Das eigene Testament zu verfassen, bedeutet keineswegs mit dem Leben abzuschliessen – es ermöglicht uns vielmehr Ordnung und Klarheit für die Nachwelt zu schaffen.  In unserer Geschichte sind keine Erben vorhanden und auch kein Testament. Die Erbschaft geht demzufolge an den Wohnkanton oder die Wohngemeinde, bzw. an den Staat.

Das neue Erbrecht ermöglicht mehr Handlungsspielraum

Seit 1. Januar 2023 ist das neue Erbrecht gültig und ermöglicht der Erblasserin oder dem Erblasser mehr Handlungspielraum, um den Nachlass zu verteilen. Dies setzt jedoch voraus, dass entweder ein Testament oder ein Erbvertrag verfasst wird oder, dass die bestehenden Regelungen für den Erbfall überprüft und allenfalls angepasst werden.

=> Testament | Erbvertrag | Digitaler Nachlass

Frohe Festtage!

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Blog 52.22 | Bildnachweis: LUM3N auf Pixabay

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