Sind Ihre Vorsorge- und Nachlassdokumente «up to date»?

Jeder Mensch existiert in einer individuellen, sich konstant wandelnden und auch vergänglichen Lebenssituation. So verschieden sich eine Lebenslage gestaltet, so unterschiedlich sind all die positiven Erfahrungen, die unser Dasein prägen und den Alltag mittragen. Leider ist niemand von uns vor schwierigen Lebensphasen gefeit, und ein unerwarteter Schicksalsschlag kann uns, unsere Lieben und die Familie völlig aus der Bahn werfen.

 

Sich diesen Risiken bewusst, zählen Sie vielleicht zu den Personen, die wohlweislich vorgesorgt haben, um sich und die Lieben optimal abzusichern. Wichtige Dokumente wie Patientenverfügung, Anordnungen im Todesfall und zur Organspende, Generalvollmacht, Vorsorgeauftrag zum einen, aber auch die Nachlassplanung, Ehe- und/oder Erbvertrag sowie Testament sind erstellt, unterschrieben und hinterlegt.

 

ABER – wann haben Sie diese Dokumente das letzte Mal inhaltlich kritisch überprüft?

Nehmen Sie sich die Zeit und stellen Sie sich die folgenden Fragen:

  • Wann haben Sie diese Dokumente erstellt und wann haben Sie die Inhalte das letzte Mal sorgfältig überprüft? Und sind die Dokumente auch sinnvoll aufeinander abgestimmt?
  • Wie sieht es mit der persönlichen Lebenssituation aus, gab es Veränderungen, die die Vorsorge- und Nachlassdokumente beeinflussen? Denken wir dabei an private, berufliche und/oder finanzielle Aspekte, die eine Aktualisierung der Anordnungen unabdingbar machen.
  • Wurden die gesetzlichen Rahmenbedingungen entsprechend angepasst (vgl. neues Erbrecht| Widerspruchslösung Organspende)?
  • Allenfalls haben Sie einen Willensvollstrecker in der Nachlassplanung eingesetzt – stimmt die Vertrauensbasis noch – will er diese Aufgabe noch übernehmen – lebt diese Person noch und ist urteilsfähig?
  • Wie steht es um den Inhalt des Vorsorgeauftrags, d.h. um die Personensorge, rechtliche Sorge und Vermögenssorge. Sind die beauftragen Hauptpersonen, Ersatzpersonen und mitentscheidenden, beratenden Personen noch gewillt, diese Aufgabe zu übernehmen?
  • Sie sind Firmeninhaber und/oder an einer Firma beteiligt – sind die Regelungen noch aktuell? Und sind sämtliche Konsequenzen in einem Wort-Case durchgedacht?
  • Sie haben ein Testament erstellt, möchten Sie die finanziell begünstigten Personen immer noch beerben? Und gibt es, aufgrund des im Januar 2023 neu in Kraft tretenden Erbrechts, allfällige Interpretationslücken bei der Erbverteilung?

 

«Die Liste der Fragen ist endlos – im Zentrum stehen 2 Fragen offen: sind die Anordnungen noch sinnvoll und entsprechen diese noch den Wünschen»?

 

 

Patientenverfügung – wenn es um Leib und Leben geht!

Eine Patientenverfügung hat grundsätzlich drei Funktionen:

1) sie hilft als Klärungsinstrument (damit für alle Eventualitäten Klarheit herrscht),

2) sie stellt ein verbindliches Kommunikationsinstrument (wenn man im Notfall nicht mehr selbst entscheiden könnte oder urteilsunfähig wäre und

3) dient als Entscheidungsinstrument für das medizinische Fachpersonal.

Mit einer Patientenverfügung können Sie festlegen, welche medizinischen Massnahmen Sie wünschen, wenn Sie wegen einer Krankheit oder eines Unfalls urteilsunfähig werden sollten. Sie haben auch die Möglichkeit festzulegen, welche Vertrauensperson und Ersatzpersonen im Fall einer Urteilsunfähigkeit mit dem Arzt die medizinischen Massnahmen besprechen und an lhrer Stelle entscheiden soll.

 

Anordnungen Todesfall – die letzte Anleitung für die Nahestehenden

Mit den Anordnungen im Todesfall erweisen Sie Ihren Nahestehenden den letzten grossen Liebesdienst. Wohl niemand beschäftigt sich gern mit dem eigenen Sterben und Tod. Sollten Sie schwer erkranken oder verunfallen, haben Sie vielleicht keine Zeit mehr dazu oder sind plötzlich nicht mehr dazu in der Lage. Sie erweisen also lhren Angehörigen einen grossen Dienst, wenn Sie lhre Wünsche und Anordnungen für diesen Fall niederschreiben.

 

Anordnungen Organspende – im Klartext: das müssen Sie regeln

Das Volk hat sich im Mai 2022 für die Widerspruchslösung bei der Organspende mit 60,2 Prozent der Stimmen ausgesprochen. Ohne Widerspruch dürfen nach dem Tod eines Menschen, Organe und Gewebe für Transplantationszwecke entnommen werden (daher der Name Widerspruchslösung). Bei der vorgesehenen erweiterten Widerspruchslösung können jedoch die Angehörigen stellvertretend den Willen der sterbenden Person äussern, wenn eine schriftliche Dokumentation fehlt.

Mit der neuen Regelung über die Einführung der erweiterten Widerspruchslösung steht ein Systemwechsel bevor, wie ihn andere Länder schon lange kennen. Dieser wird nun in der Schweiz frühestens 2024 eingeführt.

Generalvollmacht – garantiert umgehendes Handeln im Ernstfall und schliesst Lücken

Mit einer Generalvollmacht kann im Ernstfall die bevollmächtigte Personen Ihrer Wahl, mit sofortiger Wirkung in Ihrem Sinne rechtsgültig handeln. Noch schlimmer – Sie erliegen Ihren Verletzungen? Das Leben geht jedoch für Ihre Familie und Ihre Liebsten nach Ihrem Tod weiter. Bis aber die KESB (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde) den Vorsorgeauftrag validiert, verstreichen gerne mehrere Monate. Diese Lücke kann durch eine Generalvollmacht über den Tod geschlossen werden. Denn diese Phase ist nicht nur mit finanziellen Konsequenzen verbunden, sondern stellt nebst zermürbenden Behördengängen auch eine zusätzliche Belastung für Ihr persönliches Umfeld dar.

Vorsorgeauftrag – sich selbst und die Familie vor der KESB absichern

Mit einem Vorsorgeauftrag bestimmen Sie als eine urteilsfähige Person für den Fall ihrer Urteilsunfähigkeit, eine juristische oder natürliche Person als Ihren Stellvertreter, sprich vorsorgebeauftrage Person in den Sachthemen: Personensorge, Vermögenssorge und Vertretung in rechtlichen Angelegenheiten. Achtung: 70% aller Vorsorgeaufträge werden aufgrund von Unvollständigkeit und Formfehlern von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB abgewiesen! Ein umfassender Vorsorgeauftrag sollte insofern Bereiche wie die Personensorge inkl. das heikle Thema der Kindersorge bei Elternverlust, die Vermögenssorge (Vermögenssorge Immobilien | Vermögenssorge Wertschriften | Vermögenssorge Firmen | Vermögenssorge Unternehmen | Vermögenssorge Beteiligungen) sowie die Rechtsvertretung bei Urteilsunfähigkeit beinhalten. Die Einhaltung der Formvorschriften sind ein Muss und eine Auflistung und Strukturierung sämtlicher hauptbevollmächtigter und ersatzbevollmächtigter Personen pro Bereich äusserst ratsam.

 

Nachlassplanung – schafft Klarheit und vermeidet Streitigkeiten!

ACHTUNG REVISION

Am 1. Januar 2023 tritt die Revision des Schweizer Erbrechts in Kraft, welche mehr Freiheit gewährt und im Wesentlichen darauf abzielt, die heute gültigen Pflichtteile zu reduzieren. Damit kann in Zukunft freier über das Vermögen verfügt und mehr Raum für Ehepaare geschaffen werden.

Der den Nachkommen zustehende Pflichtteil - neben dem überlebenden Ehegatten bzw. Elternteil - reduziert sich von heute 3/8 auf 2/8 (im Endeffekt somit neu 1/4). Damit kann dem überlebenden Ehegatten künftig mehr zugewendet werden als bisher (neu nämlich 3/4), was zueiner besseren gegenseitigen Absicherung führt.

Sollte ein Ehegatte sowohl den Ehepartner als auch die Nachkommen auf den Pflichtteil setzen, steigt die freie Quote von heute 3/8 gar auf neu 1/2.
Fazit:
Das neue Erbrecht weist insofern den Vorteil auf, als dass die Pflichtteile der Nachkommen kleiner werden und jene der Eltern ganz wegfallen.

Das neue Erbrecht regelt das Konkubinat nicht. Nach wie vor haben Konkubinatspartner und ihre Kinder keinen Anspruch auf das Erbe. Umso wichtiger ist es innerhalb eines Konkubinatsvertrags, die wichtigsten «Regelungen | Vereinbarungen» festzuhalten.

Bereits jetzt haben Sie die Möglichkeit für den Todesfall nach dem 31. Dezember 2022 eine Nachlassplanung auf die künftig geltenden Bestimmungen auszurichten.

Überprüfen Sie Ihr bestehendes Testament und halten Sie fest, ob der einst das neue oder alte Erbrecht Anwendung finden soll. Sie sind gut beraten, wenn Sie dies klar und unmissverständlich niederschreiben und Interpretationslücken schliessen.

Falls Sie noch keine Nachlassregelung erstellt haben, sollten Sie nicht zuwarten. Ein Testament zu verfassen, bedeutet keineswegs, mit dem Leben abzuschliessen – es ermöglicht vielmehr Ordnung und Klarheit.

 

PlusMinus50.ch übernimmt die Überprüfung der Dokumente

Unsere Expertinnen und Experten haben sich im Bereich der Vorsorgeplanung und Nachlassplanung spezialisiert. Komplexe Angelegenheiten sollten Sie nur Fachleuten anvertrauen. Ihre Lebenssituation, Ihre Wünsche und Ziele stehen dabei im Fokus. Darauf aufbauend lässt sich Ihr persönlicher, gesetzeskonformer und zukunftsgerichteter Masterplan erarbeiten und vor allem umsetzen.

 

Sehen Sie sich unser informatives Video zu diesem vielfältigen Thema an - die Zeit läuft...

und treten Sie mit uns in Kontakt – gerne überprüfen wir Ihre Dokumente.

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Blog 44.22 | Bildnachweis: Alberto Agostini auf Pixabay

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